@KonradTönz1 Also ich habe es zwar eben bereits erwähnt aber: DAS GERICHT hat mit der Auswertung der Handydaten des Opfers erst einmal nichts aber auch wirklich gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft hat sich auf Drängen der Verteidigung immer wieder geweigert die Auswertung der Handydaten beim Amtsgericht zu beantragen. Und nur wenn ein solcher Antrag vorliegt kann das Amtsgericht die Auswertung der Handydaten veranlassen.
es muss in diesem Verfahren erlaubt sein zu fragen warum eine ofizielle Auswertung der Handydaten des Opfers erst nach eröffnung der Beweisaufnahme ( also als bereits (was die beteiligten wissen mussten ) diese bereits gelöscht waren ) vorgenommen worden ist. Ich kenne mich berufs und studienbedingt sehr genau mit den Ermittlungen bei Tötungsfällen aus. Ich habe es bei noch keiner Ermittlung erlebt, dass die Staatsanwaltschaft( als Herrin des Ermittlungsverfahren) bei zunächst unbekanntem Täter nicht von sich aus die Auswertung der Handydaten veranlasst hat.
Das lässt einen ziemlich mulmigen Eindruck zurück der noch durch folgendes verstärkt wird,
Warum muss die Verteidigung monatelang dafür kämpfen dass der Verusacher von Zigarettenkippen die in der Wohnung des Opfers gefunden wurden versucht wird zu ermitteln
Warum versuchte die Kripo auch auf Drängen der Verteidigung nicht herauszufinden wem die Herrenkleidungsstücke die am Tatort gefunden wurden gehörten. Sie gehören nachweislich niemandem aus dem bekannten nähreren Umfeld der Böhringer.
Warum gelangen Zeugenaussagen die von einer Intimen Beziehung der C.B. erst aufgrundlage von Ermittlungs beziehungsweise beweisanträgen der Verteidigung in die Gerichtsakten