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Bünde: Mutter seit einem Jahr verschwunden, nun Festnahme des Ehemanns

160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2018, Ehefrau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Bünde: Mutter seit einem Jahr verschwunden, nun Festnahme des Ehemanns

17.05.2019 um 14:06
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Insofern glaube ich schon, dass die Verstorbene hierzu etwas geäußert haben könnte...
Dem möchte ich mich anschließen. Irgendetwas wäre da bei den Freundinnen schon durchgesickert.

Wir kennen die Aktenlage nicht und wissen nicht, wer als Zeuge vernommen wurde. Hier hätte es sich angeboten, den Exmann der Getöteten nach den seinerzeitigen Sexualpraktiken zu befragen. Vielleicht hören wir in den Plädoyers noch Näheres.


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Bünde: Mutter seit einem Jahr verschwunden, nun Festnahme des Ehemanns

17.05.2019 um 16:37
@bellady Nein, das war ein anderer Fall aus dem Raum Görlitz, der hier, so viel ich weiss, nicht Thema war.

Ich habe den auch nur aufgeführt, weil da eben auch diese Erklärung kam (Unfall beim Sex) und tatsächlich erstmal einiges dafür sprach. Aber zum einen gab es klare Hinweise auf ein Motiv (in diesem Falle Habgier), zum anderen war wohl der Unfallshergang, wie vom Angeklagten dargestellt, medizinisch einfach nicht stimmig. Da können wohl schon Details den Unterschied machen.

Man wird sehen, wie es hier ausgeht.


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Bünde: Mutter seit einem Jahr verschwunden, nun Festnahme des Ehemanns

28.05.2019 um 12:56
https://www.radioherford.de/nachrichten/kreis-herford/detailansicht/?no_cache=1&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1272360&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=696fd05f1d07830a10881442af042198

Mehr war bislang noch nicht zu erfahren.
Im Totschlagsprozess gegen einen Bünder am Bielefelder Landgericht hat der Staatsanwalt 11 Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert. Die Nebenkläger forderten 13 Jahre. Der Verteidiger sprach sich in seinem Plädoyer am Vormittag für eine „angemessene Haftstrafe im einstelligen Bereich“ aus.
Hoffe, es finden sich noch Artikel, die darüber berichten, wie argumentiert wurde.


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28.05.2019 um 16:48
Zitat von emzemz schrieb am 17.05.2019:Die Idee ist brillant. Das kann man wohl kaum widerlegen, dass es so gewesen sein könnte.
Was ist daran brillant? Das ist ein alter Hut. Ich glaube nicht, dass er damit durchkommen wird. Vor allem weil das Nachtatverhalten gegen ihn spricht und zweitens weil solche Fälle in Wirklichkeit extrem selten sind. Wenn man jemanden würgt und die Person das Bewusstsein verliert kann man als Laie normalerweise garnicht einschätzen, ob die Person tot ist oder nicht. Wenn die Beziehung wirklich so gut gewesen wäre, dass sie noch Sex gehabt hätten (was ich nicht glaube) dann hätte da auch ehrliche Besorgnis sein müssen und dann wäre der Notruf gewählt worden.

Vielleicht können die Ermittler ihm mit dem Besorgen der Holzkiste und/oder des Golfs sogar Planung anhängen.

Ich würde mir da auch mal den Nachrichtenverlauf genau anschauen und prüfen, ob diese Art von Nachrichten „Ich liebe dich“ üblich zwischen den beiden war oder nicht und in welchem Kontext das geschrieben wurde.

Vielleicht fällt der Nachrichtenaustausch ja auch zeitlich mit dem Besorgen der Holzkiste zusammen (Spekulation, ich weiß). Oder mit dem Anmieten der Garage.
Dann könnte die StA den Spieß umdrehen und sagen er habe die Nachricht bereits mit Tötungsabsicht geschrieben um im Nachhinein eine liebevolle Beziehung vorzutäuschen die so schon lange nicht mehr bestand.

In dem Zusammenhang wäre es interessant von wem der Austausch ausging.


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28.05.2019 um 18:06
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Vielleicht können die Ermittler ihm mit dem Besorgen der Holzkiste und/oder des Golfs sogar Planung anhängen.
Zu spät, der nächste Termin ist bereits das Urteil, heute waren die Plädoyers.


https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/buende/22467883_Hohe-Haftstrafe-fuer-Totschlag-an-Buenderin-gefordert.html (Archiv-Version vom 28.05.2019)

Da hat sich der Staatsanwalt nicht beeindrucken lassen.
...
Jürgen Mahncke
28.05.2019 | Stand 28.05.2019, 16:10 Uhr
...
... Zu Beginn des Verhandlungstages hatte sich Markus W. persönlich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt und die Schuld für den Tod seiner Frau Natalie auf sich genommen.

In seinem Schlussvortrag ließ Oberstaatsanwalt Christoph York keinen Zweifel daran, dass er dem Angeklagten nicht glaube, was seine Geschichte mit tödlichen Sexspielen anbelangt. Er fordert für den 48-jährigen Mann wegen Totschlags eine Haftstrafe von 11 Jahren. Rechtsanwalt Armin Knoch, der die Eltern des Opfers in der Nebenklage vertritt, sieht eine 13-jährige Freiheitsstrafe als angemessen an. Er geht davon aus, dass die Tat von langer Hand geplant war.

Die Strafverteidiger Holger und Peter Rosteck sehen eine Freiheitsstrafe für ihren Mandanten als angemessen an. Allerdings sehen sie eine Strafe im einstelligen Bereich als angemessen an.

Am 6. Juni 2019 um 9.30 Uhr will der Vorsitzende Richter Christoph Meiring das Urteil sprechen.



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06.06.2019 um 12:29
https://www.owl24.de/owl/herford-ort841213/buende-frau-mit-blossen-haenden-erwuergt-urteil-gegen-ehemann-gefallen-12355132.html
Die Richter haben ihm also die Geschichte mit der versehentlichen Tötung beim Sex nicht abgenommen.
Bünde – Am Donnerstag (6. Juni) warteten alle Verfahrensbeteiligten auf die Urteilsverkündung. Am Morgen war es dann soweit. Der Totschläger aus Bünde muss für zehn Jahres ins Gefängnis. Bei dem Strafmaß blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/buende-ehefrau-getoetet-und-in-garage-versteckt-10-jahre-haft-62446308.bild.html
Als Grund für die Tötung führt die Bild aus:
Die Richter gingen dabei davon aus, dass er 2017 Natalie W. nach einer angedrohten Trennung erwürgte, weil er Angst hatte, das gemeinsame Kind nicht mehr sehen zu können.



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06.06.2019 um 12:35
Heute wurde das Urteil gesprochen.
Die Leiche wurde rund ein Jahr nach der Tat in einer Bielefelder Garage gefunden: Für den Tod seiner Ehefrau soll ein Mann aus Bünde im Kreis Herford für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 49-Jährigen am Donnerstag wegen Totschlags. Die Richter gingen dabei davon aus, dass er 2017 seine 34-jährige Ehefrau nach einer angedrohten Trennung erwürgte, weil er Angst hatte, das gemeinsame Kind nicht mehr sehen zu können. Nach der Tat versteckte der wegen Betrugs vorbestrafte Deutsche dem Urteil zufolge die Leiche in der Garage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Vorsitzende Richter Christoph Meiring sprach von einer vorsätzlichen Tat. Die Kammer habe überlegt, ob die Tat auch als Mord bewertet werden könnte, so Meiring in der Urteilsbegründung. Doch das Mordmerkmal niedriger Beweggrund treffe wegen der Angst um das Kind nicht zu.

Im Prozess hatte der 49-Jährige einen Sexunfall für den Tod der Frau verantwortlich gemacht. Das Gericht bezeichnete diese Darstellung als abscheuliche Lüge.
Urteil Welt Artikel


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27.01.2020 um 14:44
https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Buende/4067556-Natalie-W.-erdrosselt-Bundesgerichtshof-hebt-Urteil-gegen-Ehemann-zum-Teil-auf-Frau-getoetet-BGH-findet-Strafe-zu-hoch
Von Christian Althoff

In der Urteilsbegründung wertete der Vorsitzende Richter Christoph Meiring die Erklärung des Angeklagten zu der angeblichen „abseitigen Sexualpraktik“ als „Verächtlichmachung des Opfers“ und sagte, das Gericht habe das strafverschärfend gewertet.

Das griffen die Verteidiger in ihrer Revision an und bekamen jetzt beim BGH Recht. Der entschied: „Mit der Behauptung von Strangulationspraktiken beim Geschlechtsverkehr wollte der Angeklagte den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung entkräften. Die Erklärung stellte sich insoweit als zulässiger Teil der Verteidigung dar und diente nicht lediglich dem Zweck, das Tatopfer herabzuwürdigen. Deshalb darf die Erklärung nicht straferschwerend gewürdigt werden.“

Dr. Holger Rostek: „Das Landgericht muss jetzt hinsichtlich der Strafhöhe erneut verhandeln und ein milderes Urteil sprechen.“
Wie ist das denn jetzt? Muss der komplette Prozess mit allen Zeugen usw. noch mal in seiner Gesamtheit durchlaufen werden? Oder setzen sich jetzt nur die fünf Richter erneut zusammen und finden ein neues Urteil, wobei die Verschärfung außer Acht gelassen wird?


An sich schätze ich das Westfalen Blatt sehr, was die Berichterstattung anbelangt. Aber hier ...
Markus W. kam in Untersuchungshaft, doch der Verbleib der Frau blieb ungeklärt – auch weil es bei den Ermittlungen eine Panne gegeben haben soll. Die Kriminalbeamten, die die Kontoauszüge des Verdächtigen auswerten sollten, sollen dabei die Mietzahlungen für die Garage übersehen haben. Erst als die Miete nicht mehr floss und der Eigentümer im Januar 2019 nachsah, entdeckte er die Tote und rief die Polizei.
... war Behördenbashing völlig fehl am Platz.
Zitat von emzemz schrieb am 14.05.2019:In dem Fernsehbericht von Hallo Deutschland war heute zu erfahren, dass die monatliche Miete für die Garage vom Konto der Mutter des Angeklagten abgegangen sei. Als ihr Sohn verhaftet worden war, wurden die Zahlungen eingestellt.



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27.01.2020 um 20:04
Der BGH hat Recht. Wie kann dem Vorsitzenden einer Kammer am Landgericht nur so ein Fehler passieren?

Eigentlich lernen schon Jurastudenten im 4. Semester, dass weder hartnäckiges Leugnen noch abstruse Lügen des Angeklagten strafverschärfend berücksichtigt werden dürfen.

Ansonsten ist der Fall ein schönes Beispiel für die Urteilsfindung. Die Einlassung des Angeklagten ("Beim Sex erwürgt.") ist zwar isoliert betrachtet unwiderleglich. Da es aber eine ganze Reihe anderer Indizien gibt, die auf ein Gewaltverbrechen hindeuten, verbleibt letztlich trotzdem nur eine denkbare Möglichkeit, die unbeachtlich ist. Insbesondere das Nachtatverhalten des Angeklagten, die Tat zu verdecken und ein Jahr zu schweigen machen einen Unfall sehr unwahrscheinlich. Wenn dann auch noch ein Motiv (neue Geliebte) auf der Hand liegt, dann ist es zur richterlichen Überzeugung nicht mehr weit.

Andererseits gibt es keine Indizien für Mord. Die Tötung kann heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen erfolgt sein. Aber eben auch aus "Angst, das Kind nicht mehr zu sehen". Letztlich gibt es keinen Nachweis für das Vorliegen eines Mordmerkmals. Das passiert häufiger, wenn Leichen erst nach langer Zeit entdeckt und obduziert werden.

Zum Fehlverhalten der Polizei:

Das war ja eindeutig gegeben, als die zuständige Dienststelle im ersten Jahr nichts unternommen hat. Später, als der Angeklagte schon in U-Haft saß und die Konten überprüft wurden, da fand man ja auch erst mal nichts an verdächtigen Geldausgaben. Erst als sich der Eigentümer der Garage meldete, flog die Sache auf. Ob das jetzt eine vorwerfbare "Panne" ist? Als Kriminaler würde ich mich jedenfalls darüber ärgern, dass ich die Garage gefunden hätte, wenn ich besser hingekuckt hätte. Und dann sage ich vielleicht auch "Panne". Insofern sehe ich da jetzt kein "Behördenbashing".


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27.01.2020 um 22:13
Zitat von monstramonstra schrieb:Das war ja eindeutig gegeben, als die zuständige Dienststelle im ersten Jahr nichts unternommen hat. Später, als der Angeklagte schon in U-Haft saß und die Konten überprüft wurden, da fand man ja auch erst mal nichts an verdächtigen Geldausgaben. Erst als sich der Eigentümer der Garage meldete, flog die Sache auf. Ob das jetzt eine vorwerfbare "Panne" ist? Als Kriminaler würde ich mich jedenfalls darüber ärgern, dass ich die Garage gefunden hätte, wenn ich besser hingekuckt hätte. Und dann sage ich vielleicht auch "Panne". Insofern sehe ich da jetzt kein "Behördenbashing".
Man konnte in seinen Kontoauszügen nichts finden, weil die Garage von seiner Mutter bezahlt wurde. Darum kann das keine Panne gewesen sein.


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27.01.2020 um 23:02
Zitat von monstramonstra schrieb:Ob das jetzt eine vorwerfbare "Panne" ist? Als Kriminaler würde ich mich jedenfalls darüber ärgern, dass ich die Garage gefunden hätte, wenn ich besser hingekuckt hätte.
Meinst du, die Kriminaler hatten einen Durchsuchungsbeschluss für das Konto der Mama?
Also ich kann mir das nicht vorstellen :D


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28.01.2020 um 00:21
Zitat von emzemz schrieb:Meinst du, die Kriminaler hatten einen Durchsuchungsbeschluss für das Konto der Mama?
Also ich kann mir das nicht vorstellen :D
Soll das ein Scherz sein? Nur weil gegen jemanden ermittelt wird, dürfen doch nicht Kontendaten seiner Angehörigen eingesehen werden.
Davon kann man mal überhaupt nicht ausgehen.


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28.01.2020 um 01:03
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Soll das ein Scherz sein?
Ja, meine Frage war durchaus mit einem Augenzwinkern zu verstehen.
.


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28.01.2020 um 07:26
Zitat von emzemz schrieb:Meinst du, die Kriminaler hatten einen Durchsuchungsbeschluss für das Konto der Mama?
Bei entsprechenden Anhaltspunkten (z.B. Kontovollmacht des Tatverdächtigen): Ja.
Zitat von Nussknacker13Nussknacker13 schrieb am 16.01.2019:In dem von dir verlinkten Beitrag sagt die Pressesprecherin der Polizei, dass der Vermieter nachgesehen hat, weil keine Bargeldzahlungen mehr eingegangen sind. Somit ist die Frage geklärt.
Also bar (persönlich) bezahlt?
Zitat von emzemz schrieb am 14.05.2019:In dem Fernsehbericht von Hallo Deutschland war heute zu erfahren, dass die monatliche Miete für die Garage vom Konto der Mutter des Angeklagten abgegangen sei. Als ihr Sohn verhaftet worden war, wurden die Zahlungen eingestellt.
Oder Zahlungen mit Bargeld, das vom Konto der Mutter abgehoben worden ist? Wenn der Tatverdächtige die EC-Karte für das Konto hatte, dann hätte das schon geprüft werden müssen (entsprechende Kenntnis vorausgesetzt).

Interessanter wäre es, wie der Journalist darauf kommt, von einer "Panne" zu sprechen. Wurde das vor Gericht erörtert? Ist das seine eigen Einschätzung? Ist das die Bewertung eines Ermittlers, mit dem er gesprochen hat? Oder hat er einfach was falsch verstanden? Häufig ist das Letzteres.


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28.01.2020 um 09:19
*ironieon* Eine Frau wird vermisst. Es wird ihre Leiche gesucht. Die Ermittler hätten nur genauer kucken müssen, also nicht nur die Konten des Tatverdächtigen sich anschaun dürfen, sondern auch die seines Umfelds, dann hätten sie sehr schnell feststellen können, dass von Mamas Konto regelmäßige Zahlungen für eine Garage abgehen. *ironieoff*

Da müssen wir ja nur froh sein, dass das kein Dauerauftrag war. Die hätten den Fall heute noch nicht gelöst :troll:


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28.01.2020 um 09:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Oder Zahlungen mit Bargeld, das vom Konto der Mutter abgehoben worden ist? Wenn der Tatverdächtige die EC-Karte für das Konto hatte, dann hätte das schon geprüft werden müssen (entsprechende Kenntnis vorausgesetzt).
Warum hat die Mutti eigentlich überhaupt die Zahlungen eingestellt? Für die Ermittlungen war das natürlich ein Glücksfall, denn auf die Idee dass eine Mutter die Garage des Sohnes finanziert, muss man nicht unbedingt kommen - und ohne einen konkreten Verdacht kann man nicht einfach die Konten von Angehörigen überprüfen.

Die Garage hätte man eigentlich viel eher über die Bewegungsdaten ermitteln können. Wenn also überhaupt ein Ermittlungsfehler vorliegt, dann bestand der ganz sicher nicht darin, dass keiner der Ermittler daran dachte dass die Mutter eine Garage finanzieren könnte - da kommt niemand von alleine drauf. Der Ermittlungsfehler wäre dann vielleicht eher, dass man das Bewegungsprofil des Mannes nicht frühzeitig und ausreichend ermittelt hat.


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28.01.2020 um 09:53
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Der Ermittlungsfehler wäre dann vielleicht eher, dass man das Bewegungsprofil des Mannes nicht frühzeitig und ausreichend ermittelt hat.
Es sah zunächst so aus, als halbe die Frau ihren Mann freiwillig verlassen. Er hatte eine außereheliche Beziehung aufgenommen. Im WB stand zu lesen:
Zitat von emzemz schrieb am 16.11.2018:Vor einiger Zeit erfuhr die Staatsanwaltschaft Bielefeld von der ungeklärten Vermisstensache.  Staatsanwalt Christopher York sah in der Akte Anhaltspunkte für ein mögliches Verbrechen und beauftragte das Polizeipräsidium Bielefeld mit den Ermittlungen.
Nicht bei jedem Vermisstenfall wird gleich das große Besteck aufgefahren.

Ich empfehle, einen Blick auf die Artikel auf der ersten Seite zu werfen.


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28.01.2020 um 10:17
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Garage hätte man eigentlich viel eher über die Bewegungsdaten ermitteln können. Wenn also überhaupt ein Ermittlungsfehler vorliegt, dann bestand der ganz sicher nicht darin, dass keiner der Ermittler daran dachte dass die Mutter eine Garage finanzieren könnte - da kommt niemand von alleine drauf. Der Ermittlungsfehler wäre dann vielleicht eher, dass man das Bewegungsprofil des Mannes nicht frühzeitig und ausreichend ermittelt hat.
Wenn der Mann klug genug war, die Garage von seiner Mutter bezahlen zu lassen, wird er eventuell auch klug genug gewesen sein, sein Handy bei der Verbringung zu Hause zu lassen. Offensichtlich rechnete er damit, dass gegen ihn ermittelt werden würde.


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28.01.2020 um 10:28
Zitat von emzemz schrieb:Ich empfehle, einen Blick auf die Artikel auf der ersten Seite zu werfen.
Und dort heißt es:
Zitat von emzemz schrieb am 16.11.2018:Obwohl einige Kriterien im Fall der 34-Jährigen vorlagen, soll die Kripo Herford nicht entsprechend in den Fall eingestiegen sein. Es soll damals weder eine Wohnungsdurchsuchung noch intensive Zeugen- oder Umfeldbefragungen gegeben haben. Auch soll das Polizeipräsidium Bielefeld, das in Ostwestfalen-Lippe für Tötungsdelikte zentral zuständig ist, nicht informiert worden sein. Monate nach der Vermisstenanzeige soll die Polizei lediglich einen Leichenhund durch das Haus geschickt haben, um auszuschließen, dass dort eine Leiche versteckt war. Vor einiger Zeit erfuhr die Staatsanwaltschaft Bielefeld von der ungeklärten Vermisstensache. 
Das klingt dann schon etwas mehr nach "Panne". Die Kripo Herford scheint gepennt zu haben und auch nicht gemäß der internen Richtlinien vorgegangen zu sein. Übergeordnete Behörden wurden nicht informert.

Erst nachdem die StA Bielefeld ("Monate nach der Vermisstenanzeige") die Ermittlungen in Gang gesetzt hat, wurde der Tatverdächtige verhaftet.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum hat die Mutti eigentlich überhaupt die Zahlungen eingestellt?
Das ist mir noch immer nicht ganz klar. Wenn ich es richtig verstanden habe:

1. Wurde die Miete für die Garage in bar bezahlt. Vom Tatverdächtigen. Und als der in U-Haft saß, konnte er nicht mehr zahlen und der Eigentümer entdeckte die Leiche.

2. Gab es wohl Geldabflüsse vom Konto der Mutter, die damit in Zusammenhang standen. Aber die wird wohl kaum selbst das Geld abgehoben und dann ihrem Sohn gegeben haben.


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28.01.2020 um 10:50
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum hat die Mutti eigentlich überhaupt die Zahlungen eingestellt?
Vielleicht hat Mutti ja auch noch mehr Zahlungen eingestellt, nachdem der Sohn in Haft war? Mir scheint, dass der Lebensstandard, den die Familie hatte, nicht allein durch die Einkommen gedeckt werden konnte: zwei große Autos, Motorrad, Haus angemietet, Putzfrau usw.


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