Entführung einer Millionärs-Gattin in Norwegen
31.10.2023 um 17:30TV2: Weiterer, aber ungültiger Ehevertrag aus dem Jahr 2000 – Lebenslanges Wohnrecht für Anne-Elisabeth
Auch TV2 vermeldet ein Update im Fall Anne-Elisabeth Hagen. Ein neuer Bericht des Senders konzentriert sich auf den Verdacht gegen Tom Hagen und das vermutete Motiv des Ehemanns, nämlich den 1993 geschlossenen Ehevertrag, der klar zu Gunsten des Unternehmers gestaltet war und im Scheidungsfall möglicherweise anfechtbar gewesen wäre. Dieser einseitige Ehevertrag hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge eine maßgebliche Rolle bei der Festnahme von Tom Hagen Ende April 2020 gespielt.
Laut TV2 gibt es allerdings noch einen zweiten Ehevertrag. Ein Familienmitglied habe der Polizei diesen nach der Festnahme von Tom Hagen überreicht. Der Vertrag ist auf den 7. Mai 2000 datiert. Er sieht ein lebenslanges Wohnrecht für Anne-Elisabeth in Sloraveien 4 vor. Im Scheidungsfall müsste Tom Hagen 60 Prozent der Kosten für ein neues Haus für seine Ehefrau bezahlen. Ließe sich Tom seinerseits scheiden, würden 90 Prozent fällig. Dem Bericht zufolge haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben – jedoch fehlten die nach norwegischem (wie deutschem) Recht notwendige Anwesenheit zweier Zeugen und die notarielle Beurkundung, der Vertrag war also ungültig.
Polizeiinspektor Lars Reinholdt-Østbye wollte auf Nachfrage keine Bewertung dieses Umstandes vornehmen.
Auch TV2 vermeldet ein Update im Fall Anne-Elisabeth Hagen. Ein neuer Bericht des Senders konzentriert sich auf den Verdacht gegen Tom Hagen und das vermutete Motiv des Ehemanns, nämlich den 1993 geschlossenen Ehevertrag, der klar zu Gunsten des Unternehmers gestaltet war und im Scheidungsfall möglicherweise anfechtbar gewesen wäre. Dieser einseitige Ehevertrag hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge eine maßgebliche Rolle bei der Festnahme von Tom Hagen Ende April 2020 gespielt.
Laut TV2 gibt es allerdings noch einen zweiten Ehevertrag. Ein Familienmitglied habe der Polizei diesen nach der Festnahme von Tom Hagen überreicht. Der Vertrag ist auf den 7. Mai 2000 datiert. Er sieht ein lebenslanges Wohnrecht für Anne-Elisabeth in Sloraveien 4 vor. Im Scheidungsfall müsste Tom Hagen 60 Prozent der Kosten für ein neues Haus für seine Ehefrau bezahlen. Ließe sich Tom seinerseits scheiden, würden 90 Prozent fällig. Dem Bericht zufolge haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben – jedoch fehlten die nach norwegischem (wie deutschem) Recht notwendige Anwesenheit zweier Zeugen und die notarielle Beurkundung, der Vertrag war also ungültig.
Polizeiinspektor Lars Reinholdt-Østbye wollte auf Nachfrage keine Bewertung dieses Umstandes vornehmen.