Juris019 schrieb:Dass die Entscheidung am Ende beim Schwurgericht liegt, ist korrekt. Allerdings steht noch ein weiteres Mordmerkmal im Raum: Verdeckungsabsicht. Gerade bei Sexualdelikten, die mit dem Tod des Opfers enden, ist eine Verurteilung wegen Mordes nicht unwahrscheinlich. Gerade weil der Angeklagte bereits ähnliche Delikte begangen hat, müsste ihm die Möglichkeit, dass das Opfer dabei sterben kann, bewusst gewesen sein. und das reicht für eine vorsätzliche Tötung.
Alles richtig....aber: Voraussetzung für den Nachweis aller möglicher subjektiven Tatbestandsmerkmale ist nun einmal, dass im ersten Schritt der Nachweis einer zumindest bedingt vorsätzlichen Tötungshandlung gelingt. Und hier müssen wir eben eines berücksichtigen: Normalerweise wird das kein Problem sein, wenn man mit dem Stand heute eine Leiche innerhalb weniger Tage findet.
Aber wir reden von einer Tat, die
(a) mutmaßlich im Juni 1986 begangen worden ist;
(b) wo die Leiche erst Anfang 1988 gefunden worden ist;
(c) die Experten bis heute wohl noch nicht einmal zweifelsfrei ermitteln konnten, ob die Leiche am Fundort seit Tatbegehung lag; und
(d) und für deren genauen Tathergang es außer dem Täter keine Zeugen gibt, die noch leben (gilt für Jutta und eventuell den alten Mann)
Es ist schon meines Erachtens eine kleine Sensation, wenn man die Vergewaltigung als solche heute nach Jahrzehnten anhand von DNA-Spuren nachweisen wird können. Ob das in gleicher Weise für den Nachweis eines Tötungsvorsatz gilt, daran habe ich eben meine Zweifel. Die logisch nachvollziehbare Erklärung, dass es so gewesen sein kann, dürfte eben allein leider nicht für den Nachweis eines zumindest bedingten Vorsatz ausreichen. Wie Jutta genau gestorben ist, scheint sich eben nicht mehr ermitteln zu lassen. Und wenn der Angeklagte eine Geschichte auftischen wird, die nicht zweifelsfrei widerlegt werden kann, auch wenn sich wenig glaubwürdig ist, dürfte trotzdem im "Zweifel für den Angeklagten" greifen...
aber Hoffnung gibt es trotzdem noch, wenn ich mir den Fall Trixi aus Frankfurt ansehe:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/urteil-nach-25-jahren--ich-habe-keinen-hochgekriegt--3270646.htmlHier war allerdings von Anfang an klar, dass ein Messer im Spiel war, was den Nachweis eines Tötungsvorsatzes sicher erleichtert haben wird...die Leiche wurde eben auch schneller gefunden.