emz schrieb:zu 1) Es gibt kein erkennbares Motiv fürs Untertauchen.
Wenn der Ehemann eine außereheliche Beziehung pflegt, darf das für die Ehefrau kein Motiv sein, wegzulaufen?
zu 2) Sie ließ ihre Kinder zurück.
Nur waren das keine hilflosen Kleinkinder, die sich selbst überlassen waren.
zu 3) Die Vermisstenanzeige wurde erst nach drei Tagen und nicht vom unmittelbaren familiären Umfeld aufgegeben (wäre der Ehemann gewesen).
Hätte er sie trotz bzw. wegen ihrer WhatsApp-Nachricht vermisst melden müssen?
ad 1) für gewöhnlich verschwindet keine betrogene Frau ohne ihre Kinder mit zu nehmen und ohne enge Freunde oder Familienangehörige davon zu informieren. Das ist absolut untypisch.
ad 2) Die Kinder waren betreuungsbedürftig. Wenn eine Mutter sich spurlos verabschiedet und ihre Kinder einfach zurücklässt, ist das eine Anomalie.
ad 3) Es wäre zumindest angesichts der Umstände nahe liegend gewesen, da es sich ja auch um ein Verbrechen an seiner Frau hätte handeln können.
Ich sehe angesichts der bekannten Informationen wenig Spielraum, die Wurstigkeit der initial zuständigen Polizeibehörde zu entschuldigen.
Die Indizien waren zumindest der Gestalt, dass ein nicht freiwilliges Verschwinden ziemlich nahe lag. Hätte die übergeordnete Behörde den Winterschlaf der örtlichen Polizeibehörde nicht entdeckt, wäre diese nie wieder aufgewacht und die vermeintliche Tat nie aufgedeckt worden. Was die übergeordnete Polizeibehörde vom anfänglichen Verhalten hält, lässt sich auch daraus schließen, dass die zur Verhaftung führenden Ermittlungen an eine andere als die initial zuständige Stelle übertragen wurden.
Der Hinweis darauf, dass die Ehefrau eh schon tot gewesen sei, irritiert mich. Mit dieser Begründung erübrigte sich konsequenterweise in Mordfällen jede Täterermittlung, da das Opfer ja in Mordfällen in aller Regel tot ist.
Ob eine Tötung nach der verschlafenen Zeit noch formal nachgewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Das gefunde Handy der verschwundenen Ehefrau hätte der Ehemann aber wohl besser verschwinden lassen.