@emzZwischen auf und davon ist doch noch ein erheblicher Unterschied zu den, was die Beiden gemacht haben.
Der Strafrahmen geht bis 5 Jahre. Einen mutmaßlichen Mord zu verdecken und zwar so, dass sie dabei aktiv die Spuren beseitigen und den Leichnam verbringen, ist schon erheblich. Was gäbe es noch, um an die Grenze zu gelangen?
Evtl. hätte es ja auch Folgetaten geben können, das darf man auch nicht vergessen. Ich glaube nicht, dass es nur an der Behandlung durch das Opfer gelegen hat, dazu ist die Sache zu ungewöhnlich, so dass ich persönlich eher an Folgetaten denken würde, wenn die mutmaßliche Täterin sich subjektiv in einer ähnlichen Lage befindet. Aber das muss ja im Hauptverfahren sicherlich von einem Psychologen abgeschätzt werden, ob u.U. wenn es "nur" auf Mord ohne besondere Schwere hinausläuft, evtl. Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Daher müsste man sich schon eher an der Obergrenze orientieren. Ich persönlich wäre aber für einen Wert bis zu 2 Jahren, das hätte man noch zu Bewährung aussetzen können, denn die verurteilten Strafen sind nicht allzu weit von den 2 Jahren entfernt, ich denke das Ermessen des Richters hätte hier diesen Bereich ermöglicht.
So etwas dient aus meiner Sicht mehr der "Erziehung" als diese Verbüßung, denn danach ist man aus dem sozialen Umfeld raus. Innerhalb der Probezeit darf man sich da nichts mehr zuschulden lassen kommen, sonst kommt es als AddOn noch drauf.
Aber es ist eben auch Bayern und da weiß man, dass die Gerichte eher höhere Strafen aussprechen. Das hätten die Beiden sich vorher überlegen sollen.
Was ich aber nicht ganz verstehe ist die unterschiedliche Strafe. Ich nehme persönlich an, dass der eine eher hörig auf die mutmaßliche Mörderin war und er hat die höhere Strafe erhalten. Aber gut, man kann es nicht wirklich beurteilen, da man die Einzelheiten nicht kennt.