Mordfall Charlotte Böhringer
03.07.2013 um 11:43PS: Bzw es fällt dann schon mal ein Indiz aus diesem Ring herraus.
Ich habe jahelang im selben Arbeitsbetrieb - nämlich die Druckerei der JVA Straubing - mit Bence zusammengearbeitet - zwangsgearbeitet, denn in der JVA Straubing besteht Arbeitszwang.... - und meine Erfahrung in Bezug auf das Taktieren mit der Wahrheit in Bezug auf seine Person würden sicherlich den Rahmen dieses Forums sprengen!und weiter:
Bence spielt die Rolle seines Lebens...., und die einzig wirklich Leidtragende bei diesem grotesken Schauspiel ist seine Verlobte! Jene Verlobte, der er über ein Jahr hinweg nicht mal einen Brief geschrieben hat und deren Besuche er über Jahre hinweg - sic!!!! - verweigerte!!!!
Das ist Bence.....
Jede Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied! Das gilt insbesondere bei einer Indizienkette. Aber darum geht es doch längst nicht vor bayerischen Gerichten. Die brauchen stets einen Täter - mehr denn je bei Kapitalverbrechen - und hierbei spielt die Person des Delinquenten lediglich eine marginale Rolle. Ich zitiere einen Hauptkommisar bei meiner ersten und einzigen Vernehmung - ich spreche grundsätzlich nicht mit der Polizei, begehe bzw. beging also nicht den Fehler von Bence - , welcher Folgendes im breitesten bayerischen Dialekt von sich gab:"Eana Person is uns wurst, mir braucha an Täter....."!?!?!
Im Fall von Bence haben sie zwar den echten Täter erwischt, aber auf einer völlig falschen Beweisgrundlage. Es war also reiner Zufall, dass es den echten Täter erwischt hat!
d.b.cooper schrieb:Zu diesem Alibi würde mich interessieren zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise das richtig gestellt wurde.Frauke S. korrigierte erst in der Hauptverhandlung ihre Falschaussage. Es sieht es so aus, als habe der Staatsanwalt sie im Gerichtssaal 'kalt erwischt', indem er dort erst die Katze aus dem Sack ließ und sie damit konfrontierte, dass Bence bei der polizeilichen Vernehmung ausgeführt hatte, längere Zeit allein in der Wohnung gewesen zu sein.
Gegeben hat sie dieses Alibi ja quasi im vorbeigehen während der Auffindung des Opfers.
Dass sie dabei dann ein falsches Alibi gibt, ist für mich sehr gut nachvollziehbar.
Schrieb aber auch schonmal. Sie wurde halt gefragt und hat dann mit einem Schutzreflex geantwortet.
Mit 10 Sekunden nachdenken wäre wohl eine andere Antwort gekommen - sollte jeden Falls ;)
Und wenn du dann erstmal drin bist in einer Lügengeschichte ...
d.b.cooper schrieb:Aber ein fehlendes Alibi daran festzumachen, dass man innerhalb von 20h für 1h keines hat, ist dünn.Er hat nur für eine Stunde kein Alibi? Wie kommt man auf diesen Wert?
d.b.cooper schrieb:Was mich wirklich interessieren würde, was den Richter wohl zu seiner Entscheidung gebracht hat.Auch das dürfte wiederum in dem Fall keine Besonderheit sein: Eine Revision ist ja in den meisten Fällen eine Reklamation die sich auf handwerkliche Fehler bezieht und ein Richter steht sicher nicht gut da, wenn er sich viele davon einfängt. Also werden mehr oder weniger alle Urteile als "nicht angreifbar" bzw. revisionsfest konzipiert sein.
Das Urteil an sich wird so etwas nicht hergeben. Das ist nur darauf ausgelegt nicht angreifbar zu sein.
d.b.cooper schrieb:Wenn das Benutzen von Armen ein Indiz ist, und auf nichts anderes läuft doch die Argumentation raus, dann grenzt das den Täterkreis kaum ein und kann auch nicht in dem 'Ring' angeführt werden.Da verdrehst du aber was - das Benutzen "eines" Armes wurde nie als belastendes Indiz gewertet.