Misterspots202 schrieb:Aber da gibt es die bereits bekannte Zeugin mit dem Buggy, den Mann der jemanden mit Vokuhila Frisur aus dem Wald kommen sah , die Touristin die die Badematte mitgenommen hat und schließlich auch noch die Pflegerin des alten Mannes!
Die Männer aus Alzey kommen allerdings gar nicht mehr zur Sprache! Die Dame, die einen Schrei beim Wäsche aufhängen gehört haben will aber nicht mehr sicher sagen kann, ob das sie das selbst gehört hat oder doch nur vom Nachbarn weiß nicht zu vergessen! Auch sie kam anscheinend kurz zuvor vom Schwimmbad! Warum hat man all diese Zeugen nie erwähnt?
Du verwechselst da offenbar die Berichterstattung über einen Vermissten-, später dann Mordfall in der Presse und die Filme bei Aktenzeichen XY mit einer Dokumentation.
Das ganze dient nur sehr begrenzt dazu, die Öffentlichkeit über Sachverhalte zu informieren. Die Polizei gibt nur das öffentlich bekannt, was einerseits den Ermittlungen dienen kann und ihnen andererseits aber auch nicht schaden kann. Z.B in Zeugenaufrufen, wenn bestimmte Personen gesucht werden, die etwas bestimmtes oder andere Personen gesehen haben könnten.
In so einem XY-Filmchen wird aber doch nicht das vollständige Ermittlungsergebnis zum Zeitpunkt der Ausstrahlung dargestellt, also auch nicht alle Zeugen, mit denen die Polizei gesprochen hat, dargestllt. Wozu auch?
Wieso verwundert es Dich also, dass in dem Prozess Zeugen ausgesagt haben, die uns - als interessierter oder besser wohl neugieriger Öffentlichkeit - bisher nicht bekannt waren?
Zeralda schrieb:Und nochmal: Der Gesetzgeber hat ja eben diesen Punkt, dass das Schweigen nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf, ja nicht gedankenlos so verankert.
Es gibt eben unbestreitbar triftige Gründe dafür.
Keine Ahnung, welchen Dieser hat.
Vielleicht ist er auch einfach nur heiser.
Niemand weiß.
Nein, der Grund, warum ein Schweigen vor Gericht einem Angeklagten nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf, ist der, dass niemand gezwungen werden darf, sich selber zu belasten. Auch nicht indirekt, in dem er z.B. etwas erzählt, von dem er gar nicht weiß, dass es ihn belasten wird.
Das hat nichts damit zu tun, dass ein Täter seine Mittäter schützen können soll.
Der Angeklagte in diesem Mordfall zeichnet sich in diesem Fall durch maximale Empathie- und Rücksichtslosigkeit aus. Er ist bereit, für die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse anderen Menschen Gewalt anzutun, bishin zum Töten. Er geht dabei sogar planvoll vor und bereitet seine Taten sogar vor.
Wie kommst Du bloß darauf, dass ausgerechnet so ein Mensch schweigt, um andere Menschen vor irgendeinem Nachtteil zu schützen?
Ich würde die Alzeyer einfach mal vergessen. Entweder hat es sie nicht gegeben und die Zeugin hat sich geirrt.
Oder es hat sie gegeben und sie haben von dem Überfall nichts mitbekommen und da reicht meiner Meinung nach schon ein Versatz der Abläufe von 30 Sekunden aus. Der Weg war ziemlich eingewachsen und läuft auch nicht ganz gerade, so dass er eben über weite Strecken einsehbar ist. Probier selber aus, wie wie viele Meter Du in 30 Sekunden zurücklegst, wenn Du einigermaßen zügig bergab gehst. Das reicht auf jeden Fall aus, um um die nächste Kurve zu sein und nichts mitzubekommen.
Wenn der Täter so zielgerichtet vorgegangen ist, Jutta gleich zum Schweigen gebracht hat, muss von der Tat auch nichts mitbekommen haben.
Möglich ist auch, dass es die beiden gegeben hat und sie von der Tat etwas mitbekommen haben, aber es anders gedeutet haben (Kabbelei unter Freunden). Dann vielleicht später nichts von der Fahndung und der Berichterstattung mitbekommen haben und sich deshalb nie gemeldet haben oder sich bewusst nicht gemeldet haben, weil sei z.B. den Kontakt mit der Polizei gescheut haben.
Ob sie aus Alzey, also der weiteren Umgebung, kamen, ist überings mehr als fraglich, sie haben sich hier einfach nur irgendwie als die "zwei Alzeyer" etabliert.
Auf keinen Fall finde ich, dass sich aus "den zwei Alzeyern" irgendwie etwas entlastendes für den Angeklagten ableiten lässt.