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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

3.913 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

18.07.2024 um 12:15
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Bzgl. Panzertape: Die einzigen Zeugen, die sich daran erinnern könnten, was A.R. am Tattag für Kleidung und Schmuck an hatte, sind die Kita-Mitarbeiter, die sie evtl. gesehen haben bei der Abgabe ihrer Pflegetochter. Sich an Kleidung erinnern wäre noch machbar, aber würde man sich an konkret diese Ohrringe erinnern? Wenn sie sie täglich an gehabt hätte, dann bestimmt, aber das weiß man leider nicht.
Wenn die Verteidigung schon einen Mr. X herauskramt, dann sollten sie auch benennen, wen sie im Verdacht haben. Wer sollte ihnen denn einen Mord in die Schuhe schieben wollen?
Was sie am 9.12. trug, bedarf keiner Erinnerung durch Zeugen, es gibt ja das Video vom Eingang der Kita.

Die Beweisführung wurde geschlossen, über den vielleicht noch laufenden Ermittlungsstand wissen wir nichts und ohne begründete Beweise wird kein Verteidiger im Plädoyer so doof sein, einen Namen einer Person, den er vllt in Verdacht hat, in den Raum zu werfen.

Es ging im Plädoyer um von der StA abweichende Hypothesen, die genauso viel, wenn nicht mehr, Sinn machen könnten, als die ihre in der Anklageschrift. Und diese wurden aufgezeigt.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

18.07.2024 um 12:25
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Nix indirekt. Keiner weiß, ob derjenige schon auf dem Radar erschienen ist oder nicht, mehr nicht.
Es ging darum, dass schon Personen von den Ermittlern ins Visier genommen wurden also gegen sie ermittelt wurde, die gegebenfalls von dem Verschwinden Alexandras profitiert haben könnten. Das müssten demnach also konkrete Personen sein, die in dem Verfahren eine Rolle spielte, und gegen die ermittelt wurde.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Vor Gericht. Das wurde von Ermittlern so ausgesagt. Das Haus wurde inklusive kleinster und vermeintlich unwichtiger Winkel fotografiert, von der Polizei. Nur ausgerechnet das Wohnzimmer nicht vollständig.

Ich unterstelle gar niemandem irgendwas, ich hinterfragen nur berechtigt, warum ausgerechnet dieser Raum nicht vollständig fotografiert wurde bzw keine Bilder davon vorhanden sein sollen.
Das heißt, die Bilder wurden nicht gezeigt, sondern nur davon berichtet? Deine rhetoroischen Fragen unterstellen wahrlich, dass von den Ermittlern entweder Fehler gemacht wurden, die dann vertuscht wurden oder dass Beweise unterschlagen wurden.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

18.07.2024 um 12:45
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Es ging darum, dass schon Personen von den Ermittlern ins Visier genommen wurden also gegen sie ermittelt wurde, die gegebenfalls von dem Verschwinden Alexandras profitiert haben könnten. Das müssten demnach also konkrete Personen sein, die in dem Verfahren eine Rolle spielte, und gegen die ermittelt wurde.
Wir wissen nicht, wer alles überprüft wurde und ob die Person, die der Verteidiger damit meinte, darunter ist. Fertig, aus.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Das heißt, die Bilder wurden nicht gezeigt, sondern nur davon berichtet? Deine rhetoroischen Fragen unterstellen wahrlich, dass von den Ermittlern entweder Fehler gemacht wurden, die dann vertuscht wurden oder dass Beweise unterschlagen wurden.
Ne, du unterstellst mir etwas, das ich nicht behauptet oder geschrieben hab :) Was du da reininterpretierst, ist deine Angelegenheit. Und damit auch Ende der Diskussion bezüglich meiner persönlichen Meinung.
Möglich, dass die Bilder gezeigt wurden, ich hatte nicht an jedem Prozesstag in den letzten über 3 Monaten die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen. Ich berichte nur über das, was ich persönlich im Gerichtssaal gehört und gesehen habe, alles andere wäre Hörensagen.


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18.07.2024 um 13:20
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Wir wissen nicht, wer alles überprüft wurde und ob die Person, die der Verteidiger damit meinte, darunter ist. Fertig, aus.
Wen meinte denn der Verteidiger? Ich habe nichts darüber gelesen, dass der Verteidiger einen Verdächtigen/eine Verdächtige namentlich benannt hat, der/die von Alexandras Verschwinden profitiert.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Ne, du unterstellst mir etwas, das ich nicht behauptet oder geschrieben hab :) Was du da reininterpretierst, ist deine Angelegenheit. Und damit auch Ende der Diskussion bezüglich meiner persönlichen Meinung.
Möglich, dass die Bilder gezeigt wurden, ich hatte nicht an jedem Prozesstag in den letzten über 3 Monaten die Möglichkeit, zu Gericht zu gehen. Ich berichte nur über das, was ich persönlich im Gerichtssaal gehört und gesehen habe, alles andere wäre Hörensagen.
Was du geschrieben hast, kann jeder nachlesen und sich seine eigene Meinung bilden. Letztlich relativierst du jetzt wieder, was du oben mittels rhetorischer Fragen nahegelegt hast.

Die Positionen und Argumente der Verteidigung sind ja hier nun hinlänglich bekannt und wurden auch hier immer wieder eingebracht. Veröffentlichungen in Medien wurden hier auch eingestellt und auch wiederum kritisiert. Jeder hier sollte in der Lage sein, sich frei seine eigene Meinung zu bilden.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

18.07.2024 um 13:22
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Wen meinte denn der Verteidiger? Ich habe nichts darüber gelesen, dass der Verteidiger einen Verdächtigen benannt hat
Hat er ja auch nicht. Wäre auch dumm, am Ende, mitten in den Plädoyers. Wollen wir uns da jetzt weiter im Kreis drehen? Niemand wird dir eine Antwort darauf geben können.

Zum anderen Thema werde ich, wie angekündigt, nichts mehr schreiben.


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19.07.2024 um 22:52
Die Justizsprecherin Tina Haase vom Landgericht Nürnberg/Fürth berichtet über den nicht einfachen Fall Alexandra R. aus Nürnberg/Katzwang eingehend und nachvollziehbar.

Sie berichtet unter anderem von den Schwierigkeiten des komplexen Verfahrens. 
Ein reiner Indizienprozess, der enormes Ermittlungspotenzial erforderte.

Youtube: Der Fall Alexandra R.: Justizsprecherim Tina Haase im Talk
Der Fall Alexandra R.: Justizsprecherim Tina Haase im Talk
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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

19.07.2024 um 23:10
Was ist mit dem Computerbetrug eigentlich gemeint, den die Sprecherin erwähnt? Konnte zu dem Suchwort nichts finden, außer halt aus der Anklage. Da steht sogar was von einen besonders schweren Fall.
Zwar untergeordnet bei den anderen Vorwürfen. Würd mich trotzdem mal interessieren.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

19.07.2024 um 23:35
@Lanza

Bei dem angeklagten Computerbetrug dürfte es sich um den Mahnbescheid handeln, den die Angeklagten Alexandra zukommen ließen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er

1.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
2.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die zur Begehung einer solchen Tat geeignet sind, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.



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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 00:28
@Lanza

Ja, ganz genau, es geht um den betrügerischen Mahnbescheid gem. § 263 StBG.

Der Mahnbescheid wurde an einer von Alexandras Wohnungen in Reichelsdorf
zugestellt, obwohl sie in Katzwang gemeldet gewesen ist und auch gewohnt hat.
Die StA geht davon aus, dass der Mahnbescheid in betrügerischer Absicht erstellt wurde.
Vortäuschung einer Zustellung, um einen Titel zu erwirken, was ihnen auch gelungen ist.
StA schlägt als Strafmaß deshalb 5 Jahre für D.B. und 4,5 für U.T. Haft als Einzelstrafe vor.
Sie haben mit ihrer Zwangsvollstreckung gegen Alexandra R. eine Notlage herbeigeführt,
so die Oberstaatsanwältin A.H.

Forderungshöhe des Bescheides knapp 800 000,00 EUR.

Wikipedia: Computerbetrug


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 07:19
Danke für die Infos.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Der Mahnbescheid wurde an einer von Alexandras Wohnungen in Reichelsdorf
zugestellt, obwohl sie in Katzwang gemeldet gewesen ist und auch gewohnt hat.
Wie kann sowas denn sein. Immerhin fallen bei der Summe ja bereits Kosten von etwa 2500 EUR an. Da könnten solche offensichtlichen Fehler vorher leicht geprüft werden und Budget dafür wäre ja vorhanden.
Denn sobald ein Titel dann erlassen ist, hat das ja verherrende Auswirkungen für den/die Betroffene(n), wogegen man sich dann mühsam zur Wehr setzen muss. Wie auch in hier für AR


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 08:57
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie kann sowas denn sein. Immerhin fallen bei der Summe ja bereits Kosten von etwa 2500 EUR an. Da könnten solche offensichtlichen Fehler vorher leicht geprüft werden und Budget dafür wäre ja vorhanden.
Denn sobald ein Titel dann erlassen ist, hat das ja verherrende Auswirkungen für den/die Betroffene(n), wogegen man sich dann mühsam zur Wehr setzen muss. Wie auch in hier für AR
Wenn du den Mahnbescheid an eine Wohnung zustellen lässt, von der du weißt, dass sich die betreffende Person dort nicht aufhält, gilt der Mahnbescheid als zugestellt. Da die Person aber davon nichts weiß, legt sie keinen Widerspruch ein, und nach Ablauf einer Frist tritt dann der Vollstreckungsbescheid in Kraft mit allen Konsequenzen. Das war ja kein Versehen, sondern Böswilligkeit.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 09:04
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Wenn du den Mahnbescheid an eine Wohnung zustellen lässt, von der du weißt, dass sich die betreffende Person dort nicht aufhält, gilt der Mahnbescheid als zugestellt. Da die Person aber davon nichts weiß, legt sie keinen Widerspruch ein, und nach Ablauf einer Frist tritt dann der Vollstreckungsbescheid in Kraft mit allen Konsequenzen. Das war ja kein Versehen, sondern Böswilligkeit.
Ja genau. Daher mein Ansinnen, dass die Behörde vorher wenigstens auf korrekte Formalien prüft wie die ordentliche Meldeadresse.
Es kann doch nicht sein, dass man an eine Wohnung XY, den Bescheid an Person YZ schicken kann, weil diese da vllt ab und an ist und das gilt dann formal als zugestellt.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 09:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ja genau. Daher mein Ansinnen, dass die Behörde vorher wenigstens auf korrekte Formalien prüft wie die ordentliche Meldeadresse.
Es kann doch nicht sein, dass man an eine Wohnung XY, den Bescheid an Person YZ schicken kann, weil diese da vllt ab und an ist und das gilt dann formal als zugestellt.
Ach so, Entschuldigung. Da hatte ich dich erst missverstanden. Offensichtlich passiert das nicht oder nicht immer. An unserem Haus klebte mal außen eine Benachrichtigung vom Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung, für jeden sichtbar, an einen Ex-Mieter, und das galt dann auch als zugestellt. Der Name war nicht mehr auf der Klingel und auch nicht mehr auf dem Briefkasten.


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20.07.2024 um 09:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ja genau. Daher mein Ansinnen, dass die Behörde vorher wenigstens auf korrekte Formalien prüft wie die ordentliche Meldeadresse.
Es kann doch nicht sein, dass man an eine Wohnung XY, den Bescheid an Person YZ schicken kann, weil diese da vllt ab und an ist und das gilt dann formal als zugestellt.
Ob Alexandra immer noch auch in Reichelsdorf gemeldet war, ist nicht bekannt. So wie schon mal zu lesen war, soll ihr Bruder unter dieser Adresse gewohnt haben. Ob er dort gemeldet war, ist nicht bekannt.

Vielleicht hilft dieser Link weiter:
https://www.mahnbescheid-formular.de/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIpcXvoIy1hwMVGZpQBh0FQwlnEAAYASAAEgIZzvD_BwE


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

20.07.2024 um 09:54
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ja genau. Daher mein Ansinnen, dass die Behörde vorher wenigstens auf korrekte Formalien prüft wie die ordentliche Meldeadresse.
Das bringt nicht viel denn eine ordnungsgemäße Zustellung muss an der tatsächlichen Wohnadresse erfolgen, das muss nicht die Meldeadresse sein. Es wird da zur Vereinfachung erst mal auf Angaben des Antragstellers vertraut. Und vermutlich klappt das nur, wenn immerhin der Name an der Tür steht, sonst kommt das in der Regel (Ausnahmen bestätigen die Regel) als unzustellbar zurück. Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, gegen den Vollstrechungsbescheid Einspruch, die Fristen laufen bei Zustellung an falscher Adresse erst ab tatsächlicher Kenntnisnahme (letzteres hat sie ja wohl auch getan, was dann auch zu dem angenommenen Motivkomplex hinter der Mordanklage zählt).


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20.07.2024 um 09:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Es kann doch nicht sein, dass man an eine Wohnung XY, den Bescheid an Person YZ schicken kann, weil diese da vllt ab und an ist und das gilt dann formal als zugestellt.
Wenn die Person da tatsächlich nicht wohnt (egal ob gemeldet oder nicht, wobei Melde-Adresse Indiz für Wohnadresse ist) sondern "nur ab und an ist" gilt es erst ab tatsächlicher Kenntnis als zugestellt (tritt in der Regel spätestens mit Vollstrsckungsversuchen ein). Die Gerichte werden das aber naturgemäß erst durch Rechtsmittel erfahren.


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20.07.2024 um 10:54
Zitat von emzemz schrieb:Ob Alexandra immer noch auch in Reichelsdorf gemeldet war, ist nicht bekannt. So wie schon mal zu lesen war, soll ihr Bruder unter dieser Adresse gewohnt haben. Ob er dort gemeldet war, ist nicht bekannt.
Der Gerichtsvollzieher hat den Mahnbescheid in Reichelsdorf zugestellt und dokumentiert. Er erinnert sich mehrmals geklingelt zuhaben, aber ohne Erfolg.
Der Bescheid wurde letztendlich in den Briefkasten geworfen.
Dem Gerichtsvollzieher war nicht bekannt, dass die Wohnung unbewohnt ist.
Er hat somit seinen Auftrag erfüllt.

Noch heute befindet sich an dieser gesperrten Örtlichkeit auf dem Klingelschild und Briefkasten der Name der Vermissten Alexandra R. sowie Ihr Geburtsname.
Der Geburtsname könnte sich auch auf den Bruder der Vermissten beziehen.

Aufgeklärt soll diese Angelegenheit bez. des Mahnbescheides und der Forderung in Höhe von 784.660,82 EUR am 15.12.2022 vor dem Landgericht Nbg/Fürth.
Zur Verhandlung kam es bekanntlich nicht, weil sie seit 09.12.2022 nicht mehr auffindbar ist.


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um 00:01
Zitat von emzemz schrieb:Bei dem angeklagten Computerbetrug dürfte es sich um den Mahnbescheid handeln
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Sie berichtet unter anderem von den Schwierigkeiten des komplexen Verfahrens. 
Ein reiner Indizienprozess, der enormes Ermittlungspotenzial erforderte.
Würde dieser Computerbetrug denn inzwischen einwandfrei feststehen? Die anderen Anklagepunkte werden ja noch heiß diskutiert.

Dass im Zweifel das zumindest durchgeht. Und wäre das nicht ein Fall dann wo die Höchststrafe dafür ausgereizt werden könnte? Allein wegen der Summe meine ich.


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