Ernst Finnern
17.07.2024 um 00:59Dieser Artikel aus dem Jahr 1992 macht sehr deutlich, wie angespannt die Lage damals war. Obwohl in dem Bericht nur ein Bruchteil ähnlicher Verbrechen erwähnt werden, die 1992 stattfanden. Die Taten an Obdachlose 1992 habe ich mal hervorgehoben:
Der 58-jährige Obdachlose Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen. Der 22-jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem Schädelbruch. Am 23.Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/todesopfer-rechte-gewalt/seite-4
Der 31-jährige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. März 1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens gestoßen und ertrinkt. Finnern hatte sich seinem späteren Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus" gerufen hatte. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jährigen Skinhead Sascha D. zu fünf Jahren Jugendhaft, will aber keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Streit, den fremdenfeindlichen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.
Der Obdachlose Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stießen auf den 50-Jährigen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Angreifer mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt fest, H. habe sein Opfer für "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
Der 49-jährige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird in der Nacht zum 1. August 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17-jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der 35-jährige Obdachlose Frank Bönisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz, als der damals 23-jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy") das ganze Magazin einer großkalibrigen Smith & Wesson auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur Deutschen Front Coblenz (DFC) gerechnet wird, erhält zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Der 58-jährige Obdachlose Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen. Der 22-jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem Schädelbruch. Am 23.Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren
Der 52-jähriger Obdachlose Rolf Schulze wird am 7. November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen Nationale Offensive und Nationalistische Front. Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben Jahren.
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/todesopfer-rechte-gewalt/seite-4