@AggieAggie schrieb:Gegen BTs Version spricht, dass an dem fraglichen Kiosk ebenfalls NICHT die Stadtteilausgabe zu haben war, welche C. Böhringer geliefert bekam.
Natürlich. Aber der "finale" Beweis ist es auch nicht. Eben nur ein belastendes Indiz.
@allNa ja, genau so, wie ich die Sicherheit der BI, sagen wir befremdlich, finde, wundere ich mich aber auch über die Sicherheit, mit denen andere von einer Schuld ausgehen. Richtig viel
beweisen konnte der Staatsanwalt halt auch nicht. Da greift dann eben die freie Beweiswürdigung durch das Gericht, das sich irgendwann entscheidet, wem es glaubt und wem nicht. So kann sich der Zeuge, ich glaube es war der GeFü W., der ausgesagt hat, er habe sich noch Anfang Mai nach dem Stand des Studiums erkundigen sollen, auch schlicht und ergreifend im Zeitraum vertan haben. Das Zeugen sich hochdramatisch irren, kommt vor - und zwar dauernd. Unser Gedächtnis ist eben durch priming Effekte etc. hochgradig fehleranfällig usw. und wie ein bekannter Jurist sagte: als Zeuge ist der Mensch eine Fehlkonstruktion.
Sehr "lustig" lesen sich auch die Ausführungen der Sachverständigen, die zum Thema Spuren von B. T. auf den Zeitungen ausgesagt haben. Es ging darum, zu untersuchen, ob sich Fingerabdrücke und/oder DNS-Spuren des Parkgaragenmitarbeiters auf den Zeitungen befunden haben, die bei B. T. in der Wohnung gefunden wurden. Beide Sachverständige haben nichts gefunden, erklären aber wortreich, woran das liegen kann und dass dies nicht heiße, dass der Gegenstand nicht vom Parkgaragenmitarbeiter berührt worden sei. Ich denke aber schon, dass das Nichtauffinden dieser Spuren entlastend gewerden werden sollte, weil sonst der Angeschuldigte ja überhaupt keine realistische Chance mehr hat, aus einer "Indizienkette", die letztlich immer auf angenommenen Wahrscheinlichkeiten beruht, herauszukommen. Das Gericht soll aber den Täter finden, nicht den wahrscheinlichen Täter. Sonst könnten die ja jetzt auch jeden x-beliebigen Schraubenschlüssel nehmen, der sich bei B. T. befindet und zur Tatwaffe erklären. Aus dem Umstand, dass da keine DNS von Ch. B. dran ist, lässt sich ja offensichtlich nicht schließen, dass sie damit nicht berührt worden ist????
@konrad Toölz
Noch einmal zu den Handschuhen: der Sachverständige hat explizit ausgeführt, dass es sich nach Spurenlage auch um "Haushaltshandschuhe" gehandelt haben könnte. Eine andere Handschuhspur wiese jedoch auf Textilhandschuhe hin. Ersteres ist mir natürlich lieber, weil es besser zu meiner "Mord-nach-Spülenreparaturtheorie" passt, aber ein richtig "toller" Beweis, ist das auch nicht. Und so lesen sich die Einlassungen von mehreren Sachverständigen: schwammig.