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Schwierige Familienverhältnisse

10 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 12:03
Wie ist das eigentlich, wenn eine Person eine Behinderung hat und unter Betreuung steht. Wenn dieser Betreuer ein Elternteil (in diesem Fall der Vater) ist.
Wenn dieser Betreuer stirbt, aber der Bruder der betreuten Person diese Betreuung nicht übernehmen will? Und wie ist das im Fall eines Erbes geregelt.

Also angenommen

Person A ist behindert, hat Betreuer. Betreuer ist der Vater. Vater stirbt. Person A hat noch einen Bruder. Der Bruder möchte die Betreuung nicht übernehmen und ist zudem vom Vater wegen vorausgegangener Streitigkeiten enterbt worden.
Wie würde in so einem Fall das Erbe geregelt werden?


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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 12:11
@Escodia
Der Bruder kassiert den Pflichtteil,das Gros wird sich wohl der amtlich bestellte Betreuer unter den Nagel reissen


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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 12:16
Rechtssichere Auskünfte kann dir hier niemand geben.
Vielleicht versuchst du es einmal hier https://www.erbrechtsforum.de/ oder bemühst einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Der Thread bleibt offen, aber viel Hoffnung habe ich nicht.


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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 13:59
@Escodia
Der Bruder dürfte auch die Betreuung zumindest in Bezug auf das Erbe gar nicht übernehmen, da ein Interessenskonflikt bestehen würde. Seinen Pflichtteil müsste er ja von demjenigen einklagen, den er betreut. Dafür würde dann ein Nachlasspfleger eingesetzt werden. Wenn denn der Bruder Betreuer wäre.
Dem Bruder bleibt der Pflichtteil, der Rest geht nach der gesetzlichen Erbfolge. Ein neuer Betreuer wird von Amts wegen eingesetzt, wenn sich niemand findet. Der regelt dann auch die Erbangelegenheiten.
Alternativ kann der enterbte Bruder, so er es denn möchte, seinen Pflichtteil auch ausschlagen. Dann ist er raus aus der Erbfolge.


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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 14:39
Wenn Person "A" betreut werden muss, bekommt dieser Mensch jetzt einen gesetzlichen Betreuer. Zum "Pflicht-Betreuen" kann der Bruder nicht wirklich herangezogen werden. Zudem man ja auch gewisse Vorraussetzungen erfüllen muss, dazu fehlen aber hier die Info,s. Die Erbschaft regelt zuerst das Testament, sofern es ein Testament gibt.
Ob der Bruder nun von der Erbschaft was abzwacken muss, zwecks Betreuung...

"Ich enterbe dich" ist massiv häufiger gesagt als auch getan. Ist es definitiv wirklich so?

In jedemfall hast du deine "Sorgen" alle in einem Topf geschmissen! Im Grunde sind es mindestens 3 Themen, die miteinander nichts zu tun haben.


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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 14:57
Die zu betreuende Person könnte auch in einem Heim landen oder im betreuten Wohen. Das kommt auf den Grad der Behinderung an. Der Bruder bekommt, trotz "Enterbung", den Pflichtteil.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Schwierige Familienverhältnisse

16.04.2018 um 18:03
@Escodia

Bei medizinischne Fragen würde ich ebenso wenig wie bei Rechtsfragen ausgerechnet in einem Mystery-Forum auf kompetente Antworten hoffen.


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Schwierige Familienverhältnisse

17.04.2018 um 09:09
Guten Morgen,

das war wahrscheinlich ein Fehler. Dieses Thema ist halt sehr belastend und Rechtsauskünfte beim Anwalt sind teuer. Erst letztes Jahr die Erfahrung gemacht. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt, ohne jede weitere Tätigkeit. Kein Brief oder sonstwas. Schlug mit 276.-€ zu Buche.


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Schwierige Familienverhältnisse

17.04.2018 um 21:05
Relevant wäre ja zu wissen, will der Bruder das Erbe (was ihm eigentlich zusteht oder den Pflichtteil) oder will er es nicht?Erbe ist auch der zu Betreuende, dessen Rechtsvertreter (Betreuer oder Nachlasspfleger) ist dann Ansprechpartner, wenn Ansprüche gestellt werden sollen. Erbfolge bleibt prinzipiell erst mal Erbfolge.


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Schwierige Familienverhältnisse

17.04.2018 um 22:50
@Escodia

Dann bekommt die Person einen gesetzlichen Betreuer( ganz wichtig:Antrag oder Anregung beim Betreuungsgericht stellen) wenn sich niemand sonst aus dem Personenumfeld bereit erklärt und auch keine Vorsorgevollmacht besteht. Der gesetzliche Betreuer würde das Erbe fest anlegen. Der enterbte Bruder kann sein Pflichtteil einfordern.


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