Schateffi schrieb:Was daran wohl stimmt, ist die eine Frage. Die andere ist, ob es diabetikergeeignete Kost gewesen ist - sollte dem nicht so gewesen sein, ist er doch im Recht. Dabei gehts wohl weniger um eine Gewichtsreduktion, als darum, dass viele Lebensmittel lebensbedrohlich sein können
Ich gehe schon davon aus, dass U.T. in der JVA Nürnberg medizinisch betreut sowie untersucht wurde.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass seine Ernährung nicht entsprechend angepasst wurde.
Ein lebensbedrohlicher Ausfall während der Verhandlungstage von U.T. wäre für die Justiz äußerst unangenehm.
Die Kosten des Verfahrens waren ohnehin gigantisch.
Eine Ärztin aus der JVA Nürnberg stellte der Kammer auch Informationen hierzu zur Verfügung,
u.a.. dem Hinweis, man möge auch von jeder Art von Fesselungen absehen und seinen Platzbedarf erhöhen.
Die Kammer befolgte ihren Wunsch anstandslos.