@John_Doe_1974 Das ist doch keine harmonisch funktionierende Einheit.
Der StA bekommt die Ermittlungsergebnisse von der Polizei und entscheidet nach Aktenlage, ob und wie er Anklage erhebt. Liegen da Geständnisse vor, MUSS er das schon tun.
Das Gericht hört dann die Angeklagte und Zeugen, nimmt Beweismittel in Augenschein und gerät dadurch zu einer wie auch immer gearteten Überzeugung.
Wenn hier der Fehler schon bei der Vernehmung gemacht wird, ist das schwer den hinterher richtig zu erkennen. Solche Fehler können natürlich in der Überzeugung entstehen, die richtigen Täter zu haben.
Das alles ist ärgerlich, aber menschlich und damit verzeihlich. Dieses permanenten "Die wollten doch nur einen geeigneten Schuldigen präsentieren" wird der Komplexität der Aufgabe nicht gerecht.
Es gäbe da sicher einiges zu optimieren, keine Frage, aber die Dauerkeule "böse Polizei/Justiz" nutzt keinem was. Die verschwören sich da nicht, keine Sorge, die Fehler sind in allzu menschlichem Verhalten zu suchen.
Was allerdings nicht mehr geht, ist die absolute Arroganz gegenüber absolut entlastenden Beweisen. Das ist nicht mehr verzeihlich. Arroganz mag ein menschlicher Fehler sein, aber hier kein entschuldbarer.
Letztlich bleiben in den allermeisten Fällen zumindest abstrakte Zweifel. Wenn wir da jedesmal freisprechen wollen, dann haben wir ne Aufklärungsquote irgendwo bei 5%. Da muss man sich dann auch mal mit den daraus resultierenden Konsequenzen beschäftigen.
Wie gesagt - es ist unstreitig, dass Vieles optimiert werden kann und auch sollte, allerdings den Beteiligten beständig böse Absichten zu unterstellen, ist ein Trugschluss. Das sind Schlampereien, keine bösartigen Verschwörungen.