Noella schrieb:Während der NSU-Prozesse wurde in vielen Medien immer wieder darüber berichtet, dass manche der Angeklagten "Szene-Anwälte" hatten, gleiches gilt für sehr viele Gerichtsverfahren gegen Neonazis.
Die sogenannten Szene-Anwälte wurden in Zeiten der RAF in den Medien erfunden. Da gab es sicherlich einige, welche die politische Gesinnung ihrer Mandanten teilten und das öffentlichkeitswirksam auch zeigten. Nur, dem eigentlichen Auftrag, dem Mandanten ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren zu ermöglichen, ist das nicht unbeding dienlich. Bei der RAF, so scheint mir, war den Angeklagten das Ergebnis der Prozesse recht klar, sie konnten selbst sehen, wie eindeutig die Beweise waren. Da lag ihnen vielleicht gar nicht an der juristischen Kompetenz in erster Linie, sondern sie sahen den gesamten Prozess als Teil ihres, möglichst öffentlichkeitswirksamen politischen Kampfes.
Das ist aber nur bei den wenigsten Tätern der Fall. Den meisten wird es darum gehen, ihre Lage irgendwie juristisch zum Besten zu wenden. Da zählen dann Kompetenz und Erfahrung.
Auch bei Rechtsterroristen wird die Motivation nicht viel anders sein. Ich vermute, die wenigsten wollen als Märtyrer für immer in irgendwelchen Strafvollzugsanstalten landen. Dann wären sie schön doof, wenn sie Gesinnung über Kompetenz stellen würden.
Was nicht heisst, dass manche "Szeneanwälte" wenn es sie gibt, nicht auch sehr kompetent sind. Aber ich zum Beispiel würde es eher als hinderlich betrachten, wenn ich das Gefühl hätte, die Richter denken, ich bin nur im Gerichtssaal um Propaganda zu treiben.
Ansonsten gebe ich
@falstaff Recht.