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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.540 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

08.01.2025 um 03:07
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Zitat von GrillageGrillage schrieb:Furkan war nicht Thema des Prozesses, sls müssen die Richter da auch nicht besonders tief nachholen und schon gar nicht irgendwas aufdecken.
Juristisch, soweit ich das beurteilen kann, alles richtig. Viel interessanter als die Klärung, wer die Frage nach F.s "etwas mit dem Mord zu tun haben" mit welchem Motiv gestellt hat, finde ich F.s Reaktion darauf, die keine Verwunderung über diese doch krasse und für Außenstehende sicherlich unerwartete Frage erkennen ließ. Im Gegensatz zu seinem sonstigen Vernehmungsverhalten hat er mit einem schlichten "Nein" erstaunlich sachlich und kontrolliert reagiert. Dass er Sharahban so schlecht redete, er aus dem Hotel geflüchtet sei und zudem nur dort gewesen sei, weil er keinen Schlüssel für seine Wohnung gehabt habe, klingt ebenfalls jeweils nach Schutzbehauptung, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass er mit S. eng gewesen wäre und das Ganze plötzlich als Eifersuchtsdrama dastehen könnte. Wurde er eigentlich danach gefragt, ob ihn S. auch als Auftragsmörder angefragt hat?
Auch wenn F.s Verhalten für mich Fragen aufwirft, möchte und kann ich F. nichts anhängen. Ich finde im Gegenteil, dass er im Konzert mit den vielen unempathischen, dummen und dreisten Menschen in dem Fall noch am meisten Sensibilität, Betroffenheit und ehrlich gezeigte Hilflosigkeit und Überforderung gezeigt hat. Er ist nach meinem Eindruck die einzige empfindungsfähige und differenziertere Person von allen. Und deshalb leidet er nun wohl auch am meisten.
Offenbar interessiert sich ja schon Hollywood für den Fall. Ich wünsche seiner Rolle dort einen eindrucksvollen Auftritt.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Ebenso kann Shahraban sie natürlich auch in der Liste von Furkans Follower gefunden haben.
Warum man nun auf der Suche nach einem Mordopfer gerade in der Kontaktliste eines guten (zumindest) Bekannten suchen sollte, bleibt mir schleierhaft. Aber ich könnte das inzwischen unter den Absonderlichkeiten dieses Falls abhaken, der die Anwendung normal-menschlicher Maßstäbe offenbar nicht erlaubt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Sharaban "kannte" Khadidja nicht.
Sie hat sie auf Instagram angeschrieben, so wie sie auch andere Frauen, die ihr einigermaßen ähnlich sahen, angeschrieben hat.
Diese Sicherheit sehe ich nicht. S. könnte doch einen Hinweis auf K. erhalten haben. Und es könnten durchaus vertrauensbildende Gespräche von dritter Seite stattgefunden haben, sich auf die Laserbehandlung einzulassen. Denn so ganz selbstverständlich ging K. wohl nicht mit. Ihrer Freundin meldete sie bei der Abfahrt, es sei beruhigend, dass eine Frau dabei sei (was für eine Täuschung!).

Seit zweieinhalb Wochen gibt es neue Berichte des BR24 auf Youtube, die interessante Aussagen beinhalten.
Auch das Gericht habe die Doppelgängerversion zum Teil revidiert, S.s Anwälte sowieso. Kann das jemand erläutern?
Wieso soll S., nachdem sie einen Komplizen gefunden hatte, den nicht auf den Schwager, sondern auf eine völlig unbeteiligte dritte Person angesetzt haben?
S.s Anwälte halten die Indizien- und Faktenlage gegen ihre Mandantin für "dünn". So seien auch die freudig auf WA formulierten Erwartungen für den nächsten (Mord-)tag nicht sicher als Mordvereinbarung zu identifizieren.
Weitere clevere Idee des Anwalts: S. hätte ja auch einfach "der Sonne" entgegenfahren können und flüchten, ohne deshalb morden zu müssen.
Nun, vielleicht kennt er seine Mandantin doch noch nicht wirklich so richtig.

Youtube: DOPPELGÄNGERIN-MORD IN INGOLSTADT: Anwalt nennt Urteil unerklärlich! Revision für Schahraban K.B.?
DOPPELGÄNGERIN-MORD IN INGOLSTADT: Anwalt nennt Urteil unerklärlich! Revision für Schahraban K.B.?
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Youtube: Doppelgängerinnen-Mord Ingolstadt: Freispruch? Lebenslänglich? | BR24 vor Ort
Doppelgängerinnen-Mord Ingolstadt: Freispruch? Lebenslänglich? | BR24 vor Ort
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https://www.youtube.com/live/qbywYgno1Pc?si=Rc-7QpvpAtdD6g7n


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

09.01.2025 um 14:15
Ja, lieber @fassbinder1925,
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.12.2024:sollte daran noch Interesse bestehen, würde ich die psychiatrischen Gutachten über die Feiertage nachholen
daran hätte ich auf jeden Fall Interesse.

Am 20.12.24 wurde ein Podcast von HITRADIO RT1 Augsburg veröffentlicht: Youtube: Der Doppelgängerinnen Mord von Ingolstadt: Das Urteil
Der Doppelgängerinnen Mord von Ingolstadt: Das Urteil
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In einem Einspieler wird dort von der Festnahme am Pizza-Express gesprochen - hier wissen wir es aber besser dank dem Bericht vom 12.02.2024: bei den "Zivilbeamten" handelte es sich um Bünyamin, Jetmir und Fatich.
Bei Laufzeit 4:43 ist aber ein bislang m.E.n. noch nicht bekannt gemachtes Detail enthalten: die beiden Angeklagten sollen auf der Fahrt nach Eppingen "My little Pony" gehört haben. Was auch immer das sein mag.

Eine Frage habe ich noch: Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, so habe ich verstanden, dass die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage durch die Verurteilten zu tragen sind. Hat jemand von Euch eine grobe Schätzung, wie hoch diese Kosten sein könnten?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

09.01.2025 um 17:02
Zitat von MontjucMontjuc schrieb:Eine Frage habe ich noch: Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, so habe ich verstanden, dass die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage durch die Verurteilten zu tragen sind. Hat jemand von Euch eine grobe Schätzung, wie hoch diese Kosten sein könnten?
Keine Ahnung, ich weiß nur, dass BT, der verurteilte Mörder von Charlotte Böhringer immer davon redet, eine Viertelmillionen Schulden aus dem Gerichtsverfahren gegen ihn zu haben.
Es wird davon abhängen, wie viele Anwälte man hatte, wie viele Verhandlungstage es gab und vor allem auch, wie viele Sachverständige beauftragt wurden.
Bei dem vorliegenden Fall können ja ein Teil der Kosten (Gerichtsgebühren und ein Teil der Sachverständigengutachten) durch zwei Angeklagte geteilt werden.
Aber die Summe die BT da immer nennt, gibt schon mal einen Anhaltspunkt, wahrscheinlich irgendwas im höhren 5stelligen bis niedrigen 6stelligen Bereich.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

16.01.2025 um 23:19
Nachgereichter Bericht des Psychiatrischen Gutachten über Sheqir K.

Psychiaterin Felicitas Fiedler aus Haar, wird um Erstattung gebeten und nimmt auf dem Zeugenstuhl Platz.

Sie schildert, dass sie Sheqir im November 2022 in der JVA in Gablingen aufgesucht hat, dieser sich jedoch nicht hat vorführen lassen. Daher hat Fiedler die Biographischen Daten aus einem bereits getilgten Urteil entnommen.

"Da melden sich bei mir schon erste Bedenken!", schaltet sich Klaus Wittmann ein. Da das Urteil bereits getilgt ist, sieht er ein Beweiserhebungsverbot gegeben. Der Vorsitzende reagiert mit Unverständnis, da die Verteidigung sieben Monate Zeit zur Beanstandung gehabt hätte.

Die Kammer berät sich und lehnt ab. Zwar dürfen getilgte Vorstrafen nicht vorgehalten werden, das gilt jedoch nicht, wenn diese zur Beurteilung einer Gefährlichkeit von Bedeutung sind. Das ist hier gegeben.

Die Verteidigung beantragt 30 Minuten zu unterbrechen.

Sheqirs Anwälte wollen nun, dass die Akten zu den alten Vorstrafen verlesen werden. Das Gericht lehnt auch das ab, ob die Vorstrafen zur Beurteilung von Belang sind, unterliegt der Sachverständigen.

„Dann beantragen wir 30 Minuten Unterbrechung für einen Befangenheitsantrag.“, sagt Verteidiger Bals.

Das Publikum wird zunehmend ungehalten.

Der Vorsitzender verkündet, dass den Verteidigern das Wort für einen Befangenheitsantrag nicht erteilt wird, sie bekommen aber im Laufe des Tages die Gelegenheit.

Nun setzt Fiedler ihren Vortrag fort.

Sie sagt, dass es beim Angeklagten keine Hinweise auf eine hirnorganische Störungen, Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörungen gibt. Es gibt aber Hinweise auf eine leichte Substanzkonsumstörung.

Zur Biografie des Sheqir sagt sie, dass die Eltern seit 1999 getrennt sind und auch kein Kontakt zum Vater besteht. Er hat neben einer älteren Schwester, die nicht mehr im Haushalt wohnt und einen Bruder der als Schwerbehindert gilt.

Marcello B. bezeichnete den Angeklagten als „Familienmenschen“, was sich damit deckt, dass der Angeklagte noch in der Haft beklagt hat, dass durch den SEK-Einsatz sein Bruder verschreckt wurde. Auch Fotos auf Instagram sind eindrücklich, die ihn mit den Kindern seiner Schwester zeigen. Zu Beginn der Hauptverhandlung bemerkte die Psychiaterin, dass Sheqir nur zögerlich zu seinen Verwandten schaute, mit der Zeit wurde der Blickkontakt und das Lächeln intensiver und lockerer.

Da der Angeklagte seinen Mittelschulabschluss erfolgreich absolvierte, ist Schwachsinn auszuschließen.

Nach dem Abschluss begann er eine Ausbildung als Metallbauer, die er nach zwei Monaten abgebrochen hat. Es folgte eine Lehrer als KFZ-Mechaniker, die auch frühzeitig beendet wurde. Danach übte er verschiedene Hilfstätigkeiten aus, zuletzt in einem Fitnesstudio, wo laut Zeugen, aber bald die Motivation nachgelassen hat.

Im Jahr 2017 wurde er aufgrund von mehrmaligen Erwerbs von Cannabis verurteilt. Auch ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz eines Schlagrings und dem Vorfall mit dem Enkel der Nachbarin wurde eingeleitet.

2018 wurde Sheqir verdächtigt, sich an einer Schlägerei im Klenzepark beteiligt zu haben, da ein Baseballschläger mit seinen Fingerabdrücken gefunden wurde. Letztendlich fehlte es aber an Beweisen. Auch ein möglicher Besitz von Amphetaminen wurde nicht weiter verfolgt.

Von seinen beiden Beziehungen wurde er als „nett,freundlich und normal“ beschrieben. Insofern hat sich die Partnerschaftsanamnese als normal erwiesen.

Fiedler geht auch auf das Gutachten von Prof. Mußhoff ein, wonach Kokain in Partydosen und regelmäßiger Cannabiskonsum nachgewiesen wurde. Wobei den Mithäftlingen Ivan C. und Jimmy I. keine Entzugserscheinungen aufgefallen wären.


Für die Tat könne sie nur Schahrabans Aussagen zugrunde legen. Diese schilderte nichts was auf Koordinationsstörungen hindeutet, vielmehr sei das Vorgehen planvoll gewesen und man konnte jederzeit passend auf neue Situationen reagieren.

Sheqir konnte der Verhandlung gut folgen, auch wenn im Publikum gelacht wurde, wandte er sich diesem zu.

Man könne bei ihm auch eine hohe Selbstbeherrschung beobachten, selbst als die Angeklagten von Furkan als „Scheiß Mörder“ beschimpft wurden, blieb er ruhig.

Erstaunlich findet Fiedler, die Reaktion auf das Drohnenvideo vom Tatort. Sheqir zeigte „Dissoziatives Verhalten“ und war „getriggert“. Er atmete tief und schloss die Augen. Auch dem Blick der Gutachterin, die er sonst freundlich anlächelte, wich er aus.

Insgesamt sei bei ihm keine erhöhte Emotionalität oder Impulskontrollstörung erkennbar.

Die leichte Substanzkonsumstörung, stützt Fiedler auf Entzugserscheinungen wie Schwitzen und Schlafstörungen im Rahmen einer Entzugskontrolle. Bei schweren Erscheinungen, könne man aber keinen klaren Gedanken fassen.

Gegen eine Schizophrenie spricht die ordentliche Schrift auf der gefundenen Liste und das Wechseln der Arbeitsstellen kann man als „Dissoziale Brüche“ bezeichnen, da das bei jungen Leuten aber öfter vorkommt, kann man nicht von einer Störung sprechen.

Psychopathologisch auffällig könne die Vielzahl der Messerstiche sein, könne aber auch an Fehlender Erfahrung beim Töten von Menschen liegen.

Somit sieht die Sachverständige Paragraph 20,21,63 und 64 StGB nicht gegeben.

Für die Beurteilung eines Hanges zu schweren Straftaten nutze Fiedler eine Methode von Henning Saß&Elmar Habermayr. Diese gliedert sich in mehrere Merkmale.

1. Eine zustimmende und Ich-Syntone Haltung zur Deliquenz:

Dafür sprechen laut Fiedler, die Aussagen des Ivan C., dass Sheqir gesagt haben soll, er hätte noch öfter zustechen müssen. Anderseits stehen die Aussagen von Zeugen gegenüber, Sheqir zeigte sich schockiert und schilderte die Tat mitgenommen, dass es sich anfühlte, als würde man in einen Sandsack stechen.

2. Eine Schuldzuweisung nach außen, entweder dem Opfer oder Umwelteinflüssen gegenüber:

Dafür würde die Aussage des Ivan sprechen, dem der Angeklagte gesagt haben soll, das Opfer habe es „verdient“. Dagegen die Aussagen den Freunden gegenüber, dass ein unschuldiges Mädchen sterben musste.

3. Ein fehlender Zusammenhang mit psychosozialen Auslösefaktoren oder eines Konflikts:

Dazu kann die Sachverständige nicht viel sagen, da sie zu wenig über die Umstände weiß. Ein konkreter Anlass hat sich nicht herauskristallisiert, aber es war ein Zusammenspiel von zwei Leuten.

4. Eine aktive Gestaltung der Tatumstände:

Laut Anklage, war es ein gemeinschaftlicher Tatplan, auf ein absichtliches hinauszögern, gibt es keine Hinweise.

5. Eine Spezialisierung auf bestimmte Deliquenztypen:

Die meisten Auffälligkeiten drehen sich um den BTM-Bereich. Einzig die Attacke auf den Nachbarn und möglicherweise die Liste fallen raus, diese steht aber im Zusammenhang mit dem Fall und es wurde nichts konkretes verabredet.

6. Integration in eine kriminelle Subkultur:

Lediglich die Aussage des Ivan C., dass es Kontakte zu den Banditos gibt, sprechen dafür.

7. Das Vorliegen psychopathologischer Merkmale wie fehlende Reue und Scham:

Wegen dem Drohnenvideo verneint die Sachverständige das deutlich. Auch bei den Ausführungen von Furkan blieb er ernst, während er kurz davor noch gelacht hat, als es um die Gedächtnisleistung von Zeugen ging.

8. Reizhunger und eine sozial unverbundene Lebensweise:

Das Wechseln der Arbeitsplätze spricht dafür, jedoch brauchen junge Leute um ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

9. Das Einbetten der Taten in antisoziale Denkstile:

Auch hier sieht die Psychiaterin Widersprüche.

Insgesamt sieht sie keine Hinweise auf einen Hang zu schweren Straftaten und die Voraussetzungen für den Paragraf 66 StGB nicht erfüllt.



Der Vorsitzende meint, dass die Voraussetzungen für den Paragraph 64 mittlerweile klar definiert sind, wenn die Arbeitsleistung und das Sozialleben stark eingeschränkt sind, kann man davon sprechen, ob das die Sachverständige nicht gegeben sieht.

Fiedler verneint, die Kündigungen sind wegen Benutzung von Handys im Unterricht und Fehlzeiten entstanden, jedoch nicht wegen Konsum. Auch konnte er den Alkoholkonsum einschränken, nachdem eine Freundin meinte, sie will das in ihrer Anwesenheit nicht.

„Nun haben ja einige Freunde aus dem Monikaviertel Hafterfahrung. Kann man da von einer kriminellen Subkultur sprechen?“

Fiedler meint, dass damit Rockerbanden und Ähnliches gemeint sind.


Klaus Wittmann erinnert, dass die Gutachterin von einem Schlagring gesprochen hat, ob es für sie interessant ist, dass bei der Tat einer eingesetzt worden sein soll?

„Iwo, für mich ist eher interessant, ob er ihn bei der Kontrolle eingesetzt hat oder nicht.“

Der Verteidiger will wissen, ob ihr Gutachten nicht deutlich gehaltsloser ausgefallen wäre, wenn sie die Vorstrafen nicht gehabt hätte.

„Naja, es geht um die Progredienz“, sagt Fiedler. Wenn sie nur den BZR vorliegen hätte, hätte sie gesehen, dass in den letzten Jahren keine Straftaten begangen wurden.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

16.01.2025 um 23:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Marcello B. bezeichnete den Angeklagten als „Familienmenschen“, was sich damit deckt, dass der Angeklagte noch in der Haft beklagt hat, dass durch den SEK-Einsatz sein Bruder verschreckt wurde.
Dieser Typ ist sowas von zum Kotzen!
Er ersticht ein junge, ihm völlig unbekannte Frau mit 56 Messerstichen und wenn das SEK kommt, um diesen brutalen Mörder zu verhaften, beklagt er sich noch Wochen später darüber, dass sein behinderter Bruder dadurch einen Schreck bekommen hat. Für mich ist das einfach nur Gepose, mit dem er sich als besorgten, treusorgenden großen Bruder und Familienmenschen darstellen will.
Oder der Bruder gehört zur eigenen Sippe, dem darf natürlich kein Haar gekrümmt werden, nicht mal erschrecken darf es sich.
Aber bei fremden Menschen hat er offenbar kein Problem, sie auf hinterfotzigste Art in eine Falle zu locken, sie vorher noch im Auto rumzufahren und dann 56 x auf sie einzustechen. Wie viel Schrecken, Angst und Schmerzen hat denn wohl K. bei dieser Tat empfunden!?
Aber er lamentiert darüber, dass die Polizei seinem Bruder einen schrecken eingejagt hat...


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

17.01.2025 um 10:57
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Für mich ist das einfach nur Gepose, mit dem er sich als besorgten, treusorgenden großen Bruder und Familienmenschen darstellen will.
Glaube ich tatsächlich nicht, dass das nur Gepose ist.
Eher wie du hier schreibst
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Oder der Bruder gehört zur eigenen Sippe,
Der Bruder oder allgemein Familie wird als zugehörig erlebt und als extrem beschützenswert.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber bei fremden Menschen
Personen die zur "Outgroup" gehören, scheinen dagegen vollkommen egal zu sein. Es scheint keinerlei Empathie für diese vorhanden.

Ich glaube schon, dass die Sorge um den (behinderten) Bruder echt ist.
Aber die eigene Verantwortung dafür, dass der Bruder einer massive Belastung durch den SEK Einsatz ausgesetzt war, wird anscheinend überhaupt nicht gesehen.
Nach meinem Eindruck kommt das häufiger vor bei kriminellen gewalttätigen Menschen. Es sind immer die Anderen. Man selbst ist für gar nichts verantwortlich und rein, wie frisch gefallener Schnee.
Unerträglich.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

18.01.2025 um 21:40
Nachgereichter Bericht Psychiatrisches Gutachten über Schahraban K-B.


Nun wird Professor Kolja Schiltz von der LMU um Erstattung seines Gutachtens gebeten.

Er schildert, dass er die Angeklagte viermal in Haft für Gespräche aufgesucht hat. Schahraban hat freundlich mitgewirkt, jedoch sind die Besuchszeiten in Stadelheim zu knapp bemessen.

Er traf auf eine Probandin in „haftadäquaten“ Zustand, die sich gesund fühle und in der Vergangenheit hätte sie 6-7 ambulante Stunden bei einer Psychotherapeutin wahrgenommen.

Auslöser war die Bedrohung durch „Masud“ und die darauffolgende Attacke mit dem Elektroschocker. Die Gespräche haben ihr gut getan, Suizidgedanken hatte sie noch nie.


Die Angeklagte schilderte, dass sie im Scheichan im Irak aufgewachsen ist. Dort habe man Kurdisch gesprochen und an Gott geglaubt, eine große Rolle hat das im Alltag aber nicht gespielt. Der Vater übte in seinem Leben verschiedene Tätigkeiten aus, ob er einen Berufsabschluss absolviert hat, weiß sie nicht. Einschneidend war die Flucht aus dem Irak nach Deutschland, wo ihr das Erlernen der fremden Sprache zunächst schwer gefallen ist. Die zwei jüngeren Geschwister leben noch mit den Eltern, insgesamt hat Schahraban drei Brüder und eine Schwester.

In der sechsten Jahrgangsstufe wurde sie nicht versetzt, da sie „Quatsch gemacht“ hat. Nach dem Abschluss im Jahr 2017 entschied sie sich gegen eine Ausbildung, da sie möglichst schnell Geld verdienen wollte und sie die Drohungen durch „Masud“ belastet haben. So arbeitete sie bei verschieden Modeketten, wo sie kündigte, da sie dort nur wie ein „kleiner Fisch“ behandelt wurde.

Mit Rawan zog sie später von München nach Ingolstadt. Ingolstadt hat ihr zwar nicht gefallen, aber mit Rawan wäre sie auch unter eine Brücke gezogen.

Bis zur Trennung hat sie vier Jahre bei ihm im Salon gearbeitet, sie ist dann aber per Gerichtsvollzieher aus der Wohnung „gedrängt“ worden.

Seit 2020 besitzt sie die deutsche Staatsbürgerschaft.

Bezüglich Masud führte sie einmal aus, dass er ein Cousin ihres Vaters ist. Dieser habe ihr den Elektroschocker ausgehändigt und gesagt, sie soll ihren Schwager damit niederstrecken, warum weiß sie nicht, sie hat nicht nachgefragt. Sie hat es sich laut ihrer Aussage „leicht gemacht“ und sich zur Tat überwunden. Vor ihrem Schwager Diman hatte Schahraban Angst, da er aus einer Mücke einen Elefanten macht und Rawan unterstellt hat, er würde Drogen nehmen und sie soll sich von ihrem Verlobten fern halten.

Schahraban schildert, dass sie in der Sache zu einem Tag Jugendarrest verurteilt wurde.


Nach der Haftentlassung plant sie einen Kosmetiksalon aufzumachen und sich vom Erlös eine Bar zu kaufen, wo man „chillig sitzen kann“ und damit „viel Geld machen.“ Davon will sie sich ein großes Haus kaufen und dort mit zwei leiblichen und zwei Waisenkindern leben. Da Gott viel gutes zurück gibt, wenn man Gutes tut. Ob sie jemals wieder eine feste Partnerschaft führen kann, weiß sie nach den Sachen nicht.

Bei dem Schlichtungstreffen hat Rawan zu ihr gesagt, dass sie ein Jahr abwarten soll, in dieser Zeit darf sie keiner anfassen, er als Mann darf das.

Die Ehe sei von Anfang an unter keinem guten Stern gestanden, da ihre Schwiegerfamilie eine Cousine Rawans als Ehefrau präferiert haben, um erbliche Interessen durchzusetzen.


Nach der Trennung von Rawan, sei sie in schlechte Kreise geraten. Yakup Ö. sei mir ihr in den Westpark gefahren, dort hat sie Murathan D. kennengelernt. Sie habe in der Zeit das Rauchen angefangen und hat einmal Marihuana probiert, um sich von der Trennung abzulenken, sie fand das aber ekelhaft.

Ende Juli hat sie sich von Murathan überreden lassen, ins „Viva“ zu fahren, dort traf sie auf Marcello B. der komisch geschaut hat und sich als Aufpasser gerierte. Im Laufe des Abends kam es zu einer Schlägerei, sie hat gesehen, wie Sheqir und Furkan Flaschen warfen.

Sheqir hat sie am 15.8 näher kennengelernt. Er nutzte sie als Fahrerin und lieh sich ihr Handy. Einmal, sagt Schahraban, legte Sheqir seine Hand auf ihr Knie und sagte „Du gehörst mir!“ Er nötigte sie zu ihrer Münchner Adresse zu fahren und ließ sie verstehen, dass er den Namen ihrer Jüngeren Brüder kennt.

Am 16. 8 soll Sheqir gesagt haben, er wird sie jetzt Anschaffen schicken und Marcello soll ein Hotelzimmer mieten, was dieser nicht gemacht hat. Sie ist mit diesem aber zu Hornbach gefahren, um einen Kanister zu kaufen.

Anschließend ist sie mit Sheqir zu seiner Wohnung gefahren, dort zwang er sie, ihre Sachen ins Haus zu bringen, nach dem Grund hat sie sich nicht erkundigt. Sie hat aber gemerkt, dass seine Mutter im Haus ist.

Anschließend wurde Schahraban von ihm nach Heilbronn gelotst, wo eine Schöne und Unbekannte Frau eingestiegen ist. Durch ihre Anwesenheit hat sich Schahraban besser gefühlt. Während der Fahrt ist über das Parfüm der Frau gesprochen worden, was Sheqir am Geruch erkannt hat.

Während einer eingeforderten Pause, hat sie mit dem Khadidja eine Zigarette geraucht, Sheqir kam von hinten angelaufen und schrie „Hey“ und schlug der Frau mit dem Schlagring auf den Kopf. Schahraban erklärte Schiltz, dass sie Sheqir wegschubsen wollte, dieser habe aber immer den Namen ihres kleines Bruders gesagt. Er zwang sie dann zur Weiterfahrt und schlug mit dem Schlagring vom Beifahrersitz aus immer weiter auf das Opfer ein. Nachdem man zwischenzeitlich auf einem Supermarkt-Parkplatz hielt, landete man in einem Waldstück und sie dachte, dass die Geschädigte nun vergewaltigt werden soll. Schahraban schloss die Augen und betete. Danach rief Sheqir sie her und machte sich Oberkörperfrei, wobei ein blutiger Handabdruck auf deinem Hals zu sehen war.

Er soll dann das Messer nochmal in das Opfer gesteckt haben und sie zur Weiterfahrt gezwungen haben. Er prophezeite ihr während der Fahrt, dass er sie nach Luxemburg zum Anschaffen schickt. In der Zwischenzeit riefen die Eltern der Angeklagten an, wobei Sheqir auch erlaubte, eine Minute mit ihnen zu sprechen.

In Ingolstadt zurück, zwang der Angeklagte, sie in seine Wohnung wo er Musik anmachte, sich einen Joint drehte und glücklich wirkte. Als er Duschen ging, wollte sie fliehen, er zog sie aber an den Haaren wieder in die Wohnung zurück.

Gemeinsam gingen sie zur Saturn-Arena, wo sie auf den Biden sank. Sheqir zwang sie das mit den Worten „Verfickte Schlampe! Ich ficke dein Leben!“ zu unterlassen. Da man sich mit Fremden Leuten unterhielt, konnte sie sich entfernen, sie traf aber immer wieder auf Freunde des „Albaners“. Sie hätte gerne Hilfe geholt, musste aber ihr Handy ausschalten, um nicht geortet zu werden.


Bezüglich des Volkan A. sagte sie, dass sie diesem 5.000€ übergeben hat und die Gespräche mit ihm über den Schwager bezeichnete sie als „Gaudi und „Unsinn“. Sie sagte ihm dann auch, dass er Diman nicht umbringen soll, er behielt das Geld aber einfach ein.

Auf die Frage hin, ob sie Rawan noch liebt, verweigerte sie die Antwort, erklärt aber dass der Schwiegervater ein Bekannter Richter im Irak gewesen ist, der sich für die Verlobungsfeier schämte.


Marcello B. hat sie nicht um einen Auftragsmord gebeten, „Wegbringen“ sei nicht wortwörtlich gemeint, sondern „so ein Ausdruck“. Murathan lügt diesbezüglich, aus Solidarität seinen Freunden gegenüber.



Prof. Schiltz beschreibt die Probandin als formal gedanklich manchmal eingeengt, jedoch nicht im Sinne von Zwangsgedanken. Auch liegen keine Hinweise auf einen Wahn vor. Was heraussticht, ist die fixe Idee schnell viel Geld machen zu wollen, das ist aber noch kein Wahn, sondern das Ziel haben viele Leute.

Bei Schahraban findet der Psychiater Anzeichen von „Affektlabilität“ und „Affektinkontinenz“. Sie zeigt sich wenig dominant und die Stimme ist hauchend. Angesprochen auf ihre Familie wurde sie lauter und wehklagend, da sie von dieser getrennt ist. Bezüglich des Tatvorwurfs zeigt sich die Angeklagte „externalisierend“ und „gereizt“. So drückt sie Abscheu Sheqir als Mörder gegenüber aus, zeigt viel Empathie für das Opfer und fragt nach Beweisen. „Euphemistisch gesagt, das Gespräch war nicht unanstrengend.“, meint Prof. Schiltz.



Zu diskutieren, wären eher die Persönlichkeitsmerkmale. Man kann histrionische Anzeichen ausmachen, da die Angeklagte sehr auf ihr Äußeres achtet und darüber Anerkennung will. So war sie auch in der Haft überdurchschnittlich zurecht gemacht. Anderseits müsse man auch das Gefüge sehen, indem man sich bewegt und unter Teenagern verhält man sich anders als wenn man Rentner im Lionsclub ist.

Wenn man sich die Konflikte in der Beziehung anschaut, mit handgreiflichen Auseinandersetzungen und Anrufen, muss man von einer emotional-instabilen Akzentuierung ausgehen. Da diese Auseinandersetzungen nur im Rahmen der Beziehung stattfanden und nicht wenn man generell an was gehindert wird, kann man nicht von einer Persönlichkeitsstörung ausgehen.

Man kann Tendenzen zur Manipulation ausmachen, diese erfolgt auch schnell und geschickt.

Insgesamt gibt es aber kein Eingangskriterium für die Paragraphen 20 und 21, somit muss man von voller Schuldfähigkeit ausgehen.


Zur Feststellung, ob der Paragraph 66 anzuwenden ist, hat Schiltz den Test von Henning Saß und Elmar Habermayr angewandt. Er betont jedoch, dass der Hang zu Straftaten ein rein rechtlicher Begriff ist, der vom Gericht festgestellt werden muss.

1. Eine zustimmende und ich-synthone Haltung zur Deliquenz:

Die Probandin streitet die Tat emotional ab, was dafür spricht, dass die Tat nicht mit ihrem moralischen Wertekompass zu vereinbaren ist. Andererseits war die Tat laut Anklage sehr zielorientiert, genauso der versuchte Auftragsmord. Das könnte ich-synthon sein, der Psychiater kann es aber nicht zugrunde legen.

2. Eine Schuldzuweisung nach außen, dem Opfer oder Umwelt Einflüssen gegenüber:

Diese ist deutlich vorhanden, mehr aber bei nicht-emotionalen Situationen.

3. Ein fehlender Zusammenhang mit Psychosozialen Auslösefaktoren oder eines Konflikts:

Es gab partnerschaftlich eine hohe Belastungssituation

4. Eine aktive Gestaltung der Tatumstände:

Wenn man die Anklage zugrunde legt, ist das zu bejahen.

5. Eine Spezialisierung auf bestimmte Deliquenztypen:

Die Spezialisierung beruht auf den erwähnten paychosozialen Situationen, es konnte sich noch gar nicht so herauskristallisieren.

6. Integration in eine kriminelle Subkultur:

Liegt nicht über längeren Zeitraum vor. Zwar gab es Zeugen mit Hafterfahrung und Marcello B. sprach von der Angeklagten als „Möchtegern-Gangsterbraut“ das sind wohl eher jugendliche Allüren.

7. Das Vorliegen psychopathologischer Merkmale wie Reue und Scham:

Bei 23 Punkten im Psychopathie-Test liegt die Störung vor, bei Schahraban kamen 11 heraus, das liegt unter Inhaftierten Frauen im oberen Mittelfeld.

8. Reizhunger und ungebundene Lebensweise:

In den Wochen vor der Tat gab es einen Reizhunger, das
ist aber als Reaktion auf die Trennung zu sehen.

9. Das Einbetten der Tat in antisoziale Denkstile:

Aus den Äußerungen nicht erkennbar.



Insgesamt gibt es Kriterien die für einen Hang sprechen, andere dagegen. Ohne entsprechende Konstellation mit der Schwiegerfamilie ist ein Rückfall nicht zu erwarten, da die Quote bei Mord mit 0-5 Prozent ohnehin sehr gering ist. Auch kann man durch das Junge Alter der Angeklagten noch gut therapeutisch entgegenwirken.



Der Vorsitzende merkt an, dass die Vorstrafe der Schahraban im Gutachten keine große Rolle gespielt hat. Der Sachverständige meint, dass es zu lange her ist und sie keine große Verantwortlichkeit trägt. Will man das als Unwahr unterstellen, würde es für eine Dissoziale Komponente sprechen.


Sheqirs Verteidiger Bals sagt, dass Marcello und Anis aus der Haft entlassen wurden, ob das was bezüglich der Kriminellen Subkultur ändern würde. Der Gutachter verneint, da die Tat eher als fremdartig von den Zeugen wahrgenommen wird.

Innerhalb des Gutachtens eine Stelle, wo Schahraban schildert, dass Marcello anruft und das Handy aus der Hand nimmt, ob Schiltz das hinterfragt hat? „Nein, aber so wie ich sie erlebt habe, kann ich mir vorstellen, dass sie jemanden das Handy aus der Hand nimmt.“, sagt Schiltz.

In seinem Gutachten würde das Wort „Verführerische Interaktion“ auftauchen, was damit gemeint ist? Der Psychiater schildert, dass Schahraban sich mit einem Lächeln und „Wir sehen uns!“ verabschiedet hat, was nicht mehr ganz adäquat war. „So verhält sich in Stadelheim keiner.“, sagt Schiltz.

„Nett sein?“, fragt Schahrabans Verteidiger Dr. Makepeace. -„Naja, das war schon mehr als nett.“, entgegnet Schiltz. -„Hat sie Ihnen schöne Augen gemacht?“, hakt Klaus Wittmann ein. Schiltz sagt, dann würde Makepeace fragen, was schöne Augen sind.


Dr. Makepeace will wissen, ob der Test für die Psychopathie valide ist. -„Ja, es wurden schon Leute deswegen hingerichtet, sagt der Psychiater.

Ob er den IQ-Wert aus dem Testpsychologischen Gutachten für realistisch hält. Der Gutachter meint, dass er ihn sogar als höher einschätzen würde, da die Angeklagte nicht nativ im Bildungssystem ist. Würde man den Test mit einer Person aus Somalia machen, würde wahrscheinlich ein Wert von 60 rausgekommen, da er nicht unser Bildungssystem durchlaufen hat, könnte aber viel besser in der Wüste überleben, während man selbst aufgeschmissen wäre.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

18.01.2025 um 22:07
@fassbinder1925: Danke für den ausführlichen Bericht, das ist echt interessant!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:In seinem Gutachten würde das Wort „Verführerische Interaktion“ auftauchen, was damit gemeint ist? Der Psychiater schildert, dass Schahraban sich mit einem Lächeln und „Wir sehen uns!“ verabschiedet hat, was nicht mehr ganz adäquat war. „So verhält sich in Stadelheim keiner.“, sagt Schiltz.
Unfassbar, die hat echt versucht, den Gutachter anzugraben. Ich glaube ja nachwie vor, dass sie denkt, die sei verführerisch und unwiderstehlich und könne Männer um den Finger wickeln. Das sie dabei aber so platt vorgeht, dass nur Typen wie Sequir darauf reinfallen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:„Hat sie Ihnen schöne Augen gemacht?“, hakt Klaus Wittmann ein. Schiltz sagt, dann würde Makepeace fragen, was schöne Augen sind.
Sehr gut gekontert von dem Gutachte ;-))
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nach der Haftentlassung plant sie einen Kosmetiksalon aufzumachen und sich vom Erlös eine Bar zu kaufen, wo man „chillig sitzen kann“ und damit „viel Geld machen.“ Davon will sie sich ein großes Haus kaufen und dort mit zwei leiblichen und zwei Waisenkindern leben.
Die Frau ist so dumm und naiv. Das klingt wie der Lebenstraum einer 10jährigen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Da Gott viel gutes zurück gibt, wenn man Gutes tut. Ob sie jemals wieder eine feste Partnerschaft führen kann, weiß sie nach den Sachen nicht.
Und das ist das aus deren Mund ist nun wieder die größte denkbare Lüge. Denkt die wirklich, dass ihr das irgendwer abkauft?! Die sitzt in U-Haft, weil sie eine ihr fast unbekannte junge Frau hat umbringen lassen und faselt was von Gutem, was sie tun will, damit Gott ihr Gutes zurück gibt...?!?! Denkt sie, der Gutachter hört sich das an und schreibt in sein Gutachten: "Sie ist eine gottesfürchtige Frau, die darauf bedacht ist, Gutes zu tun." ?!?!?!


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

18.01.2025 um 22:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Schahraban schildert, dass sie in der Sache zu einem Tag Jugendarrest verurteilt wurde.
Die Aussage finde ich seltsam. Es hieß doch dauernd, dass sie dafür Bewährung bekommen hat. Und einen Tag Arrest gibt es sowieso nicht. Es gibt einen Freizeitarrest, der geht aber von Samstag Vormittags bis Montag in der Früh.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Unfassbar, die hat echt versucht, den Gutachter anzugraben. Ich glaube ja nachwie vor, dass sie denkt, die sei verführerisch und unwiderstehlich und könne Männer um den Finger wickeln. Das sie dabei aber so platt vorgeht, dass nur Typen wie Sequir darauf reinfallen.
Ist schwer einzuschätzen, inwiefern sie wirklich gemeint hat, dass sie ihm damit den Kopf verdrehen kann. Mit der Persönlichkeitsstruktur wird die das wahrscheinlich automatisch machen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Frau ist so dumm und naiv. Das klingt wie der Lebenstraum einer 10jährig
Das mit dem Kosmetiksalon und der Bar klingt ja noch einigermaßen realistisch, aber der Rest ist schon bizarr.
Selbst wenn man davon absieht, dass ihr ja eine Lebenslange Freiheitsstrafe gedroht hat, will sie sich ja eher als brave Tochter darstellen, die kurz vom Weg abgekommen ist. Ich glaube nicht, dass es im Jesidentum vorgesehen ist, ohne feste Partnerschaft zwei Kinder zu bekommen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

18.01.2025 um 23:39
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ohne entsprechende Konstellation mit der Schwiegerfamilie ist ein Rückfall nicht zu erwarten, da die Quote bei Mord mit 0-5 Prozent ohnehin sehr gering ist. Auch kann man durch das Junge Alter der Angeklagten noch gut therapeutisch entgegenwirken.
Das verstehe ich alles nicht.
Was hat die Ermordung von K. denn mit der Schwiegerfamilie zu tun? Und ist diese nicht recht 'normal' und unauffaellig im Vergleich zu Schahrabans Famile?

Dann: die meisten morden ja 'nur' einmal. Aber hier ist doch das besondere, dass K. sehr willkuerlich ausgesucht wurde. Und dass es sehr unklar ist, inwiefern eine tote K. Schahraban von Nutzen sein solle - fuer einen normal denkenden Menschen.
Warum sollte Schahraban also nicht noch einmal auf die Idee kommen, jemanden zu toeten, aus Gruenden, die fuer jeden anderen komplett irrational sind?

Dass aufgrund des noch jungen Alters eine Therapie gut greifen koenne. Nun, sooo jung ist diese Frau doch nicht mehr. Dazu war sie schon frueher irrational und gewaltbereit und zeigt einen Hang zum Protz.

Bei 'lebenslang mit bes. Schwere der Schuld' hat sie ja ein paar Therapiejahre vor sich.

Trotzdem, ich fuerchte, da ist Hopfen und Malz verloren. Diese Frau lebt in einer Welt, die mit dem Rest der Menschheit wenig gemein hat, so kommt es mir vor.
Mir gruselt bei dem Gedanken, dass sie irgendwann wieder freikommen wird.


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