Das Urteil des OLG kann man hier nachlesen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001598Aus ihm ergibt sich, dass der Hauptangeklagte, also Stephan Ernst, Markus H. zwar in vielerlei Hinsicht belastet hat, dass das Gericht aber aufgrund der Beweisaufnahme viele Schilderungen des Angeklagten, so auch in Bezug auf H., für nicht glaubhaft erachtet hat. Spuren von Markus H. am Tatort wurden nicht gefunden, so dass das Gericht am Ende nicht ausreichend von der Schuld des Markus H. in Bezug auf Beihilfe zum Mord war. Man kann insoweit die Entscheidung des OLG bedauern, aber wenn die Beweislage gegen H. dünn war, war sie halt dünn. Weder das OLG noch der BGH konnten sich schließlich Beweise backen.