fassbinder1925
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2019
dabei seit 2019
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
24.12.2024 um 23:29Bericht Urteilsverkündung.
Ich werde nun den Bericht für das Urteil vorweg nehmen, da ich das aus der Hüfte schreiben muss, sollte daran noch Interesse bestehen, würde ich die psychiatrischen Gutachten über die Feiertage nachholen, da ich nun wieder mehr Zeit habe.
——————————————————————————
Schon vor Öffnung um 8 Uhr versammelten sich die ersten Menschen vor dem Landgericht, ein halbes Dutzend wurde eingelassen, der Rest musste bis 12:30 bei Regen vor der Tür ausharren, da man wohl einen zu hohen Lärmpegel fürchtete. Jedoch warteten die meisten vergeblich, da nur 36 Plätze für Zuhörer verfügbar waren. Auch der Freundeskreis von Khadidja schaffte es nicht mehr rechtzeitig.
Fast alle bisherigen Beteiligten sind zur Urteilsverkündung erschienen, jedoch ist Verteidiger Alexander Stevens abwesend.
Mit einer halben Stunde Verspätung betrat die Kammer den Saal und verkündete den Tenor des Urteils:
„Der Angeklagte Sheqir K. ist schuldig des Mordes, er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im übrigen wird er freigesprochen.“
„Die Angeklagte Schahraban K-B. ist schuldig der versuchten Anstiftung zum Mord sowie des Mordes, sie wird deshalb zu einer Lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer.“
Beide Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Vorsitzende erklärt zu Beginn, dass die Kammer nach der langen Beweisaufnahme zu einem klaren Ergebnis gekommen ist und es sich um eine „verstörende Tat“ handelt. Normalerweise geht Morden eine Beziehung oder ein Streit voraus, bei der Geschädigten handelte es sich aber um ein Zufallsopfer.
Das Gericht wendet sich erstmal der versuchten Anstiftung zum Mord zu. Schahraban beauftragte den Zeugen Volkan A. damit, den Schwager umbringen zu lassen und leistete bereits die Anzahlung. Es sollte wie ein Badeunfall im Starnbergersee aussehen. Der Richter erinnert daran, dass man sich die von Schahraban selbst aufgenommenen Tonmitschnitt angehört hat, in dem Sechsmal gesagt wurde man solle „Keine Gnade“ zeigen. Das Gericht hat sich auch mit dem von der Verteidigung angeführten Rücktritt vom Versuch auseinandergesetzt, man schließt sich dem aber nicht an. Ein strafbefreiender Rücktritt setzt voraus, dass der Täter aus eigener Entscheidung und freien Stücken heraus, von der Tat Abstand nimmt, das war nicht der Fall. Die Angeklagte hat mehrmals darauf gedrängt, erst als sie merkte, dass Volkan es nicht mehr machen wird, versuchte sie im Gegenzug ihr Geld zurückzubekommen.
In dieser Sache spricht zu ihren Gunsten, dass sie nicht vorbestraft ist, diesbezüglich geständig war und ihr Befauern geäußert hat. Auch bestand nie Gefahr für den Schwager, da Volkan sie nur „abziehen“ wollte. Zu ihren Lasten spricht, dass die Anstiftung konkret und hartnäckig war. Bei einem Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren, entschied man sich eine Einzelstrafe von 5 Jahren zu verhängen.
Da die langjährige Beziehung mit Rawan zu Ende ging und auch das Versöhnungsgespräch nicht fruchtete, sah sich Schahraban ihrer privaten und wirtschaftlichen Existenz entzogen. Zwar wollten die Eltern sicher das Beste für ihre Tochter, so frei wie jetzt, hätte sie aber wohl nicht mehr weiterleben können. Da sie ihr freies Leben nicht aufgeben wollte, beschloss sie ihren Tod vorzutäuschen. Erst schaltete sie eine Anzeige um eine Darstellerin für ein angebliches Musikvideo der Rapperin „Lune“ zu suchen. Ihr war wichtig, dass die Frau um die 22-23 Jahre alt sein soll, dunkle Haare und braune Augen hat und 1,60 bis 1,70 groß ist. Der Vorsitzende sagt, dass man eine Frau mit gewisser Ähnlichkeit gesucht hat, aber keine Doppelgängerin. Dafür sind die Angaben viel zu ungenau. Dann lockte sie Frauen mit einer Laserbehandlung über ihre Accounts „Bahar“ und „Özlem“.
Das Gericht hält es für abwegig, dass sich jemand ihres Handys bemächtigt hat und diese vielen Nachrichten geschrieben hat, ohne dass es die Angeklagte bemerkt hätte.
Sie fragte dann Leute aus der Ingolstädter Clique nach Schusswaffen und ob jemand bereit wäre, einen Mord für sie auszuüben. Der Zeuge Murathan D. nahm sie nicht ernst und Marcello B. lehnte ab. Spätestens jedoch ab 15.08.2022 erklärte sich Sheqir dazu bereit. So schrieb Schahraban ihm „Freue mich auf morgen mies“ und „Leg dich schlafen Diggi! Wir haben morgen einiges vor!“
Am Tattag kaufte sie in Anwesenheit von Marcello B. einen Benzinkanister bei „Hornbach“. Später deponierte sie bei Sheqir einen großen Koffer und ein irakisches Ausweispapier. Auch trug sie über 900 € Bargeld bei sich.
Um 18:45 holten Sheqir und Schahraban die Geschädigte in Eppingen ab. Da man vorgaukelte, die Laserbehandlung findet in Ravenstein statt, tippte man das in das Navi ein und fuhr los. Um viertel vor sieben hielt man in einem Waldstück, da Sheqir austreten müsse. Man sagte Khadidja sie solle ein Schild lesen und vortreten. Die Arg-und Wehrlose Khadidja wurde nun nach dem gemeinsamen Plan von Sheqir in Tötungsabsicht zweimal mit einem Schlagring auf den Kopf geschlagen. Da sich das Opfer unerwartet wehrte nahm er ein Messer zu Hilfe und stach 47 Mal auf den Körper von Khadidja ein. Danach legte man die scheinbar Tote auf die Rückbank. Da sie aber noch Lebenszeichen zeigte, steuerte man den Parkplatz in Bad Rappenau an, wo Sheqir ihr die zwei Handtücher überlegte und nochmal neunmal zugestochen hat.
Bei diesen Schilderungen schaut Khadidjas Vater nervös an die Decke und er wird permanent von seiner Anwältin Szerafy beruhigend gestreichelt.
Dann fuhr man zurück nach Ingolstadt. Wo man aus unerfindlichen Gründen jedoch zwei Ausfahrten ausließ und über den Süden von Ingolstadt zurück in die Peisserstraße fuhr. Man begab sich in die Wohnung, die man aber bald darauf wieder gemeinsam verlies, da die ersten Rettungskräfte schon vor Ort waren.
Später verabredete sich Sheqir mit Marcello. Dieser sagte bei der Polizei, Sheqir sagte ihm, dass er ein „Mädchen angestochen hat.“ In der Hauptverhandlung sagte er aus sein Freund sagte „Ich habe für die Hure ein unschuldiges Mädchen“ umgebracht. Die Kammer verkennt die Unterschiede in den Aussagen nicht, im Kern sind sie jedoch konstant. Auch wurde er im Gegensatz zu Anderen Zeigen zeitnah vernommen, bevor das „Einsickern“ in das Monikaviertel“ losging.
Als Marcello ihn wegschickte, verbrachte er die Nacht beim Zeugen Ardian D. Diesem sagte Sheqir das Zustechen hat sich angefühlt, als würde man in einen Boxsack stechen. Und Schahraban würde von Leuten gejagt, er hat es aus Liebe getan.
Die Schuld des Sheqir werden auch durch Blutspuren bestätigt. So fand man den Schlagring unter der Matratze der Mutter, es war eine Mischspur zwischen Sheqir und Khadidja. Auch könne man 15 Spuren an der Leiche nicht mit Reanimationsmaßnahmen erklären.
Hinweise auf einen Dritten Täter oder gar ein Komplott gibt es nicht. Man könne sich so einlassen, wie Schahraban es getan hat, die Kammer schenkt den Aussagen aber keine Glauben.
Beide handelten gemeinschaftlich Heimtückisch. Schahraban zusätzlich aus „sonstigen niedrigen Beweggründen“. Beweggründe sind laut dem BGH dann niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe stehen. Bei einem Motivbündel, ist das Handlungsleitende Motiv entscheidend. Jemanden Unbekanntes umzubringen, weil man sein absolut freies Leben aufgeben will, gehört auf jeden Fall dazu.
Bei Sheqir ist kein Motiv auszumachen. Manche Aussagen sprechen von Liebe, manche von Habgier. Die Kammer könne sich aber keine Variante mit absoluter Sicherheit anschließen.
Die Tötung hat auch nichts mit dem Jesidentum zu tun und die Theorie mit der Magie, käme lediglich von der Verteidigung von Sheqir.
Weder bei Sheqir noch bei Schahraban gebe es Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, so ist zwingend „Lebenslang“ zu verhängen.
Da bei Schahraban zwei Mordmerkmale verwirkt wurden, ein weiteres Verbrechen gegen das Leben und sie die „treibende Kraft“ war, wiegt ihre Schuld besonders schwer. Was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Sheqir hat diese Chance, da er nur ein Mordmerkmal verwirklicht hat und die Tat auch im Vergleich zu anderen Morden nicht besonders aus dem Rahmen fällt.
Bezüglich der angeblichen Todesliste wird Sheqir freigesprochen. So soll er zwar davon gesprochen haben, Zeugen zu verletzen und bei Seite zu schaffen, wie das aber passiert, sei ihm egal. Auch sagte er, seine Schwester könne das Geld beschaffen, man einigte sich aber auf keile Summe. Letztlich ist diese Sachlage dem Gericht für eine Verurteilung zu dünn.
Sheqir verfolgt alles ohne Regung und verlässt ruhig den Saal. Auch Schahraban hat nur etwas feuchte Augen und schaut leicht wütend. Dann werden beide rausgeführt.
Ich werde nun den Bericht für das Urteil vorweg nehmen, da ich das aus der Hüfte schreiben muss, sollte daran noch Interesse bestehen, würde ich die psychiatrischen Gutachten über die Feiertage nachholen, da ich nun wieder mehr Zeit habe.
——————————————————————————
Schon vor Öffnung um 8 Uhr versammelten sich die ersten Menschen vor dem Landgericht, ein halbes Dutzend wurde eingelassen, der Rest musste bis 12:30 bei Regen vor der Tür ausharren, da man wohl einen zu hohen Lärmpegel fürchtete. Jedoch warteten die meisten vergeblich, da nur 36 Plätze für Zuhörer verfügbar waren. Auch der Freundeskreis von Khadidja schaffte es nicht mehr rechtzeitig.
Fast alle bisherigen Beteiligten sind zur Urteilsverkündung erschienen, jedoch ist Verteidiger Alexander Stevens abwesend.
Mit einer halben Stunde Verspätung betrat die Kammer den Saal und verkündete den Tenor des Urteils:
„Der Angeklagte Sheqir K. ist schuldig des Mordes, er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im übrigen wird er freigesprochen.“
„Die Angeklagte Schahraban K-B. ist schuldig der versuchten Anstiftung zum Mord sowie des Mordes, sie wird deshalb zu einer Lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer.“
Beide Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Vorsitzende erklärt zu Beginn, dass die Kammer nach der langen Beweisaufnahme zu einem klaren Ergebnis gekommen ist und es sich um eine „verstörende Tat“ handelt. Normalerweise geht Morden eine Beziehung oder ein Streit voraus, bei der Geschädigten handelte es sich aber um ein Zufallsopfer.
Das Gericht wendet sich erstmal der versuchten Anstiftung zum Mord zu. Schahraban beauftragte den Zeugen Volkan A. damit, den Schwager umbringen zu lassen und leistete bereits die Anzahlung. Es sollte wie ein Badeunfall im Starnbergersee aussehen. Der Richter erinnert daran, dass man sich die von Schahraban selbst aufgenommenen Tonmitschnitt angehört hat, in dem Sechsmal gesagt wurde man solle „Keine Gnade“ zeigen. Das Gericht hat sich auch mit dem von der Verteidigung angeführten Rücktritt vom Versuch auseinandergesetzt, man schließt sich dem aber nicht an. Ein strafbefreiender Rücktritt setzt voraus, dass der Täter aus eigener Entscheidung und freien Stücken heraus, von der Tat Abstand nimmt, das war nicht der Fall. Die Angeklagte hat mehrmals darauf gedrängt, erst als sie merkte, dass Volkan es nicht mehr machen wird, versuchte sie im Gegenzug ihr Geld zurückzubekommen.
In dieser Sache spricht zu ihren Gunsten, dass sie nicht vorbestraft ist, diesbezüglich geständig war und ihr Befauern geäußert hat. Auch bestand nie Gefahr für den Schwager, da Volkan sie nur „abziehen“ wollte. Zu ihren Lasten spricht, dass die Anstiftung konkret und hartnäckig war. Bei einem Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren, entschied man sich eine Einzelstrafe von 5 Jahren zu verhängen.
Da die langjährige Beziehung mit Rawan zu Ende ging und auch das Versöhnungsgespräch nicht fruchtete, sah sich Schahraban ihrer privaten und wirtschaftlichen Existenz entzogen. Zwar wollten die Eltern sicher das Beste für ihre Tochter, so frei wie jetzt, hätte sie aber wohl nicht mehr weiterleben können. Da sie ihr freies Leben nicht aufgeben wollte, beschloss sie ihren Tod vorzutäuschen. Erst schaltete sie eine Anzeige um eine Darstellerin für ein angebliches Musikvideo der Rapperin „Lune“ zu suchen. Ihr war wichtig, dass die Frau um die 22-23 Jahre alt sein soll, dunkle Haare und braune Augen hat und 1,60 bis 1,70 groß ist. Der Vorsitzende sagt, dass man eine Frau mit gewisser Ähnlichkeit gesucht hat, aber keine Doppelgängerin. Dafür sind die Angaben viel zu ungenau. Dann lockte sie Frauen mit einer Laserbehandlung über ihre Accounts „Bahar“ und „Özlem“.
Das Gericht hält es für abwegig, dass sich jemand ihres Handys bemächtigt hat und diese vielen Nachrichten geschrieben hat, ohne dass es die Angeklagte bemerkt hätte.
Sie fragte dann Leute aus der Ingolstädter Clique nach Schusswaffen und ob jemand bereit wäre, einen Mord für sie auszuüben. Der Zeuge Murathan D. nahm sie nicht ernst und Marcello B. lehnte ab. Spätestens jedoch ab 15.08.2022 erklärte sich Sheqir dazu bereit. So schrieb Schahraban ihm „Freue mich auf morgen mies“ und „Leg dich schlafen Diggi! Wir haben morgen einiges vor!“
Am Tattag kaufte sie in Anwesenheit von Marcello B. einen Benzinkanister bei „Hornbach“. Später deponierte sie bei Sheqir einen großen Koffer und ein irakisches Ausweispapier. Auch trug sie über 900 € Bargeld bei sich.
Um 18:45 holten Sheqir und Schahraban die Geschädigte in Eppingen ab. Da man vorgaukelte, die Laserbehandlung findet in Ravenstein statt, tippte man das in das Navi ein und fuhr los. Um viertel vor sieben hielt man in einem Waldstück, da Sheqir austreten müsse. Man sagte Khadidja sie solle ein Schild lesen und vortreten. Die Arg-und Wehrlose Khadidja wurde nun nach dem gemeinsamen Plan von Sheqir in Tötungsabsicht zweimal mit einem Schlagring auf den Kopf geschlagen. Da sich das Opfer unerwartet wehrte nahm er ein Messer zu Hilfe und stach 47 Mal auf den Körper von Khadidja ein. Danach legte man die scheinbar Tote auf die Rückbank. Da sie aber noch Lebenszeichen zeigte, steuerte man den Parkplatz in Bad Rappenau an, wo Sheqir ihr die zwei Handtücher überlegte und nochmal neunmal zugestochen hat.
Bei diesen Schilderungen schaut Khadidjas Vater nervös an die Decke und er wird permanent von seiner Anwältin Szerafy beruhigend gestreichelt.
Dann fuhr man zurück nach Ingolstadt. Wo man aus unerfindlichen Gründen jedoch zwei Ausfahrten ausließ und über den Süden von Ingolstadt zurück in die Peisserstraße fuhr. Man begab sich in die Wohnung, die man aber bald darauf wieder gemeinsam verlies, da die ersten Rettungskräfte schon vor Ort waren.
Später verabredete sich Sheqir mit Marcello. Dieser sagte bei der Polizei, Sheqir sagte ihm, dass er ein „Mädchen angestochen hat.“ In der Hauptverhandlung sagte er aus sein Freund sagte „Ich habe für die Hure ein unschuldiges Mädchen“ umgebracht. Die Kammer verkennt die Unterschiede in den Aussagen nicht, im Kern sind sie jedoch konstant. Auch wurde er im Gegensatz zu Anderen Zeigen zeitnah vernommen, bevor das „Einsickern“ in das Monikaviertel“ losging.
Als Marcello ihn wegschickte, verbrachte er die Nacht beim Zeugen Ardian D. Diesem sagte Sheqir das Zustechen hat sich angefühlt, als würde man in einen Boxsack stechen. Und Schahraban würde von Leuten gejagt, er hat es aus Liebe getan.
Die Schuld des Sheqir werden auch durch Blutspuren bestätigt. So fand man den Schlagring unter der Matratze der Mutter, es war eine Mischspur zwischen Sheqir und Khadidja. Auch könne man 15 Spuren an der Leiche nicht mit Reanimationsmaßnahmen erklären.
Hinweise auf einen Dritten Täter oder gar ein Komplott gibt es nicht. Man könne sich so einlassen, wie Schahraban es getan hat, die Kammer schenkt den Aussagen aber keine Glauben.
Beide handelten gemeinschaftlich Heimtückisch. Schahraban zusätzlich aus „sonstigen niedrigen Beweggründen“. Beweggründe sind laut dem BGH dann niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe stehen. Bei einem Motivbündel, ist das Handlungsleitende Motiv entscheidend. Jemanden Unbekanntes umzubringen, weil man sein absolut freies Leben aufgeben will, gehört auf jeden Fall dazu.
Bei Sheqir ist kein Motiv auszumachen. Manche Aussagen sprechen von Liebe, manche von Habgier. Die Kammer könne sich aber keine Variante mit absoluter Sicherheit anschließen.
Die Tötung hat auch nichts mit dem Jesidentum zu tun und die Theorie mit der Magie, käme lediglich von der Verteidigung von Sheqir.
Weder bei Sheqir noch bei Schahraban gebe es Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, so ist zwingend „Lebenslang“ zu verhängen.
Da bei Schahraban zwei Mordmerkmale verwirkt wurden, ein weiteres Verbrechen gegen das Leben und sie die „treibende Kraft“ war, wiegt ihre Schuld besonders schwer. Was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Sheqir hat diese Chance, da er nur ein Mordmerkmal verwirklicht hat und die Tat auch im Vergleich zu anderen Morden nicht besonders aus dem Rahmen fällt.
Bezüglich der angeblichen Todesliste wird Sheqir freigesprochen. So soll er zwar davon gesprochen haben, Zeugen zu verletzen und bei Seite zu schaffen, wie das aber passiert, sei ihm egal. Auch sagte er, seine Schwester könne das Geld beschaffen, man einigte sich aber auf keile Summe. Letztlich ist diese Sachlage dem Gericht für eine Verurteilung zu dünn.
Sheqir verfolgt alles ohne Regung und verlässt ruhig den Saal. Auch Schahraban hat nur etwas feuchte Augen und schaut leicht wütend. Dann werden beide rausgeführt.