Turmfalke23 schrieb:Und ab September 2023 konnte U.T. nicht mehr die Zahlungsunfähigkeit anzeigen, weil er unerwartet in Haft genommen wurde?
Die Geschäftsadresse der GmbH zu ändern, hat man aber gerade noch geschafft.
Im Zeitraum zuvor ist ihm wohl nicht aufgefallen, dass eine Zahlungsunfähigkeit der GmbH droht.
Bei den gerichtsbekannten Forderungen gegenüber RB Management hätte er als Geschäftsführer längst die Reiseleine vor September 2023 ziehen müssen.
Der gefragte Finanzexperte bei Gericht war von der Wirtschaftskraft der RB Management auch nicht sonderlich überzeugt.
Wovon so ziemlich jeder Gutachter, Experte und sogar Mieter und Voreigentümer oder Käufer überzeugt war, ist, dass U.T. lediglich der Unterschriften leistende Strohmann war, jedoch kein aktiv handelnder Geschäftsführer.
Man kann davon ausgehen, dass er überhaupt keine wirkliche Ahnung von den Vorgängen innerhalb der RB hatte.
Ohne entsprechende Beratung nach der Inhaftierung oder jemanden, der das für ihn übernimmt und ihr dann wieder nur Unterschriften leisten lässt, wie soll das funktionieren? Derjenige, der das immer übernommen hatte, sitzt selbst seitdem in Haft. Und hat eben KEINE Befugnis, da irgendwas fortzuführen.
Das unterstreicht und bestätigt doch nur wieder einmal die während des Prozesses erörterten Rollen innerhalb der RB.