Studentin aus dem LKR München soll Freund vor Jahren vergraben haben
19.05.2017 um 20:49Es ist sehr schwer so etwas zu verstehen...
eldec schrieb:Kann auch nicht verstehen, dass die Pflegemutter des Opfers der Täterin so verstehend und verzeihend gegenübertrat. Wenn jemand meinem Kind eine solche Grausamkeit angetan hätte, würde ich gewiss anders reagieren. Das hat meinen Blick auf Pflegeeltern ein wenig verändert.Das ist aber schon sehr oberflächlich gedacht. Manche Menschen brauchen das, um selbst nicht zu zerbrechen, abzuschließen. Andere sind sehr gläubig, verzeihen liegt in ihrem Glauben gegründet usw. Ich könnte das auch nicht, empfinde es auch immer als sehr befremdlich, aber so selten ist es gar nicht.
„Das Mordmerkmal der Heimtücke ist dennoch nicht erfüllt“, sagte Richter Höhne. Alex H. sei auf eigenen Wunsch gefesselt gewesen, bevor Gabi P. den Entschluss fasste, ihn zu töten. Sie habe „eine günstige Gelegenheit“ genutzt, das Opfer aber nicht bewusst in die Falle gelockt.http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/05/2-561-05.php
1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368).Er war wehrlos. Aber er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern weil er sich seine eigene Wehrlosigkeit selbst so gewünscht hatte.
2. Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382, 384).
emz schrieb:Er war wehrlos. Aber er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern weil er sich seine eigene Wehrlosigkeit selbst so gewünscht hatte.Natürlich war er wehrlos, weil er arglos war. Seine Arglosigkeit äußert sich ja gerade darin, dass er sich fesseln lässt und sich seiner Freundin dadurch völlig ausliefert. Wer lässt sich denn von jemandem in diesen Zustand versetzen, von dem er annimmt, dass er bzw. sie ihm ein Arg zufügen will?
eldec schrieb:Natürlich war er wehrlos, weil er arglos war. Seine Arglosigkeit äußert sich ja gerade darin, dass er sich fesseln lässt und sich seiner Freundin dadurch völlig ausliefert. Wer lässt sich denn von jemandem in diesen Zustand versetzen, von dem er annimmt, dass er bzw. sie ihm ein Arg zufügen will?Er war nicht wehrlos, weil er arglos war, sondern er war schon vorher wehrlos, bevor der Verurteilten die Idee zur Tat kam, weil er sich hat fesseln lassen. Es kommt also auf die "Reihenfolge" an. Der Richter begründet das wie folgt:
Spiegel:
„Das Mordmerkmal der Heimtücke ist dennoch nicht erfüllt“, sagte Richter Höhne. Alex H. sei auf eigenen Wunsch gefesselt gewesen, bevor Gabi P. den Entschluss fasste, ihn zu töten. Sie habe „eine günstige Gelegenheit“ genutzt, das Opfer aber nicht bewusst in die Falle gelockt.
Augsburger Allgemeine:
"Hatte die Frau ihren körperlich kräftigeren Lebensgefährten bewusst und heimtückisch in diese wehrlose Situation gebracht? Dafür gab es laut Urteil im Prozess keine Beweise. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass der Verurteilten erst nach der Fesselung die Idee kam, den Mann umzubringen. Das schließe ein heimtückisches Vorgehen aus, sagte Höhne.
hANSaLBERS schrieb:Menschlich, ethisch und emotional natürlich albern und nicht nachzuvollziehen.Es ist ein Trugschluss. Ungeübten Laien fällt es nur schwer, ausreichend zu differenzieren. Das Bauchgefühl ist bei komplexen Situationen ein schlechter Ratgeber.
Darum wäre aus mir auch nie ein guter Jurist geworden. Ich bin zu sehr Mensch.
kleinundgrün schrieb:Es hat die Situation, in der es sich nicht mehr verteidigen konnte, selbst herbei geführt. Sicher nicht mit dem Ziel, dann getötet zu werden.Darin sehe ich als Laie aber den entscheidenden Unterschied. Er wollte "nur " Sex. Da von seiner Seite aus sicher nicht mit einer Tötung
kleinundgrün schrieb:Das Bauchgefühl ist bei komplexen Situationen ein schlechter Ratgeber.Das ist wohl wahr.
hANSaLBERS schrieb:Darin sehe ich als Laie aber den entscheidenden Unterschied. Er wollte "nur " Sex. Da von seiner Seite aus sicher nicht mit einer TötungWeil es auf den Zeitpunkt an kommt, an dem der Täter seinen Tatentschluss fasst.
gerechnet wurde, kann ich nicht verstehen, wieso der Umstand, dass er sich bewusst fesseln lies diesbezüglich überhaupt eine Rolle spielt.
Destructivus schrieb am 19.05.2017:Es ist sehr schwer so etwas zu verstehen...Sehe ich auch so. Ist aber nicht das erste Mal, dass ich mit einem Urteil in diesem Forum echte Probleme habe.
Quastenflosser schrieb:Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.So ist das nun mal, es wird Recht und nicht Gerechtigkeit bei einem Prozess gesprochen. Wobei, wenn man sich intensiv mit diesem Urteil beschäftigt, dann erkennt man durchaus, warum dieses Urteil gerecht ist.
Quastenflosser schrieb:dass man endlich TOTSCHLAG (in seiner schweren Form) mit MORD gleichsetzt - von der Strafe her.Verstehe dein Problem nicht, da auch Totschlag mit lebenslänglich abgeurteilt werden kann.
Quastenflosser schrieb: Im Gesetz steht es zwar - aber es wird kaum angewendet. Da muss eine Änderung her.Was wie oft verhängt wird, kann ich nicht beurteilen. Da magst einen besseren Überblick zu haben.
emz schrieb: Quastenflosser schrieb:Ich bin kein Freund von "so ist das nun mal" - und werde es in diesem Leben auch nicht mehr sein. Daher empört mich dieses Urteil - und jetzt, OBACHT: so ist das nun mal :P
Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.
So ist das nun mal, es wird Recht und nicht Gerechtigkeit bei einem Prozess gesprochen. Wobei, wenn man sich intensiv mit diesem Urteil beschäftigt, dann erkennt man durchaus, warum dieses Urteil gerecht ist.
Quastenflosser schrieb:
dass man endlich TOTSCHLAG (in seiner schweren Form) mit MORD gleichsetzt - von der Strafe her.
Verstehe dein Problem nicht, da auch Totschlag mit lebenslänglich abgeurteilt werden kann.
Quastenflosser schrieb:
Im Gesetz steht es zwar - aber es wird kaum angewendet. Da muss eine Änderung her.
Was wie oft verhängt wird, kann ich nicht beurteilen. Da magst einen besseren Überblick zu haben.
Aber wie sähe denn die Änderung aus, die dir da vorschwebt?
Quastenflosser schrieb:Mein Problem ist, dass es einen juristischen Spielraum gibt bei schwerem Totschlag - bei Mord nicht. Daher sollte man bei schwerem Totschlag - wie in diesem Fall - keinen Spielraum besitzen dürfen als Richter: ergo Höchststrafe 15 Jahre.Dieser Spielraum, den du meinst erkennen zu können, der ist nicht gegeben. Im Gesetzestext heißt es im Absatz (2) eindeutig, es ist auf lebenslang zu erkennen, aber nicht, es kann ...