Rick_Blaine schrieb:Hier sieht man deutlich, dass der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass ein Kind unter 14 Jahren alle Konsequenzen seines Handelns hinsichtlich einer potentiell gesundheitsgefährdenden Handlung einsehen kann und daher denke ich ist dieser Gedanke dann auch analog auf die Einnahme von Suchtmitteln anzuwenden. Damit bleibt derjenige, der dem Kind das Suchtmittel zur Verfügung stellt, verantwortlich. Die entsprechenden Vorschriften des SMG und des StGB (z.B. §§ 89 u.a.) sind dann anzuwenden.
Watt schrieb:Die Abgabe von Drogen an Minderjährige wird vom Gesetz als besonders strafwürdig angesehen. In § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist deshalb eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen. Die Abgabe von Drogen an Minderjährige ist daher ein Verbrechen
Aber der Strafbestand ist - was ich so gesehen habe - nicht in die Anklage miteingeflossen - warum? Ich las lediglich von
Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/2000137488807/16-graessliche-seiten-zum-tod-der-13-jaehrigen-leonieund da fehlt das doch gänzlich?
Wo ist die Weitergabe von BTM an Minderjährige in der Anklageschrift?
Wo liegt mein Denkfehler
@Rick_Blaine ?
Wenn ich so jemanden als TV habe, bei dem ich jegliche Resozialisierung
(2 von 3 Angeklagte mehrmals vorbestraft, einer wegen eines Sexualdelikts an einer bis heute traumatisierten Frau, verlogen schon in profanen Belangen wie dem Alter, kein bisserl Reue, aber andererseits stete Steigerung der kriminellen Energie feststellbar) im Vorhinein knicken kann, schau ich doch, dass ich dem Menschen jede einzelne seiner kriminellen Handlungen in der Causa zur Last lege - und
bestenfalls mit voller Härte aburteile. Rein für die allgemeine Sicherheit, das ist man den Normalbürgern dann doch schuldig.
Laut Zeitungsartikel gilt als gesichert, dass einer von den TV mehrere hundert Stück Extasy von jemand anderen bekommen hat - davon steht ebenfalls nichts in der Anklage - aber wegen 6 Gramm Gras spürt man in Ö als Kleinstdealer die volle Härte des Gesetzes?
Wird einmal mehr naiv und laienhaft klingen - aber für mich ist das alles nicht nachvollziehbar.
Es wird ja wohl kaum kein zweites, unabhängiges Verfahren wegen der Drogen und der Weitergabe dieser an eine Minderjährige geben. Was ist, wenn es aber weitere Opfer gibt, die, durch die TV da (tiefer) in hoch toxische Kreise gelangt sind? Vielleicht gibt es zig andere Jugendliche, die ihre Drecksteile auch nicht vertragen haben, aber glimpflicher davon kamen? Was war, wenn sie Drogen mit Meth gestreckt hatten?
Check ichs nicht?
Oder will man den armen Burschen nicht das Leben versauen? Muss man eh nicht, die schaffen das eh problemlos von alleine - wichtig wäre halt nur, dafür zu sorgen, dass andere Leben nicht zerstört werden im Zuge ihres Hang zur Selbstverstörung.
Spontan fiel mir dazu der Tod von Mac Miller ein. Der bekam mit Fentanyl gestreckte Oxycodon von seinem Dealer, der es wiederum bei einem größeren Dealer besorgte. Miller war volljährig und mündig, nahm die Drogen bewusst und wissentlich - und starb leider an einer Überdosis.
Beide involvierte Dealer wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einer der beiden sogar zu 11 Jahren. Und da hat
keine Vergewaltigung stattgefunden.
Dass das amerikanische Recht nicht zwangsläufig mit dem österreichischen vergleichbar ist, ist mir bekannt.
Dennoch interessant.