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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

4.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

04.01.2025 um 11:38
Da wir jetzt schon bei Details aus dem persönlichen Bereich wie der Adipositas bzw. dem Diabetes Typ 2 von UT angelangt sind, möchte ich auch mal nach dem Familienstand von DB fragen. Hat er inzwischen seine Verlobte NH geheiratet? Weiß das jemand?


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

04.01.2025 um 12:54
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Da wir jetzt schon bei Details aus dem persönlichen Bereich wie der Adipositas bzw. dem Diabetes Typ 2 von UT angelangt sind, möchte ich auch mal nach dem Familienstand von DB fragen. Hat er inzwischen seine Verlobte NH geheiratet? Weiß das jemand?
Vermutlich nicht. Beim Amtsgericht Fürth hat er Mitte November in einer Verhandlung noch den Familienstand verlobt angegeben.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2025 um 06:53
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Was daran wohl stimmt, ist die eine Frage. Die andere ist, ob es diabetikergeeignete Kost gewesen ist - sollte dem nicht so gewesen sein, ist er doch im Recht. Dabei gehts wohl weniger um eine Gewichtsreduktion, als darum, dass viele Lebensmittel lebensbedrohlich sein können
Ich gehe schon davon aus, dass U.T. in der JVA Nürnberg medizinisch betreut sowie untersucht wurde.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass seine Ernährung nicht entsprechend angepasst wurde.
Ein lebensbedrohlicher Ausfall während der Verhandlungstage von U.T. wäre für die Justiz äußerst unangenehm.
Die Kosten des Verfahrens waren ohnehin gigantisch.

Eine Ärztin aus der JVA Nürnberg stellte der Kammer auch Informationen hierzu zur Verfügung, 
u.a.. dem Hinweis, man möge auch von jeder Art von Fesselungen absehen und seinen Platzbedarf erhöhen. 
Die Kammer befolgte ihren Wunsch anstandslos.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

05.01.2025 um 13:36
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Ich gehe schon davon aus, dass U.T. in der JVA Nürnberg medizinisch betreut sowie untersucht wurde.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass seine Ernährung nicht entsprechend angepasst wurde.
Ein lebensbedrohlicher Ausfall während der Verhandlungstage von U.T. wäre für die Justiz äußerst unangenehm.
Die Kosten des Verfahrens waren ohnehin gigantisch.

Eine Ärztin aus der JVA Nürnberg stellte der Kammer auch Informationen hierzu zur Verfügung, 
u.a.. dem Hinweis, man möge auch von jeder Art von Fesselungen absehen und seinen Platzbedarf erhöhen. 
Die Kammer befolgte ihren Wunsch anstandslos.
Weiß man nicht, kam ja meines Wissens auch nur in diesem einen einzigen Presseartikel zur Sprache.

Hilft im Großen und Ganzen aber auch nicht weiter - man weiß nicht, obs stimmt und falls ja, ändert das weiterhin am aktuellen Kenntnisstand in der Sache nichts.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

06.02.2025 um 09:53
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb am 05.01.2025:Hilft im Großen und Ganzen aber auch nicht weiter - man weiß nicht, obs stimmt und falls ja, ändert das weiterhin am aktuellen Kenntnisstand in der Sache nichts.
Man weiß jetzt auch, dass hier aber Folgendes stimmt.

Ein anhängiges Revisionsverfahren ist z. Zt. die einzige und zulässige Möglichkeit, das Urteil des Landgerichts Nbg./Fürth
vom 24.07.2024 der großen Strafkammer im Fall der immer noch vermissten Alexandra R. korrigieren zu lassen.
Der Urteilsspruch der Kammer lautet auf lebenslange Haft, die besondere Schwere der Schuld wurde außerdem für die beiden Angeklagten festgelegt. Die Mordmerkmale nach §211 StGB sieht die Kammer als erfüllt an.

Das Gericht ging nicht von einem freiwilligen Verschwinden der damals 39-jährigen schwangeren Alexandra R. aus.
Diese Erklärung wird die Kammer in ihrem schriftlichen Urteil demnach revisionssicher begründen müssen, welches auch Gegenstand im anschließenden Revisionsverfahren beim BGH sein wird.

Die nötigen Anträge der Strafverteidiger und deren erforderlichen Revisionsbegründungen sind derzeit in der Öffentlichkeit nicht bekannt.

Allerdings prüft der zuständige 6. Senat am BGH nur das Urteil auf eventuelle Rechtsfehler zum Nachteil der beiden
Tatverdächtigen. Bei über 30 Verhandlungstage, ca. 140 Zeugenaussagen und knapp 20 Sachverständigen, in jeder Hinsicht ein schwieriges Verfahren.

Revision im Strafverfahren:
Die Revision ist geregelt in den §§ 333-358 StPO
Quelle: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/45-revision_2023.pdf


Leipzig bundesgerichtshof1Original anzeigen (0,3 MB)

Die Abbildung zeigt das denkmalgeschützte Gebäude des Entscheidungsträgers, die Heimat des 6. Strafsenat am BGH welcher in Leipzig ist, also nicht Karlsruhe.

Die Situation der beiden Beschuldigten U.T. und D.B. wird sich durch Prüfungen der Bundesrichter evtl. ändern
und somit für mehr Rechtssicherheit bzw. Rechtskraft sorgen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

06.02.2025 um 15:25
Es könnte argumentiert werden, dass die Aussage, ein anhängiges Revisionsverfahren sei die einzige und zulässige Möglichkeit, das Urteil zu korrigieren, nicht ganz korrekt ist. In bestimmten Fällen könnten auch andere rechtliche Mittel oder Verfahren in Betracht gezogen werden, um eine Überprüfung des Urteils zu erreichen, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.

Zudem könnte man die Einschätzung der Kammer, dass die Mordmerkmale nach § 211 StGB erfüllt sind, hinterfragen. Es ist möglich, dass in einem Revisionsverfahren neue Beweise oder Argumente präsentiert werden, die die ursprüngliche Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.

Die Annahme, dass das Gericht nicht von einem freiwilligen Verschwinden ausging, könnte ebenfalls angezweifelt werden, da es in der Natur der Revision liegt, dass alle Aspekte des Falls erneut betrachtet werden können.

Schließlich könnte man auch die Anzahl der Verhandlungstage und Zeugenaussagen als nicht unbedingt ausschlaggebend für die Komplexität des Verfahrens ansehen, da die Qualität der Beweise und die Argumentation der Verteidigung ebenso entscheidend sind.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

06.02.2025 um 18:54
Zitat von LupidaLupida schrieb:Es könnte argumentiert werden, dass die Aussage, ein anhängiges Revisionsverfahren sei die einzige und zulässige Möglichkeit, das Urteil zu korrigieren, nicht ganz korrekt ist. In bestimmten Fällen könnten auch andere rechtliche Mittel oder Verfahren in Betracht gezogen werden, um eine Überprüfung des Urteils zu erreichen, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.
Welche anhängigen Rechtsmittel, oder andere Möglichkeiten wären es denn zur Zeit, deiner Meinung nach?
Der Schuldspruch der großen Strafkammer am LG. Nbg./Fürth ist noch nicht rechtskräftig.
Zitat von LupidaLupida schrieb:Zudem könnte man die Einschätzung der Kammer, dass die Mordmerkmale nach § 211 StGB erfüllt sind, hinterfragen. Es ist möglich, dass in einem Revisionsverfahren neue Beweise oder Argumente präsentiert werden, die die ursprüngliche Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.
Neue Tatsachen können bei einem Revisionsverfahren grundsätzlich nicht vorgetragen werden, eine neue Beweisaufnahme findet somit nicht statt. Die Vorinstanz ist für die Bewertung von Beweismitteln, Anträgen, Zeugenvernehmungen usw. zuständig, meines Erachtens.
Können in der Revision neue Beweismittel erhoben bzw. angebracht werden?
Nein, dies ist nicht der Fall, da es sich bei der Revision um eine reine Rechtsmittelinstanz (und nicht um eine Tatsacheninstanz) handelt. Umso wichtiger ist es, dass bereits in der Vorinstanz alle Beweismittel angebracht und gegebenenfalls Beweisanträge gestellt werden, welche sodann in der Revisionsinstanz überprüft werden können.
Quelle: https://strafverteidiger-gp.de/rechtsmittel/revision-im-strafrecht


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

06.02.2025 um 21:01
Zitat von LentoLento schrieb am 04.01.2025:Wenn er durch ein Fehler der JVA ein nicht krankheitsgerechtes Lunchpaket erhalten hat, dann muss er es auch nicht essen und so seine Gesundheit gefährden. Abhilfe wäre hier auch im Gerichtssaal leicht möglich.
Das sehe ich auch so und gebietet schon die Logik.
Btw: *wenn er durch einEN Fehler der JVA ein ... -> so viel Zeit muss sein.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb am 03.01.2025:Dieser Mann ist körperlich schwer krank.
Oha, dann bin ich wohl auch schwer krank :( (Diabetes T2 plus noch einige andere Diagnosen).




@Schateffi
Als Betroffener würden mich die "sehr vielen Lebensmittel" die "lebensbedrohlich" sein könnten natürlich auch interessieren.
Gibt es dazu eine nachweisbare Quelle oder ist das nur eine Vermutung/Annahme deinerseits, die ich für mich ohne Belegbarkeit als Geschwurbel einordnen würde.
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb am 04.01.2025:Du weichst aus
Das ist so.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 05:45
Zitat von .druide..druide. schrieb:Als Betroffener würden mich die "sehr vielen Lebensmittel" die "lebensbedrohlich" sein könnten natürlich auch interessieren.
Oh, da hast Du ja weit zurück gelesen. ;-)
Es gibt kein einziges "lebensbedrohliches".
Nur die Menge macht es - um mal bei dem Tortenbeispiel zu bleiben.
Zitat von .druide..druide. schrieb:Gibt es dazu eine nachweisbare Quelle oder ist das nur eine Vermutung/Annahme deinerseits, die ich für mich ohne Belegbarkeit als Geschwurbel einordnen würde.
Ich hatte @Schateffi zweimal gefragt und keine Antwort bekommen.
Es ist vollkommen ahnungsloses Geplapper.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 06:39
Der Fall ist Thema der neuen Bayern 3 True Crime Podcast Folge (mit geänderten Namen) :

https://www.ardaudiothek.de/episode/bayern-3-true-crime-schuld-und-unschuld/was-geschah-mit-der-schwangeren-kristina-teil-1-das-verschwinden-1/bayern-3/14157017/


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 09:44
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Es ist vollkommen ahnungsloses Geplapper.
Ok, dann ist das ja geklärt.
Hätte mich gewundert, wenn es anders gewesen wäre.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 14:47
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:
Zitat von LupidaLupida schrieb:Es könnte argumentiert werden, dass die Aussage, ein anhängiges Revisionsverfahren sei die einzige und zulässige Möglichkeit, das Urteil zu korrigieren, nicht ganz korrekt ist. In bestimmten Fällen könnten auch andere rechtliche Mittel oder Verfahren in Betracht gezogen werden, um eine Überprüfung des Urteils zu erreichen, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.
Neue Tatsachen können bei einem Revisionsverfahren grundsätzlich nicht vorgetragen werden, eine neue Beweisaufnahme findet somit nicht statt. Die Vorinstanz ist für die Bewertung von Beweismitteln, Anträgen, Zeugenvernehmungen usw. zuständig, meines Erachtens.
Können in der Revision neue Beweismittel erhoben bzw. angebracht werden?

Nein, dies ist nicht der Fall, da es sich bei der Revision um eine reine Rechtsmittelinstanz (und nicht um eine Tatsacheninstanz) handelt. Umso wichtiger ist es, dass bereits in der Vorinstanz alle Beweismittel angebracht und gegebenenfalls Beweisanträge gestellt werden, welche sodann in der Revisionsinstanz überprüft werden können.
Quelle: https://strafverteidiger-gp.de/rechtsmittel/revision-im-strafrecht
Mit der Grundsätzlichkeit ist das so eine Sache, weil das meiste im Recht auf Abwägungen beruht (auch zwischen den Artikeln des Grundgesetzes). Ich denke, ganz Unrecht hat @Lupida daher nicht. Wenn sich die neuen Beweismittel mit den Bedingungen decken würden, die für eine Wiederaufnahmeverfahren zugunsten eines Verurteilten gelten, dann sähe es wahrscheinlich anders aus. Ich denke mir, dass der BGH nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und das Urteil rechtswirksam werden lassen darf, denn das wäre mit einem effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar (Garantie aus dem Grundgesetz entwickelt). In so einem Fall müsste erst geklärt werden, ob die präsentierten Beweismittel die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme erfüllen (da das Urteil noch nicht rechtwirksam wurde, wäre es fraglich, ob man überhaupt so hohe Ansprüche - welche mit der Rechtssicherheit begründet werden - überhaupt stellen darf). Man könnte diese immer auch nach dem Urteil in die Hand bekommen haben. Trotzdem ist die Empfehlung des Anwalts oben sicher richtig.

Nur als extremes Beispiel "neuer Beweismittel": Was wäre denn, wenn jetzt das Opfer plötzlich wider die Wahrscheinlichkeit lebendig auftaucht?

Ich denke in einem solchen Fall würde der BGH schon einen Ausweg finden, der mit dem effektiven Rechtsschutz vereinbar sein wird, der dann aber diesen sogenannten "Grundsatz" nicht einhalten dürfte.

Aber ich denke, für den vorliegenden Fall ist das eine rein theoretische Überlegung.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

gestern um 20:15
Zitat von LentoLento schrieb:Nur als extremes Beispiel "neuer Beweismittel": Was wäre denn, wenn jetzt das Opfer plötzlich wider die Wahrscheinlichkeit lebendig auftaucht?

Ich denke in einem solchen Fall würde der BGH schon einen Ausweg finden, der mit dem effektiven Rechtsschutz vereinbar sein wird, der dann aber diesen sogenannten "Grundsatz" nicht einhalten dürfte.

Aber ich denke, für den vorliegenden Fall ist das eine rein theoretische Überlegung.
Ich denke, die 4 Strafverteidiger der beiden Angeklagten U.T. und D.B. würden gerne ein anderes Rechtsmittel wählen, wenn es nur möglich wäre, als ein Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof.
Sie haben sich diesbezüglich Gedanken darüber gemacht, nach dem Schuldspruch der großen Strafkammer.

Ein Wiederaufnahmeverfahren benötigt ein abgeschlossenes Hauptverfahren, also ein rechtskräftiges Urteil,
Begründung ebenfalls, meines Erachtens. Sind solche Gegebenheiten zur Zeit vorhanden ?

Selbst wenn eine lebende Alex auftauchen würde, wie schaute es denn da aus ? 
Ich meine nicht, dass die Staatsanwaltschaft den nachgewiesenen Computerbetrug, für den sie schon alleine 5 bzw. 4 Jahre Haft fordert, einfach fallen lassen würde.
Von den abgetrennten Straftaten gemäß § 154 StPO eines Tatverdächtigen mal ganz abgesehen.

Eine Haftentlassung wäre momentan ziemlich unwahrscheinlich, der beiden Angeklagten meiner Meinung nach.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

um 07:53
@Turmfalke23

Der Unterschied zwischen Mord und Computerbetrug und den übrigen Straftaten ist aber trotzdem gravierend. Würden zur Zeit der Revision jedoch solch starken neuen Beweise existieren, welche eine Wiederaufnahme zulässig und begründet erscheinen lassen würde, dürfte wegen des effektiven Rechtsschutzes und dem Richtereid eine Abweisung der Revision kaum rechtsstaatlich möglich sein, ganz egal ob es rein formell abzuweisen wäre. Wiederaufnahme ist auch dann möglich, wenn die zu erwartende Strafe geringer ausfällt.

Es ist nur rein theoretische Überlegung. Wobei ein auftauchendes Opfer nie 100%ig unmöglich ist, aber im vorliegenden Fall doch recht fernliegend.


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