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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

480 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: München, Studentin, Freund Im Garten Vergraben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

19.05.2017 um 20:49
Es ist sehr schwer so etwas zu verstehen...


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

19.05.2017 um 21:38
Ich hätte gedacht, dass die extreme Grausamkeit, mit der die Tat begangen wurde, als Mordmerkmal gewertet wird. Ich musste bei der Schilderung des Tathergangs schon sehr schlucken.
Kann auch nicht verstehen, dass die Pflegemutter des Opfers der Täterin so verstehend und verzeihend gegenübertrat. Wenn jemand meinem Kind eine solche Grausamkeit angetan hätte, würde ich gewiss anders reagieren. Das hat meinen Blick auf Pflegeeltern ein wenig verändert.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

19.05.2017 um 22:11
Zitat von eldeceldec schrieb:Kann auch nicht verstehen, dass die Pflegemutter des Opfers der Täterin so verstehend und verzeihend gegenübertrat. Wenn jemand meinem Kind eine solche Grausamkeit angetan hätte, würde ich gewiss anders reagieren. Das hat meinen Blick auf Pflegeeltern ein wenig verändert.
Das ist aber schon sehr oberflächlich gedacht. Manche Menschen brauchen das, um selbst nicht zu zerbrechen, abzuschließen. Andere sind sehr gläubig, verzeihen liegt in ihrem Glauben gegründet usw. Ich könnte das auch nicht, empfinde es auch immer als sehr befremdlich, aber so selten ist es gar nicht.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

19.05.2017 um 22:38
Zunächst möchte ich an der Anschlag von Solingen erinnern.
http://www.rp-online.de/panorama/solinger-brandanschlag-opfer-hat-taetern-verziehen-aid-1.3373064

Was wir gar nicht wissen, was aber ein möglicher Grund sein könnte, dass sich die Pflegemutter Vorwürfe gemacht hat, einmal weil sie denkt, bei der Erziehung Neigungen nicht erkannt zu haben und nicht dagegen gehalten zu haben und weil sie nicht näher hingeschaut hat, was die Beziehung ihres Stiefsohnes und der Täterin anbelangt und vielleicht hätte der Frau helfen können.

Wie gesagt, dass sind reine Denkansätze. Aber ihr eine negative Denkungsart zu unterstellen, weil sie Pflegemutter ist, das halte ich für falsch.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

19.05.2017 um 23:23
Bei meinen laienhaften Versuchen, eine mir einleuchtende Erklärung für dieses Urteil zu finden, bin ich gerade so weit gekommen:
Arglosigkeit + Wehrlosigkeit = Heimtücke.

Hier ein Urteil, wo auf Heimtücke erkannt wurde und warum.
http://www.recht-fit.de/Aktuelles/Strafrecht/Bundesgerichtshof_Aktuelle_Entscheidung_zum_Mordmerkmal_Heimtuecke


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

20.05.2017 um 21:43
Das Landgericht sah also keine Heimtücke, der Bundesgerichtshof schon.

Vor deutschen Gerichten und auf hoher See....


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

21.05.2017 um 03:02
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-freund-mit-kreissaege-getoetet-zwoelfeinhalb-jahre-haft-fuer-studentin-a-1148456.html
„Das Mordmerkmal der Heimtücke ist dennoch nicht erfüllt“, sagte Richter Höhne. Alex H. sei auf eigenen Wunsch gefesselt gewesen, bevor Gabi P. den Entschluss fasste, ihn zu töten. Sie habe „eine günstige Gelegenheit“ genutzt, das Opfer aber nicht bewusst in die Falle gelockt.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/05/2-561-05.php
1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368).

2. Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382, 384).
Er war wehrlos.  Aber er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern weil er sich seine eigene Wehrlosigkeit selbst so gewünscht hatte.

Wenn nun aber die Wehrlosigkeit so wie hier nicht auf Arglosigkeit basiert, ist es folglich keine Heimtücke mehr, denn die bedingt die Arglosigkeit.

Es fehlt also das Mordmerkmal - hier kam nur Heimtücke infrage - und somit ist nicht Mord sondern Totschlag abzuurteilen.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

21.05.2017 um 15:47
Zitat von emzemz schrieb:Er war wehrlos. Aber er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern weil er sich seine eigene Wehrlosigkeit selbst so gewünscht hatte.
Natürlich war er wehrlos, weil er arglos war. Seine Arglosigkeit äußert sich ja gerade darin, dass er sich fesseln lässt und sich seiner Freundin dadurch völlig ausliefert. Wer lässt sich denn von jemandem in diesen Zustand versetzen, von dem er annimmt, dass er bzw. sie ihm ein Arg zufügen will?
Sonst könnte man ja auch sagen, ein vom Arzt narkotisierter Patient ist zwar wehrlos, aber nicht weil er arglos war, sondern weil er seine eigene Wehrlosigkeit so gewünscht hat (wegen Schmerzvermeidung).
Die Arglosigkeit liegt doch gerade darin, dass das Opfer vom Täter zu diesem Zeitpunkt keine für es nachteilige Handlung erwartet, weil es dem Täter vertraut. Sobald ein Streit zwischen den beiden vorausgegangen ist, sieht die Sache ja regelmäßig schon wieder anders aus.
Und selbst in dem von dir verlinkten Fall ging ein Streit voraus und dennoch wurde die Arglosigkeit des Opfers vom BGH festgestellt. Mit deiner Argumentation könnte man in dem verlinkten Fall der Frau auch vorwerfen, sie hätte ihre Wehrlosigkeit selbst herbeigeführt, indem sie mit dem Rücken zum Täter bzw. zur Tür, durch die der Raum betreten wird, sitzengeblieben ist


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

21.05.2017 um 16:25
Ich kann der Argumentation der Strafkammer als auch @emz soweit folgen, als dass die Täterin die Situation ausgenutzt hat. "Gelegenheit macht Totschlag" sozusagen. Heimtücke setzt für mich Planung voraus und eine Planung, den unliebsamen Partner umzubringen, konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Hinzu kommt eine ausgezeichnete Verteidigerin, die in München für ihren Erfolg bekannt ist. Für mich ist das Urteil verständlich, angemessen und ok. Die Täterin ist mit ihrem Leben insgesamt gestraft genug.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

21.05.2017 um 17:28
@eldec
@puntanorte

Zunächst mal ruder ich zurück, was das von mir verlinkte Urteil anbelangt. Damit meinte ich die unterschiedliche Beurteilung von zwei Gerichten belegen zu können. Bin aber nun zu dem Ergebnis gelangt, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar sind.

Wenn nun die Augsburger schreibt "Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert und prüft nun eine Revision." so kann sich aber vielleicht auch in diesem Fall noch etwas ändern.

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Freund-beim-Sex-mit-Kreissaege-getoetet-Zwoelf-Jahre-Haft-fuer-Studentin-id41496091.html
Zitat von eldeceldec schrieb:Natürlich war er wehrlos, weil er arglos war. Seine Arglosigkeit äußert sich ja gerade darin, dass er sich fesseln lässt und sich seiner Freundin dadurch völlig ausliefert. Wer lässt sich denn von jemandem in diesen Zustand versetzen, von dem er annimmt, dass er bzw. sie ihm ein Arg zufügen will?
Er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern er war schon vorher wehrlos, bevor der Verurteilten die Idee zur Tat kam, weil er sich hat fesseln lassen. Es kommt also auf die "Reihenfolge" an. Der Richter begründet das wie folgt:
Spiegel:
„Das Mordmerkmal der Heimtücke ist dennoch nicht erfüllt“, sagte Richter Höhne. Alex H. sei auf eigenen Wunsch gefesselt gewesen, bevor Gabi P. den Entschluss fasste, ihn zu töten. Sie habe „eine günstige Gelegenheit“ genutzt, das Opfer aber nicht bewusst in die Falle gelockt.

Augsburger Allgemeine:
"Hatte die Frau ihren körperlich kräftigeren Lebensgefährten bewusst und heimtückisch in diese wehrlose Situation gebracht? Dafür gab es laut Urteil im Prozess keine Beweise. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass der Verurteilten erst nach der Fesselung die Idee kam, den Mann umzubringen. Das schließe ein heimtückisches Vorgehen aus, sagte Höhne.



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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

21.05.2017 um 21:54
Juristisch sind Eure Erklärungen ja okay, keine Frage.
Menschlich, ethisch und emotional natürlich albern und nicht nachzuvollziehen.
Darum wäre aus mir auch nie ein guter Jurist geworden. Ich bin zu sehr Mensch.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

22.05.2017 um 08:20
Es kommt ganz einfach auf den Zeitpunkt an, zu dem der Täter den Entschluss fasste, zu töten.

Wenn es erst nach dem Fessel geschah, war das Opfer nicht aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos - sondern es war wehrlos, weil es wehrlos sein wollte. Es hat die Situation, in der es sich nicht mehr verteidigen konnte, selbst herbei geführt. Sicher nicht mit dem Ziel, dann getötet zu werden.
Ind wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Tötungsvorsatz bestand, dann hat der Täter das Opfer nicht in diese Situation "gelockt", um die Arglosigkeit, mit der es sich fesseln ließ, auszunutzen.
Zitat von hANSaLBERShANSaLBERS schrieb:Menschlich, ethisch und emotional natürlich albern und nicht nachzuvollziehen.
Darum wäre aus mir auch nie ein guter Jurist geworden. Ich bin zu sehr Mensch.
Es ist ein Trugschluss. Ungeübten Laien fällt es nur schwer, ausreichend zu differenzieren. Das Bauchgefühl ist bei komplexen Situationen ein schlechter Ratgeber.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

22.05.2017 um 10:40
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es hat die Situation, in der es sich nicht mehr verteidigen konnte, selbst herbei geführt. Sicher nicht mit dem Ziel, dann getötet zu werden.
Darin sehe ich als Laie aber den entscheidenden Unterschied. Er wollte "nur " Sex. Da von seiner Seite aus sicher nicht mit einer Tötung
gerechnet wurde, kann ich nicht verstehen, wieso der Umstand, dass er sich bewusst fesseln lies diesbezüglich überhaupt eine Rolle spielt.
Von daher war er definiv wehrlos, aber in meinen Augen auch arglos.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das Bauchgefühl ist bei komplexen Situationen ein schlechter Ratgeber.
Das ist wohl wahr.


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22.05.2017 um 10:49
Aber die Tatsache, dass angeblich die Tat vor der Fesselung nicht geplant war und spontan gewesen sein soll ist wohl der entscheidenden Punkt.


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22.05.2017 um 10:51
Zitat von hANSaLBERShANSaLBERS schrieb:Darin sehe ich als Laie aber den entscheidenden Unterschied. Er wollte "nur " Sex. Da von seiner Seite aus sicher nicht mit einer Tötung
gerechnet wurde, kann ich nicht verstehen, wieso der Umstand, dass er sich bewusst fesseln lies diesbezüglich überhaupt eine Rolle spielt.
Weil es auf den Zeitpunkt an kommt, an dem der Täter seinen Tatentschluss fasst.

Fasst er ihn vorher, dann "trickst" er das Opfer aus und erzeugt eine Situation der Wehrlosigkeit. Dann reden wir von Heimtücke.

Aber wenn der Täter den Tatentschluss erst fasst, wenn das Opfer schon verschnürt ist, dann nutzt er ja nicht die Arglosigkeit des Opfers aus, sondern nur den Umstand, dass das Opfer wehrlos ist.
Stell Dir vor, Du findest einen Menschen, er zusammen geschlagen und bewusstlos auf der Straße liegt. Wenn Du diesen tötest, ist das Mordmerkmal "Heimtücke" auch nicht erfüllt. Da Du hier ebenfalls zum Zeitpunkt des Tatentschlusses "nur" eine günstige Situation ausgenutzt hast.

Es kommt aber u.U. ein anderes Mordmerkmal (z.B. "sonstiger niedriger Beweggrund") in Betracht. Ob das so ist, entscheidet sich aus der konkreten Situation.


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22.05.2017 um 10:53
Okay verstanden. Danke für die Erklärung.


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23.05.2017 um 05:16
Zitat von DestructivusDestructivus schrieb am 19.05.2017:Es ist sehr schwer so etwas zu verstehen...
Sehe ich auch so. Ist aber nicht das erste Mal, dass ich mit einem Urteil in diesem Forum echte Probleme habe.
Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.

Ich plädiere ja schon lange dafür, dass man endlich TOTSCHLAG (in seiner schweren Form) mit MORD gleichsetzt - von der Strafe her. Im Gesetz steht es zwar - aber es wird kaum angewendet. Da muss eine Änderung her.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

23.05.2017 um 13:17
Zitat von QuastenflosserQuastenflosser schrieb:Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.
So ist das nun mal, es wird Recht und nicht Gerechtigkeit bei einem Prozess gesprochen. Wobei, wenn man sich intensiv mit diesem Urteil beschäftigt, dann erkennt man durchaus, warum dieses Urteil gerecht ist.
Zitat von QuastenflosserQuastenflosser schrieb:dass man endlich TOTSCHLAG (in seiner schweren Form) mit MORD gleichsetzt - von der Strafe her.
Verstehe dein Problem nicht, da auch Totschlag mit lebenslänglich abgeurteilt werden kann.
Zitat von QuastenflosserQuastenflosser schrieb: Im Gesetz steht es zwar - aber es wird kaum angewendet. Da muss eine Änderung her.
Was wie oft verhängt wird, kann ich nicht beurteilen. Da magst einen besseren Überblick zu haben.
Aber wie sähe denn die Änderung aus, die dir da vorschwebt?


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

24.05.2017 um 04:42
Zitat von emzemz schrieb:    Quastenflosser schrieb:
   Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.

So ist das nun mal, es wird Recht und nicht Gerechtigkeit bei einem Prozess gesprochen. Wobei, wenn man sich intensiv mit diesem Urteil beschäftigt, dann erkennt man durchaus, warum dieses Urteil gerecht ist.

   Quastenflosser schrieb:
   dass man endlich TOTSCHLAG (in seiner schweren Form) mit MORD gleichsetzt - von der Strafe her.

Verstehe dein Problem nicht, da auch Totschlag mit lebenslänglich abgeurteilt werden kann.

   Quastenflosser schrieb:
   Im Gesetz steht es zwar - aber es wird kaum angewendet. Da muss eine Änderung her.

Was wie oft verhängt wird, kann ich nicht beurteilen. Da magst einen besseren Überblick zu haben.
Aber wie sähe denn die Änderung aus, die dir da vorschwebt?
Ich bin kein Freund von "so ist das nun mal" - und werde es in diesem Leben auch nicht mehr sein. Daher empört mich dieses Urteil - und jetzt, OBACHT: so ist das nun mal :P

Mein Problem ist, dass es einen juristischen Spielraum gibt bei schwerem Totschlag - bei Mord nicht. Daher sollte man bei schwerem Totschlag - wie in diesem Fall - keinen Spielraum besitzen dürfen als Richter: ergo Höchststrafe 15 Jahre.

Die Änderung habe ich gerade versucht zu erklären. Bei schwerem Totschlag gibt es 15 Jahre - und keine Möglichkeiten mehr dieses Strafmaß zu senken.


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Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben

24.05.2017 um 16:07
Zunächst mal zur Begriffsklärung, das was du als "schweren Totschlag" bezeichnest, nennt der Jurist "Totschlag in besonders schwerem Fall".

Worüber wir diskutieren und was du meinst kritisieren zu müssen, das ist der:

§ 212 - Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Zitat von QuastenflosserQuastenflosser schrieb:Mein Problem ist, dass es einen juristischen Spielraum gibt bei schwerem Totschlag - bei Mord nicht. Daher sollte man bei schwerem Totschlag - wie in diesem Fall - keinen Spielraum besitzen dürfen als Richter: ergo Höchststrafe 15 Jahre.
Dieser Spielraum, den du meinst erkennen zu können, der ist nicht gegeben. Im Gesetzestext heißt es im Absatz (2) eindeutig, es ist auf lebenslang zu erkennen, aber nicht, es kann ...

Und dass das auch eingehalten wird, da passen schon die Staatsanwälte auf ;)


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