Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
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Gewalt, Folter, Rechtsstaat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
23.03.2011 um 11:20niurick schrieb:Hinsichtlich der Haftdauer gibt es also keinerlei Vorteile, die er sich von der Klage erhofft.Was seine Beweggründe fürs lügen sind, kann ich dir nicht geben.
Plump formuliert: Lügen würden ihm nichts bringen.
niurick
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23.03.2011 um 11:21Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
23.03.2011 um 11:24Nun hier steht es Aussage gegen Aussage.
Ich stehe das sehr unparteiisch.
Ich sehe nur die vermeintlichen Fakten.
Ich stehe das sehr unparteiisch.
Ich sehe nur die vermeintlichen Fakten.
Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
23.03.2011 um 11:27@niurick
Es soll heißen: ich sehe es unparteiisch.
Ich stehe weder auf Seiten der Polizei noch Gäfgen's.
als Gegenfrage warum glaubst du der Polizist lügt?
Es soll heißen: ich sehe es unparteiisch.
Ich stehe weder auf Seiten der Polizei noch Gäfgen's.
als Gegenfrage warum glaubst du der Polizist lügt?
niurick
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23.03.2011 um 11:36@menschenkind
Aus zweierlei Gründen: zum einen steht die Androhung der Folter bereits fest. Diese wird nicht mal abgestritten. Ich traue dem, der sie androht, auch zu, dass es zu körperlicher Gewalt kommt.
Der zweite Grund ist, dass Gäfgen keinerlei Vorteile anstrebt.
Aus zweierlei Gründen: zum einen steht die Androhung der Folter bereits fest. Diese wird nicht mal abgestritten. Ich traue dem, der sie androht, auch zu, dass es zu körperlicher Gewalt kommt.
Der zweite Grund ist, dass Gäfgen keinerlei Vorteile anstrebt.
Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
23.03.2011 um 11:44@niurick
Für manche Menschen ist *Aufmergsamkeit* schon ein ausreichender Grund.
Zu dem kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, ob er gefesselt gewesen ist.
Nun ein kleines Experiment lässt schell erkennen, das wenn der Angeklagte wirklich geschüttelt worden ist er auch wissen müsste ob er gefesselt war oder nicht.
Probiere es aus Niurick.. schüttle jemanden mit Nachdruck! und sehe was dieser mit seinen Armen aus Reflex tut.
Für manche Menschen ist *Aufmergsamkeit* schon ein ausreichender Grund.
Zu dem kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, ob er gefesselt gewesen ist.
Nun ein kleines Experiment lässt schell erkennen, das wenn der Angeklagte wirklich geschüttelt worden ist er auch wissen müsste ob er gefesselt war oder nicht.
Probiere es aus Niurick.. schüttle jemanden mit Nachdruck! und sehe was dieser mit seinen Armen aus Reflex tut.
niurick schrieb:Ich traue dem, der sie androht, auch zu, dass es zu körperlicher Gewalt kommt.Darf ich fragen wieso? ist der Beamte hinreichlich bekannt für Gewaltsame übergriffe?
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23.03.2011 um 11:46menschenkind schrieb:der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun teilweise recht. Folter durch die Polizei sehen die Richter aber nicht.http://www.focus.de/panorama/welt/magnus-gaefgen-kindsmoerder-erzielt-teilerfolg-vor-gericht_aid_514479.html
niurick
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23.03.2011 um 11:48@menschenkind
Das ist Fakt.
menschenkind schrieb:ist der Beamte hinreichlich bekannt für Gewaltsame übergriffe?Er ist dadurch bekannt geworden, dass er sich über das Gesetz hinweggesetzt hat.
Das ist Fakt.
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23.03.2011 um 11:49
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23.03.2011 um 11:50@menschenkind
Du selektierst in Deiner Darstellung. Die nächsten Zeilen Deines Links zeigen sehr wohl, dass es sich nach Einschätzung des Gerichts um einen Verstoß gehandelt hat:
Du selektierst in Deiner Darstellung. Die nächsten Zeilen Deines Links zeigen sehr wohl, dass es sich nach Einschätzung des Gerichts um einen Verstoß gehandelt hat:
Nach Einschätzung des Gerichts in Straßburg lag ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor
Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld
23.03.2011 um 12:08@niurick
Die Androhung von schmerzen, war wohl das ausschlaggebende.
Der verdacht der Folter wurde jedoch nicht anerkannt.
Gut lassen wir es dabei.
Ich jedoch sehe Androhung von Schmerzen noch nicht als Tatbestand von Folter.
Hätte der Beamte klare Vergleiche angeführt.. ok.
Aber in dem Verhör war das einzig grausame, die Vorstellungskraft der Angeklagten.
Du hast jedoch vergessen meine Frage zu beantworten,
kannst du Quellen benennen, die Rückschlüsse auf deine Vermutung untermauern, das der Beamte..
Die Androhung von schmerzen, war wohl das ausschlaggebende.
Der verdacht der Folter wurde jedoch nicht anerkannt.
Gut lassen wir es dabei.
Ich jedoch sehe Androhung von Schmerzen noch nicht als Tatbestand von Folter.
Hätte der Beamte klare Vergleiche angeführt.. ok.
Aber in dem Verhör war das einzig grausame, die Vorstellungskraft der Angeklagten.
Du hast jedoch vergessen meine Frage zu beantworten,
niurick schrieb:Er ist dadurch bekannt geworden, dass er sich über das Gesetz hinweggesetzt hat.hast du schon was gefunden?
Das ist Fakt.
kannst du Quellen benennen, die Rückschlüsse auf deine Vermutung untermauern, das der Beamte..
niurick schrieb:Ich traue dem, der sie androht, auch zu, dass es zu körperlicher Gewalt kommt.untermauern können?
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23.03.2011 um 12:11@menschenkind
menschenkind schrieb:das ist mir leider nicht bekanntDoch, es muss Dir bekannt sein. Sonst könnten wir weder über die Vorwürfe noch über die Einschätzung des EGMR diskutieren.
menschenkind schrieb:Ich jedoch sehe Androhung von Schmerzen noch nicht als Tatbestand von Folter.Folter fängt nicht erst bei Schlägen an. Auch und vor allem psychische Gewalt oder deren Androhung gilt als Folter. Obwohl er in Haft war, war Gäfgen der Willkür von Beamten ausgesetzt. Das ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar.
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23.03.2011 um 12:26Wir werden sehen wie das Gerichtsverfahren und die Anklage behandelt wird.
Grundsätzlich habe aber auch ich, kein Interesse an einem presidentsfall wo Folter legitimiert wird.
Darum schätze ich, deinen Einsatz zu erhalt der Grundrecht, sehr.
@niurick
Grundsätzlich habe aber auch ich, kein Interesse an einem presidentsfall wo Folter legitimiert wird.
Darum schätze ich, deinen Einsatz zu erhalt der Grundrecht, sehr.
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23.03.2011 um 12:54Bei der aktuellen Gerichtsverhandlung geht es mir nicht um Gäfgens Anspruch auf die Summe, es geht mir auch nicht darum, ob er nun tatsächlich geschlagen wurde oder nicht. Das klärt die Verhandlung.
Den Thread habe ich aus einem einzigen Grund eröffnet - und zwar, damit die Vorwürfe der Folter, die seit Jahren belegt sind, nicht in Vergessenheit geraten. Das muss diskutiert werden. Verdächtige haben Grundrechte, die ihnen gewährt werden müssen. Die kann ihm kein noch so eifriger Polizist absprechen, weil er aus einem Gefangenen ein Geständnis herauszwingen möchte.
Allerdings habe ich in diesem Thread noch eine weitere - durchaus provokative - Frage gestellt. Es geht dabei um die Frage, ob Polizei-Vize Daschner damals so gehandelt hat, wie er gehandelt hat, weil es sich bei der Familie von Metzler um eine schwerreiche Millionärsfamilie handelt.
Ich wage zu bezweifeln, dass die Beamten beim Kind einer Hartz-IV-Familie ebenso reagiert hätten.
Den Thread habe ich aus einem einzigen Grund eröffnet - und zwar, damit die Vorwürfe der Folter, die seit Jahren belegt sind, nicht in Vergessenheit geraten. Das muss diskutiert werden. Verdächtige haben Grundrechte, die ihnen gewährt werden müssen. Die kann ihm kein noch so eifriger Polizist absprechen, weil er aus einem Gefangenen ein Geständnis herauszwingen möchte.
Allerdings habe ich in diesem Thread noch eine weitere - durchaus provokative - Frage gestellt. Es geht dabei um die Frage, ob Polizei-Vize Daschner damals so gehandelt hat, wie er gehandelt hat, weil es sich bei der Familie von Metzler um eine schwerreiche Millionärsfamilie handelt.
Ich wage zu bezweifeln, dass die Beamten beim Kind einer Hartz-IV-Familie ebenso reagiert hätten.
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23.03.2011 um 13:11niurick schrieb:Ich wage zu bezweifeln, dass die Beamten beim Kind einer Hartz-IV-Familie ebenso reagiert hätten.
Ich glaube nicht das der Polizist einen unterschied gemacht hätte,
jedoch habe ich etwas gefunden das mich annehmen lässt das andre da doch einen unterschied gemacht haben könnten.
Daschner hatte mit einem Aktenvermerk die illegale Folterdrohung zur Rettung des Kindes öffentlich gemacht und ist wie der Vernehmungsbeamte wegen Nötigung verurteilt worden. Daschner könnte Angaben machen, wer ihm damals aus dem hessischen Innenministerium unter Führung des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) Rückendeckung für die Aktion gegeben hat.
niurick
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23.03.2011 um 13:29@menschenkind
Was verstehst Du unter Rückendeckung? Hat Bouffier die Entscheidung Daschners lediglich gutgeheissen, oder war er es, der die Idee der Gewaltandrohung hatte?
Ist die CDU nicht die Partei der Besserverdienenden? Ich habe da einen Verdacht, wie Bouffier auf die Idee gekommen sien könnte.
Was verstehst Du unter Rückendeckung? Hat Bouffier die Entscheidung Daschners lediglich gutgeheissen, oder war er es, der die Idee der Gewaltandrohung hatte?
Ist die CDU nicht die Partei der Besserverdienenden? Ich habe da einen Verdacht, wie Bouffier auf die Idee gekommen sien könnte.
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23.03.2011 um 14:44@niurick
Natürlich gehen die ermittelnden Organe ganz anders zu Werke,
wenn es sich um einen Prominenten oder dessen Umfeld geht.
Durch die Presse wird schon viel großflächiger informiert und
man hat die Chance, sich als Ermittler bei Erfolg zu profilieren.
Was ist übrigens "die Androhung einer Strafe" gegen einen
"ausgeführten Kindermord", zudem ersteres zweiteres evtl. noch
verhindern könnte?
Und total auf Unverständnis stößt bei mir die Forderung des
Mörders auf Schmerzensgeld. Wer zahlt den Angehörigen den
"nervlichen Knacks", den sie durch diese Tat bekommen haben,
egal, ob sie jetzt im Geld schwimmen oder nicht?
Unsere Gerichte sollten sich derartige Verfahren verbitten und
Abwälte, die sich derartiger Mandanten annehmen, gehören
unter die Lupe genommen.
Natürlich gehen die ermittelnden Organe ganz anders zu Werke,
wenn es sich um einen Prominenten oder dessen Umfeld geht.
Durch die Presse wird schon viel großflächiger informiert und
man hat die Chance, sich als Ermittler bei Erfolg zu profilieren.
Was ist übrigens "die Androhung einer Strafe" gegen einen
"ausgeführten Kindermord", zudem ersteres zweiteres evtl. noch
verhindern könnte?
Und total auf Unverständnis stößt bei mir die Forderung des
Mörders auf Schmerzensgeld. Wer zahlt den Angehörigen den
"nervlichen Knacks", den sie durch diese Tat bekommen haben,
egal, ob sie jetzt im Geld schwimmen oder nicht?
Unsere Gerichte sollten sich derartige Verfahren verbitten und
Abwälte, die sich derartiger Mandanten annehmen, gehören
unter die Lupe genommen.
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23.03.2011 um 15:17@ramisha
Können wir uns darauf einigen, dass Folter bzw. deren Androhung mit Polizeiarbeit unvereinbar ist? Können wir uns dann weiterhin darauf einigen, dass die Tat von Gäfgen nicht die Androhung von Folter rechtfertigen kann, für die sich die Beamten entschieden haben?
ramisha, eine Gesellschaft muss auch Schwerstkriminelle verkraften können. Die Methoden der Polizei dürfen sich nicht denen der Straftäter anpassen. Sie müssen rechtsstaatlich bleiben.
Wie gut, dass Justitia blind ist.
Können wir uns darauf einigen, dass Folter bzw. deren Androhung mit Polizeiarbeit unvereinbar ist? Können wir uns dann weiterhin darauf einigen, dass die Tat von Gäfgen nicht die Androhung von Folter rechtfertigen kann, für die sich die Beamten entschieden haben?
ramisha, eine Gesellschaft muss auch Schwerstkriminelle verkraften können. Die Methoden der Polizei dürfen sich nicht denen der Straftäter anpassen. Sie müssen rechtsstaatlich bleiben.
ramisha schrieb:Und total auf Unverständnis stößt bei mir die Forderung desEventuell Herr Gäfgen mit dem erklagten Geld.
Mörders auf Schmerzensgeld. Wer zahlt den Angehörigen den
"nervlichen Knacks", den sie durch diese Tat bekommen haben
ramisha schrieb:Unsere Gerichte sollten sich derartige Verfahren verbitten undErfahrenes Unrecht an denen, die selbst Unrecht begangen haben, ist also hinzunehmen?
Abwälte, die sich derartiger Mandanten annehmen, gehören
unter die Lupe genommen.
Wie gut, dass Justitia blind ist.
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23.03.2011 um 15:18Ich verstehe es nicht, warum für Straftäter keine Rechte gelten sollen.
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