Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
18.03.2011 um 18:07Richtig, aber das interessiert ja keinen, ist ja schließlich ein anderer Fall... Da kann man einfach nur noch den Kopf schütteln.
oldbluelight schrieb:die polizisten,die damals bei dem verhör noch davon ausgegangen sind,das der junge noch lebt,taten dies meiner überzeugung nach als letzte chance,diesen jungen zu retten.Es ist Spekulation, was sie dazu getrieben hat. Auch wenn sie den Jungen finden wollten, wird Folter dadurch nicht legitimiert.
arthedains schrieb:Sind die Stärke der Schläge und die Folter von einem Arzt belegt? Oder stammt das von Gäfgen allein?Gibt es Anzeichen, die ihn als Lügner erscheinen lassen? Eine Auswirkung auf das Strafmaß, das im Fall Jakob verhängt wurde, hat die Klage ohnehin nicht.
arthedains schrieb:ob Güfgen von sich aus den Mord gestanden hat oder er aufgespührt wurdeWelche Rolle spielt das bei den Foltervorwürfen? Gegen das Urteil klagt er nicht, er fordert Schmerzensgeld für die Behandlung während der Verhöre.
niurick schrieb:Es ist Spekulation, was sie dazu getrieben hat. Auch wenn sie den Jungen finden wollten, wird Folter dadurch nicht legitimiert.@niurick
Ob sie beim entführten Kevin einer HartzIV-Familie ebenso gehandelt hätten?
oldbluelight schrieb:Ich gebe Dir ja in gewisser Hinsicht auch Recht.Wo soll man da die Grenzen festlegen,wenn Folter,ob durchgeführt oder angedroht,legitimiert wird!?Ich bin erleichtert. Das sind so ziemlich die ersten intelligenten Worte in diesem Thread.
oldbluelight schrieb:Aber wenn ich mir vorstelle,das ICH irgendwo in einem Erdloch hocke,gefesselt und mißhandelt und der täter der gefasst wurde,nur durch sein schweigen mein ende besiegelt,dann muss ich sagen,das ich mich über angedrohte folter an ihm nicht beschweren würde,wenn es dazu dient mich zu retten.Es geht um geltendes Recht. Es geht um Menschenrechte. Die sind weder teilbar, wie hier vorhin geschrieben wurde, noch sind sie im Nachhinein zu legitimieren. Hier gilt eben nicht das Motto: Der Zweck heiligt die Mittel.
oldbluelight schrieb:Würdest Du diese These auch dann vertreten und anwenden?Würdest Du als Vater von Magnus Gäfgen auch so reden? (Die Frage war rhetorisch.)
niurick schrieb:Die Klage finde ich in erster Linie deshalb gut, weil so die damaligen Foltervorwürfe wieder thematisiert werden. Dabei handelt es sich eben nicht um eine Bagatelle,Ja,das stimmt und das Thema ist auch wichtig und richtig.
niurick schrieb am 18.03.2011:Da er die Folgen mit den Worten, dass er solche Schmerzen noch nie erlebt habe, beantwortet hat, muss die Frage mit einem Ja beantwortet werden.das habe ich anders verstanden, der Text lautet.
Der Beamte habe ihm gesagt, dass bereits ein Spezialist mit dem Hubschrauber unterwegs sei, der dazu ausgebildet sei, "mir solche Schmerzen zuzufügen, wie ich sie noch nie erlebt habe". Eine andere Äußerung habe er als Drohung aufgefasstGruß M
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun teilweise recht. Folter durch die Polizei sehen die Richter aber nicht.http://www.focus.de/panorama/welt/tid-21703/magnus-gaefgen-polizist-beschreibt-gaefgen-als-unangenehm-kalt_aid_609823.html
Dienstag 01.06.2010
Der damalige Vernehmungspolizist reagiert als Zeuge empört auf den Vorwurf, er habe Gäfgen angefasst. Das sei „Blödsinn“, „Quatsch“. Er habe den Mann weder geschüttelt noch geschlagen. Auch sei er auf Abstand geblieben. „Ich habe die Nähe zu ihm vermieden, weil er eine unangenehme Kälte ausstrahlte“, sagt er. „Eines war sicher: Ich würde ihm niemals etwas tun.“moin und LG M
Der Vernehmungsbeamte habe ihn zudem mehrfach geschubst und mit dem Handballen geschlagen. Nachdem er ihn an der Schulter geschüttelt habe, sei er mit dem Hinterkopf an die Wand geschlagen, sagte Gäfgen weiter.(
menschenkind schrieb:Er behauptet, das er geschlagen worden ist.Warum glaubst Du ihm nicht? Weil er ein verurteilter Mörder ist? Ist es das?
Wer kann bestätigen das dem so ist.