@SCMP77 SCMP77 schrieb:Hier geht es nicht um das rechtliche Gehör der Opfer, das ist durch die Einstellung der Verfahren gewährt worden.
Aber nicht, wenn die Verfahren viel später herangezogen werden, um den Mordopfern was ans Zeug zu flicken. Dann wird trotz Einstellung das geglaubt, was der Anzeigende damals behauptet hat, ohne dass die Toten sich wehren können.
Wundert mich sowieso, dass die Unterlagen von 28 Jahre alten eingestellten Verfahren noch vorhanden sind.
Grundsätzlich bin ich eigentlich auch der Meinung, dass das Gericht nur solche eingestellte Verfahren geprüft haben wird, die sich auf gewalttätige Tendenzen der Opfer beziehen. Vielleicht hat es sogar berücksichtigt, dass man mit 57 Jahren eventuell nicht mehr das macht, was man mit 29 mal gemacht hat.
In der Presse jedoch wird lanciert: 30 Verfahren.
Was die Kampfspuren bei dem jüngeren Mann angeht, die beiden Männer sind doch recht zeitnah in U-Haft gekommen, wurden denn da keine Verletzungen (vielleicht schon im Abheilen begriffen) festgestellt? Ich glaube, wenn man ernsthaft gewürgt wird, bleiben diese Male ziemlich lange sichtbar.
Und wenn der Hänfling ohne Messer von einem Kampfsportler mit Messer angegriffen wird, dann sollte es doch auch Abwehrspuren geben. Und wie er es auf wundersame Weise geschafft hat, wo er doch körperlich so unterlegen war, den Kampfsportler zu entwaffnen, bleibt irgendwie auch ein Rätsel.
Werden solche Tatverdächtige in der U-Haft eigentlich strikt getrennt, oder hatten die 4 Monate Zeit, sich zusammen diese Story auszudenken?