@obskur Genau da liegt das Problem. Ich glaube 2010 ( kann auch 2011 gewesen sein) wurde der MM Täter im Mordfall Ursula Hermann aufgrund eines Indizienprozesses zu lebenslanger Haft verurteilt. Allerdings stammten die DNA Spuren an der Kiste nicht von ihm. Das Urteil ist sehr umstritten. Es hat nie ein Geständniss des Angeklagten gegeben, und selbst die Familie die in diesem Prozess als Nebenkläger auftrat hält den Angeklagten für unschuldig. Allerdings schrieb die 1 Schwurgerichtskammer des Landgerichtes augsburg ( übrigens dieselbe Kammer die auch über den Wiederaufnahmeantrag im Fall Bence entscheiden wird) dass die DNA Spuren nicht automatisch zu einer entlastung des Angeklagten führen könnten . Deshalb hat auch Witting ( Bences Verteidiger) die Besorgnis der Befangenheit gegenüber der Kammer geäusert. Er vertritt die Ansicht, dass die Kammer sich bereits vorab ein Bild gemacht hat.
@muscaria Da soll er mit freunden zusammengewesen sein. Natürlich kann man da von einer Falschenaussage ausgehen wenn man nur stur genug ist. Solange es nicht erwiesen falsch ist bleibt es Fakt. Das hat auch die kammer in ihrem Urteil so festgestellt
@LIncoln_rhyME Mit dieser Argumentation kannst du jedes nachweisliche Fehlurteil rechtfertigen. Allerdings gebe ich dir bezüglich der Zeitungen recht das ist das einzige Indizi was nur auf eine Schuld und nicht auf eine Unschuld des Angeklagten hindeutet
Was den Phantomvergleich angeht, der hinkt und zwar ganz stark. In dem von dir Angesprochenen Fall gab es über 1000 DNA Spuren in knapp 2 Jahren über ganz Deutschland verteilt . Und es gab eine unmittelbare Gemeinsamkeit. Den Herstellungsort der Wattstäbchen mit denen die DNA Spuren aufgenommen wurden.
In diesem Fall indem gerademal 2 DNA SPuren in 20 JAhren identisch sind und wo es nachweislich keine Gemeinsamkeiten ( das ist von RA Witting eingehend geprüft worden) gibt , und wo 2 Urteile im Raum stehen , die in juristischen Fachkreisen mehr als umstritten sind , da sehe ich kein Zufall.
Desweiteren gibt es Zeugen die ausgesagt haben, Charlotte Böhringer hatte ein Verhältniss zu einem unbekannten Mann. Dieser Spur ist die Kripo nie nachgegangen
Was den Besuch in der Wohnung angeht
Es gibt eine fast leere Weinflasche aus der Tatortwohnung, die nach Aussage der letzten Besucherin gemeinsam geöffnet aber nicht ausgetrunken wurde. Charlotte Börhinger kann diesen Wein nicht getrunken haben.Desweiteren konnte ein neues Sachverständigengutachten Reste von Wein in dem Glas mit den DNA Spuren finden . Also muss jemand noch in der Wohnung gewesen sein mit dem Charlotte Böhringer Wein getrunken hat.