tombarnaby schrieb:Welche Lebensmittel wären das denn, die für einen Diabetiker "lebensbedrohlich" sein könnten?
Eine halbe Torte wird wohl kaum im Lunchpaket enthalten gewesen sein.
Das kann man hier grundsätzlich nicht beurteilen. Gefangene haben grundsätzlich Anspruch zu seiner Krankheit passende Kost, andernfalls ist derjenige möglicherweise nicht haftfähig/verhandlungsfähig.
Aber man darf nicht vergessen, Fehler können dabei immer entstehen, sollte es zu einer Verwechselung gekommen sein, kann das u.U. auch zu einer Verhandlungsunfähigkeit führen. Aber dann reicht es nicht aus, sich über das Essen unkonkret zu beschweren, dann muss man einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte das erfolgt sein, reicht es nicht aus, dass das Gericht unkonkret auf die JVA verweist, es muss aktiv tätig werden. Ich persönlioch vermute aber, dass ein solcher Antrag nicht gestellt wurde.
tombarnaby schrieb:Er hätte einfach vor dem Richter den Mund aufmachen können, dann wären es vielleicht weniger Verhandlungstage und somit weniger Lunchpakete gewesen.
Dünnes Eis, die Unterbringung und Verpflegung in U-Haft muss so ausgelegt werden, dass sich Gefangene nicht dazu genötigt fühlen wider ihrem Willen Aussagen zu machen.