Diarmuid schrieb:Ich finde das Urteil auch angemessen. Eine Frage an die Juristen hier:
Wäre solch ein Urteil auch in Deutschland möglich? Ich denke nicht, mag aber einen falschen Eindruck haben von bisher gefällten Urteilen, deren Strafmaße weit unter diesem hier lagen.
Schauen wir mal um was es hier geht:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die Rechtsmittel zweier Männer zurückgewiesen, die im Fall einer im Juni 2021 in Wien getöteten 13-Jährigen lebenslang beziehungsweise 19 Jahre Haft ausgefasst hatten.
...
Der 24-Jährige gilt als unmittelbarer Täter, er fasste wegen Mordes und Vergewaltigung die Höchststrafe aus. Der 20-Jährige wurde wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung schuldig erkannt. Dasselbe gilt für einen Drittbeteiligten, der nicht mehr Gegenstand des OGH-Gerichtstags war.
Quelle:
https://kurier.at/chronik/wien/fall-leonie-verteidiger-baten-ogh-um-milde/402468872In Österreich umfasst der Begriff "Mord" wie schon oft gesagt, die Tatbestände, die in Deutschland entweder Mord oder Totschlag sein können. Vergewaltigung ist das Gleiche wie in Deutschland.
In Deutschland steht auf Mord nach § 211 grundsätzlich lebenslang. Aber auch auf Totschlag (§ 212 StGB) kann in schweren Fällen lebenslang gegeben werden.
Der Haupttäter wäre in Deutschland auch auf jeden Fall als Erwachsener bestraft worden. Es liegt da also am Gericht ob es auf Mord oder Totschlag entscheidet und dann entscheidet, ob eine "besonders schwere Tat vorliegt, was ich persönlich bejahen würde, wo aber vermutlich die meisten Richter zögern würden.
Grundsätzlich also wäre die gleiche Strafe möglich. Ich persönlich denke auch, dass ein Mordmerkmal festgestellt werden könnte, und dann wäre das Ergebnis auf jeden Fall das Gleiche.
Beim 20-jährigen, juristisch in Deutschland als "Heranwachsender" bezeichnet kommt es darauf an. ob das Gericht der Meinung ist, er ist reif genug um als Erwachsener bestraft zu werden oder nicht, was eine Jugendstrafe bedeuten würde. Im letzten Fall würde er allerdings höchstens zu 10 Jahren verurteilt werden können. Sieht man ihn als Erwachsenen, dann ist lebenslang möglich, wenn auf Mord oder besonders schweren Totschlag erkannt werden würde, also wie beim anderen Täter.
Deutsche Gerichte scheinen aber in den letzten Jahren eher zu einfachem Totschlag zu tendieren, das ist meine Meinung, daher denke ich wäre vermutlich bei beiden eher eine Strafe um die 10 Jahre denkbar. Aber das käme wirklich auf das Gericht an.
Möglich wäre wahrscheinlich auch eine Verurteilung nicht wegen Mord oder Totschlag sondern wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, je nach den Details der Tat, worauf in Deutschland mindestens 10 Jahre bis lebenslang stehen (§ 178 StGB), das heisst, das Ergebnis wäre ebenfalls das Gleiche.
Ob das Ganze tatangemessen ist, muss jeder selbst entscheiden. Ich hoffe die Täter verrotten in der Hölle.