Dusk schrieb:Ja, aber das muß ich persönlich dem Täter nicht glauben, dass das seine Beweggründe waren.
Es war ja nicht mal für das Gericht eindeutig.
Nicht glauben reicht halt bei Gericht nicht, das muss man dann schon widerlegen.
Und so konnte das Gericht kein Mordmerkmal als bewiesen erkennen.
Also blieb es bei Totschlag.
Dusk schrieb:Und weil ihm wahrscheinlich kein Vorsatz / keine Planung bewiesen werden konnte.
Eine vorangegangene Planung hat keinen Einfluss auf die Unterscheidung Mord oder Totschlag.
Was den Vorsatz anbelangt, den braucht es nicht nur bei Mord, sondern ein zumindest bedingter Vorsatz, der muss auch bei Totschlag gegeben sein.
Und der Vorsatz wurde auch angenommen, so dass ein mögliches Unfallgeschehen (das wäre Körperverletzung mit Todesfolge) nicht gegriffen hat.
Als Totschlag wird eine Straftat angesehen, welche auf die vorsätzliche Tötung eines Menschen ausgerichtet ist.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag