Blue_Eyes_ schrieb am 27.03.2015:Der 57-Jährige habe ihn am Hals gepackt und gegen die Tür gedrückt, was sehr schmerzhaft gewesen sei. Um sich aus der Situation zu retten, habe er dem Ehepaar mitgeteilt, dass der Eigentümer des Grundstückes Kontakt zu ihm und seinem Vater aufgenommen habe und auch sie bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätten. Daraufhin soll der 57-Jährige kreidebleich geworden sein und dann ein Messer gezückt und an seinen Hals gehalten haben. „Ich hatte Todesangst“, zitierte ihn sein Verteidiger.
Mit beiden Händen habe er den Arm mit dem Messer nach unten gedrückt, dieses an sich genommen und dem 57-Jährigen seitlich in den Oberkörper gestochen. Er habe sich aus dem Würgegriff befreien und wegrennen wollen, sei aber von der Ehefrau gestoppt worden. Der 57-Jährige, offenbar zunächst unbeeindruckt von der Stichverletzung, habe ihn daraufhin von hinten gepackt, ihn in den Schwitzkasten genommen und sich auf ihn drauf gesetzt. Während der Mann seinen Hals zugedrückt habe, habe die Ehefrau versucht, mit dem Beil auf ihn einzuschlagen. Das Messer will der Angeklagte weiterhin in der Hand gehalten und trotz Widerstand mehrfach kleinere Stiche in den Oberkörper des 57-Jährigen gesetzt haben. In diesem Moment sei sein Vater dazugekommen und er habe zwei Schüsse gehört. Vom 60-Jährigen sei der Ehemann schließlich von ihm runtergezogen worden, er habe sich dann neben ihn gekniet und noch mehrfach auf ihn eingestochen. „Ich war wie in einem Blutrausch“, so seine eigenen Worten.
Das aus der schriftlichen Aussage des 30-Jährigen Ankgeklagten, nochmal zur Erinnerung. Ich finde die Notwehr Szenerie gut durchdacht, für den Fall sie ist erfunden, wurde das geschickt gelöst.
Wenn man das liest, weiß man auch warum der 30-Jährige Angeklagte noch mehrfach auf das Opfer eingestochen hat: Er wurde gewürgt!
Allerdings passt die Aussage "Ich war wie in einem Blutrausch" nicht mehr zur Notwehr Szenerie. Außer man bezeichnet dies als Affekthandlung in einer Ausnahmesituation. Dafür kenn ich mich aber wieder zu wenig mit Jura aus.