In dem sehr hörenswerten Podcast "Sprechen wir über Mord" ist das aktuelle Thema der Fall Rupp gewesen.
https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/der-tote-bauer-rupp-true-crime-oder-im-zweifel-gegen-die-angeklagten/swr2/10806293/Wer umfassend etwas über den Fall hören will, wird sicher enttäuscht sein. Der Fall selber dient in diesem Podcast meist nur als Aufhänger, um rechtliche Fragen zu besprechen. In diesem Podcast geht es mehr über Wiederaufnahmen, Probleme von Verhören etc.
Eine Sache bringt er auf den Punkt, Als es um das Thema "Haftentschädigung" ging, bezeichnte er das freisprechende Urteil in diesem Punkt "erbärmlich" und hat das auch recht bildlich begründet. Dem ist voll zuzustimmen.
Eine interssante Frage hat Fischer aufgeworfen, die er mal im Kollegenkreis besprochen hatte. Was wäre, wenn in einer Revisionsverhandlung in einem Fall, bei dem das Opfer verschwunden war und es dann gerichtssoapmäßig in der Revisionsverhandlung auftaucht. Die Kollegen waren sich uneins, der überwiegende Anteil meinte wohl, man müsse bei einem rechtsfehlerfreien Landgerichtsurteil die Revision trotzdem ablehnen.
Das halte ich für nicht richtig. In Straffällen wird das wohl selten auftreten, in Zivilsachen gibt es solche Dinge schon eher, wo das einfachrechtliche Gesetz den Weg zu den Gerichten unnötig erschweren würde. Das BVerfG spricht dabei von einem "effektiven Rechtsschutz", den die Gerichte gewähren müssen und aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Das Grundgesetz steht über den sogenannten "einfachrechtlichen" Gesetzen (also auch der StPO) und hat daher Vorrang ihnen. Die Folge ist, dass natürlich der Angeklagte freigesprochen werden müsste, wie es einem auch der gesunde Menschenverstand sagen würde.