Trend aus USA: das "Knock Out-Spiel"
20.12.2013 um 16:16@CthulhusPrison
§ 323cMan muss sich nicht selber in Gefahr begeben, aber das absetzen eines Notrufes kann jedem zugetraut werden.
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.