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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

5.118 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungeklärt, Hessen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

26.04.2023 um 10:10
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Es ist immer interessant und lehrreich, dabei zuzuschauen, wie Gerüchte entstehen, wie sie sich ausbreiten, die Gestalt wechseln, sich dramatisieren und zu Gewissheiten verfestigen.
Gerüchte haben aber offensichtlich den Fall von Anfang an begleitet und womöglich damals in eine komplett falsche Richtung gelenkt. "Jutta sei von Ausländern entführt worden", ist es eines der Gerüchte. die Verwechslung des Fundorts der Leiche ein anderes...heute muss man eigentlich wohl zu dem Schluss kommen, dass es wohl überhaupt eine Entführung nie gegeben haben dürfte....und der zweite Schuh am Friedhof scheint sich auch nach und nach als Gerücht zu entpuppen....

Auch wenn die abgefackelte Hütte ein weiteres wildes Gerücht sein mag...sie liegt möglicherweise noch näher an der Wahrheit als die "Märchenstunde" der Friedhofszeugen, von der abenteuerlichen Entführungsgeschichte mal ganz abgesehen...


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

30.04.2023 um 02:26
Zitat von Heppen-HeimerHeppen-Heimer schrieb am 06.04.2023:Es gab keine Handys, kein Internet, dazu war es ein Vermisstenfall. Also mit Sicherheit keine Priorität 1.
Das gilt nur bei erwachsenen Vermissten.

Ist der/die Vermisste minderjährig, wird grundsätzlich mit Priorität 1 gehandelt.
Ja, das Alter der betroffenen Person beeinflusst das Bewerten und die Maßnahmen der Polizei.

Gründe hierfür:

Erwachsene Personen haben ein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht und können sich somit aufhalten, wo sie wollen, ohne jemanden darüber benachrichtigen zu müssen. Werden vermisste Erwachsene im Zuge der Fahndungsmaßnahmen angetroffen, werden sie befragt, ob sie mit der Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes einverstanden sind. Wenn sie dies verneinen, erfolgt keine Weitergabe der Information an den Anzeigenerstatter. Es wird lediglich die polizeiliche Fahndung gelöscht. Der Fall gilt dann polizeilicherseits als erledigt.

Minderjährige (Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren) haben kein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses Recht liegt bei der sorgeberechtigten Person. Das können die Eltern oder ein bestellter Betreuer der betroffenen Person sein. Diese können bestimmen, wo sich die minderjährige Person aufzuhalten hat. Minderjährige werden bei Antreffen immer dorthin zurückgebracht, wo sie sich nach Entscheidung des Sorgeberechtigten aufhalten sollen. Sorgeberechtige müssen die betroffene Person entweder vom Ort des Antreffens persönlich abholen oder die Kosten für den Rücktransport tragen.
Die Polizei wird bei verschwundenen Minderjährigen immer unmittelbar Maßnahmen einleiten, da aufgrund des Alters der Person eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden muss.
Quelle: https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Vermisste/vermisste_node.html (Archiv-Version vom 21.01.2024)


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23.05.2023 um 10:36
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb am 03.04.2023:Frau ist höchstwahrscheinlich darauf aus, sich defensiv zu verteidigen: Hände vor das Gesicht,
versucht den Angreifer von sich wegzuschieben. Sie will- trotz allem- dem Angreifer nicht
weh tun. Sie will, dass er aufhört
Und das spielt dem Angreifer in die Karten, der in der Gewaltausübung keine Grenze kennt
Solch ein Tatablauf hätte allerdings wahrscheinlich kaum vollkommen lautlos stattfinden können, gehe mal stark davon aus, dass Jutta wohl auch (laut) geschrien hätte, wenn sie noch die Chance dazu gehabt haben sollte.
Einen "lautlosen Gewaltexzess" seitens des Täters kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Andererseits gab es ja Zeugen, die einen Schrei gehört haben wollen - in der ersten XY-Sendung soll der Schrei jedoch weiblich gewesen sein, in der aktuellen Ausstrahlung war nun plötzlich die Rede von einem männlichen Schrei, das finde ich durchaus merkwürdig.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 05.04.2023:Und schon gar nicht dürfen sie im Auftrag der Polizei arbeiten, wenn es darum geht, den Patienten auszuspionieren. Z.B. indem sie durch Tricks den Patienten dazu bringen, pünktlich um 20:15 Uhr in den Gemeinschafts-TV-Raum der Station zu kommen, wo "rein zufällig" dann gerade sein Fall läuft im Fernsehn läuft.
Ich würde eher davon ausgehen, dass die Patienten dort einen Fernseher auf dem Zimmer haben, kann allerdings nichts konkret zu der Einrichtung, in der der TV im Fall Jutta Hoffmann untergebracht ist, beitragen bzw. keine Angaben dazu machen, wie es dort gehandhabt wird.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 05.04.2023:Wenn die Polizei denken würde, dass Du der Täter bei einem Banküberfall warst, bei dem auf dem Überwachungsvideo zu erkennen ist, dass sich der Täter ein Bein gebrochen hat, können sie auch nicht Deinen Orthopäden einspannen, um dich auszuhorchen, wie Du zu dem Beinbruch gekommen bist.
Das nicht, allerdings gab es doch durchaus schon Fälle, in denen Ärzte (seien es nun Orthopäden, Zahnärzte, whatever...) hinzugezogen wurden, um ihre fachliche Expertise beizusteuern, das muss also trotz Schweigepflicht grundsätzlich möglich sein.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

24.05.2023 um 10:25
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:ihre fachliche Expertise beizusteuern, das muss also trotz Schweigepflicht grundsätzlich möglich sein.
Die fachliche Expertise in Form von einer Sachverständigentätigkeit ist etwas völlig anderes als die "normale" Behandlung, die unter die Schweigepflicht fällt. Ärzte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht und können von ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden werden.

Wenn die fachliche Expertise beigesteuert werden soll, dann wird derjenige im Auftrag des Gerichts (und nicht des Betroffenen) tätig und ein Sachverständiger ist ein ganz normales Beweismittel und hat dementsprechend auch kein Zeugnisverweigerungsrecht als Berufsgeheimnisträger.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

24.05.2023 um 12:56
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:frauzimt schrieb am 03.04.2023:
Frau ist höchstwahrscheinlich darauf aus, sich defensiv zu verteidigen: Hände vor das Gesicht,
versucht den Angreifer von sich wegzuschieben. Sie will- trotz allem- dem Angreifer nicht
weh tun. Sie will, dass er aufhört
Und das spielt dem Angreifer in die Karten, der in der Gewaltausübung keine Grenze kennt
Solch ein Tatablauf hätte allerdings wahrscheinlich kaum vollkommen lautlos stattfinden können, gehe mal stark davon aus, dass Jutta wohl auch (laut) geschrien hätte, wenn sie noch die Chance dazu gehabt haben sollte.
Tja, insbesondere bei einer turniererprobten Judokämpferin stellt sich die Frage, ob eine Verteidigung unter diesen Umständen wirklich so defensiv gewesen wäre...
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Andererseits gab es ja Zeugen, die einen Schrei gehört haben wollen - in der ersten XY-Sendung soll der Schrei jedoch weiblich gewesen sein, in der aktuellen Ausstrahlung war nun plötzlich die Rede von einem männlichen Schrei, das finde ich durchaus merkwürdig.
cododerdritte schrieb am 05.04.2023:
Soweit ich mich erinnern kann, war es insgesamt nicht sicher, ob es überhaupt ein menschlicher Schrei war, sondern es war ein Geräusch, das ein Schrei hätte sein können. In dem Filmfall klang es eher weiblich, aber es wurde meines Wissens nicht explizit gesagt, dass es nur der Schrei eines Mädchens/einer Frau hätte sein können.

Ich erinnere mich im Filmfall von 1987 noch an die typische Ehemannszene: "Was Du da wieder hörst..."...vielleicht war diese Szene eine Art "Metapher" für die die Zweifel, die auch die Polizei an der Aussage insgesamt gehabt haben mag, weil sie erst Monate später gemacht worden ist...


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

24.05.2023 um 17:19
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Ich erinnere mich im Filmfall von 1987 noch an die typische Ehemannszene: "Was Du da wieder hörst..."...vielleicht war diese Szene eine Art "Metapher" für die die Zweifel, die auch die Polizei an der Aussage insgesamt gehabt haben mag, weil sie erst Monate später gemacht worden ist...
Das ist eine mögliche Erklärung.

Frage mich dann allerdings, wie man nun im aktuellen Filmfall nach Jahrzehnten zu der Einschätzung gekommen ist, dass es sich ja wohl um einen männlichen Schrei gehandelt haben soll?
Die Erinnerung der Zeugen wird im Laufe so vieler Jahre ja wohl kaum präziser geworden sein...


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 11:22
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Frage mich dann allerdings, wie man nun im aktuellen Filmfall nach Jahrzehnten zu der Einschätzung gekommen ist, dass es sich ja wohl um einen männlichen Schrei gehandelt haben soll?
Die Erinnerung der Zeugen wird im Laufe so vieler Jahre ja wohl kaum präziser geworden sein...
Darüber kann man nur spekulieren...

Möglicherweise geht es um zwei unterschiedliche Zeugenaussagen: Im neuen Filmfall soll es ja ein Anwohner gewesen sein (nicht eine Friedhofsbesucherin). Vielleicht wurde diese Aussage schon damals protokolliert, ihr wurde nur nicht nachgegangen, weil man sie möglicherweise gleich nur dem Fall des verschwundenen alten Mannes zuordnete und ein Zusammenhang zum Fall Jutta Hoffmann damals von vornherein ausgeschlossen worden ist.

Dass der alte Mann vielleicht mehr zu dem Fall Jutta Hoffmann hätte aussagen können, als die Polizei seinerzeit glaubte, war ja jahrzehntelang in der offiziellen Berichterstattung zu dem Fall nicht wirklich ein Thema, eigentlich wurde nur hier im Forum erstmals seit einigen Jahren die vermeintliche Aussage des Mannes von der "Frau im blauen Kleid" kolportiert, in den Medien stand wenn überhaupt nur allgemein etwas über den Mann, der vermisst wurde und dehydriert später gefunden worden ist.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 12:02
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Vielleicht wurde diese Aussage schon damals protokolliert, ihr wurde nur nicht nachgegangen, weil man sie möglicherweise gleich nur dem Fall des verschwundenen alten Mannes zuordnete und ein Zusammenhang zum Fall Jutta Hoffmann damals von vornherein ausgeschlossen worden ist.
Könnte m E ja auch durchaus möglich sein, dass es tatsächlich der alte Mann gewesen ist, der diesen (männlich klingenden) Schrei ausgestoßen hat - sei es nun, weil er unglücklich gestürzt ist, das Verbrechen an Jutta beobachtet hat oder evtl sogar selbst von Juttas Mörder attackiert wurde (letzteres glaube ich allerdings eher nicht).

Oder aber der (männliche) Schrei kam von Juttas Mörder, der vll über mögliche Gegenwehr von Jutta (immerhin war sie Judokämpferin und für ihr Alter auch nicht gerade klein), erstaunt / davon überrumpelt war.

Die "Friedhofszeugin", die einen weiblich klingenden Schrei gehört haben will, taucht im aktuellen XY-Filmfall ja überhaupt nicht mehr auf, wurde also von den aktuellen Ermittlern offenbar als nicht sehr glaubwürdig eingestuft.

Wenn der TV keine Aussage macht (wovon ich ausgehe und was ihm auch sein Rechtsanwalt raten wird), wird man wohl leider auch nie etwas über die genaueren Umstände der Tat erfahren.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 16:18
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Wenn der TV keine Aussage macht (wovon ich ausgehe und was ihm auch sein Rechtsanwalt raten wird), wird man wohl leider auch nie etwas über die genaueren Umstände der Tat erfahren.
Das kommt drauf an...möglicherweise tischt er eine Geschichte auf, die als Vergewaltigung mit Todesfolge gewertet werden können...(§ 179 StGB)...

Nur Mord verjährt nie nach § 78 Abs. 2 StGB. Auch wenn auf eine Vergewaltigung mit Todesfolge ebenfalls lebenslängliche Freiheitsstrafe steht, so verjährt die Tat nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB eben leider schon nach 30 Jahren...

Man muss ihm also mindestens bedingte Tötungsabsicht ohne jeden Zweifel nachweisen, sonst kann er nicht wegen Mordes verurteilt werden und das Verfahren wegen Vergewaltigung mit Todesfolge müsste eingestellt werden...im Zweifel für den Angeklagten...
Soweit ich weiß konnte seinerzeit die gerichtsmedizinische Untersuchung jahrzehntelang gar nichts Konkretes zur Todesursache sagen...das wird noch eine enge Kiste und ich hoffe nicht, dass das ein Fall Lolita Brieger 2.0 wird...


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 18:07
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Das kommt drauf an...möglicherweise tischt er eine Geschichte auf, die als Vergewaltigung mit Todesfolge gewertet werden können...(§ 179 StGB)...

Nur Mord verjährt nie nach § 78 Abs. 2 StGB. Auch wenn auf eine Vergewaltigung mit Todesfolge ebenfalls lebenslängliche Freiheitsstrafe steht, so verjährt die Tat nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB eben leider schon nach 30 Jahren...
Das wäre wohl §178 StGB und nicht §179. Zudem müsste man das StGB in der Version gültig für 1986 heranziehen, da sich die verschiedenen Vergewaltigungsparagraphen über die Jahre geändert haben und ein Täter wohl nur in dem damals gültigen Rahmen bestraft werden kann.
Nach meiner Recherche müsste das folgender sein:
[24. November 1973/28. November 1973–5. Juli 1997]
1§ 178. Sexuelle Nötigung. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Quelle: https://lexetius.com/StGB/178,4

und
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
Quelle: https://lexetius.com/StGB/78,3

Vergewaltigung mit Todesfolge im Jahre 1986 wäre also schon nach zehn Jahren, also 1996, verjährt.
Allen Anmerkungen meinerseits sind reiner Hobbynatur und ohne juristische Ausbildung erfolgt. Ob Vergewaltigung mit Todesfolge in diesem Fall überhaupt ein realistische Szenario ist, wurde ebenso nicht geprüft.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 22:00
@RedRalph
@Registrierung2
Aktuell wird von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Bei tödlichen Vergewaltigungen (Tötung zur Verdeckung oder wegen Befriedigung des Geschlechtstriebes) ist ein Eventualvorsatz, der für eine Verurteilung wegen Mordes ausreicht, gar nicht so schwierig nachzuweisen. Zumal der Beschuldigte bereits wegen ähnlicher Delikte mehrfach verurteilt wurde.
Außerdem sitzt derjenige offenbar bereits in einer forensischen Klinik und eine Entlassung stand nicht im Raum. Sollte die Tat also verjährt sein, wird er dennoch nicht so schnell auf freien Fuß kommen. Meist ist für die Opfer und deren Angehörigen die Klärung des Falles auch wichtiger, als die tatsächliche Verurteilung. In diesem Fall würde auch eine erneute Verurteilung an der Situation des Täters nicht viel ändern. Von daher ist ein Fall á la Lolita Brieger 2.0 sehr unwahrscheinlich


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

25.05.2023 um 23:59
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Das wäre wohl §178 StGB und nicht §179.
Korrekt, das war ein Tippfehler meinerseits. Aber Du hast natürlich vollkommen Recht bei der zeitlichen Geltung.....nulla crimen nulla poena sine lege scripta (zu deutsch kein Verbrechen und keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz) wie der Strafrechtler so schön sagt...
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
Was die Verjährungsfristen angeht, ist es etwas komplizierter....erst seit 1979 unterliegt Mord keiner Verjährungsfrist mehr...anders als beim Tatbestand selbst gelten allerdings die aktuell zum Zeitpunkt eines Strafurteils gültigen Verjährungsregeln...ansonsten könnten wir heute keine NS-Straftäter mehr versuchen zur Rechenschaft zu ziehen. Bekanntlich gibt es aber auch heute noch Versuche von Prozessen gegen Nazi-Schergen, obwohl es im Zeitpunkt von deren Taten Verjährungsregeln für Mord gab, nach denen die Taten lange verjährt wären...

So oder so: Wenn neben einer Vergewaltigung mit Todesfolge keine vorsätzliche Tötung nachgewiesen werden kann, liefe es auf eine Verjährung raus...das wäre unerträglich...
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Aktuell wird von einem Tötungsdelikt ausgegangen.
Das kann am Ende nur eine große Strafkammer eines Landgerichts entscheiden. Und die (zumindest auch bedingt) vorsätzliche Tötung muss ohne erhabenen Zweifel nachgewiesen werden, sonst ist vom Mordvorwurf frei zu spechen und es bliebe nur ein bereits verjährtes Delikt. Da hilft es auch wenig, dass er bereits wegen "ähnlicher Delikte" verurteilt worden sein mag, der konkrete Fall ist nachzuweisen, zumal er m.W. bisher noch nicht wegen eines Kapitaldelikts schuldig gesprochen worden ist.

Für mich gehören die Verjährungsregeln im Strafrecht dringend reformiert: Totschlag, Raub mit Todesfolge und andere Delikte, die eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsehen wie § 178 StGB sollten ebenso wenig wie Mord einer Verjährungsfrist unterliegen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

26.05.2023 um 09:55
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Das kann am Ende nur eine große Strafkammer eines Landgerichts entscheiden
Dass die Entscheidung am Ende beim Schwurgericht liegt, ist korrekt. Allerdings steht noch ein weiteres Mordmerkmal im Raum: Verdeckungsabsicht. Gerade bei Sexualdelikten, die mit dem Tod des Opfers enden, ist eine Verurteilung wegen Mordes nicht unwahrscheinlich. Gerade weil der Angeklagte bereits ähnliche Delikte begangen hat, müsste ihm die Möglichkeit, dass das Opfer dabei sterben kann, bewusst gewesen sein. und das reicht für eine vorsätzliche Tötung.
Das einzig "gute" an der Konstellation in diesem Fall ist eben, dass der Beschuldigte unabhängig vom Urteil in diesem Fall sehr wahrscheinlich nie wieder auf freien Fuß kommt. Allein die Klärung der Täterschaft ist für viele Opfer und deren Angehörigen das wichtige in einem Prozess. Die Verurteilung ist nicht unwichtig, aber zumindest die Gewissheit, den richtigen gefunden zu haben, hilft auch enorm.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

26.05.2023 um 17:34
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Dass die Entscheidung am Ende beim Schwurgericht liegt, ist korrekt. Allerdings steht noch ein weiteres Mordmerkmal im Raum: Verdeckungsabsicht. Gerade bei Sexualdelikten, die mit dem Tod des Opfers enden, ist eine Verurteilung wegen Mordes nicht unwahrscheinlich. Gerade weil der Angeklagte bereits ähnliche Delikte begangen hat, müsste ihm die Möglichkeit, dass das Opfer dabei sterben kann, bewusst gewesen sein. und das reicht für eine vorsätzliche Tötung.
Alles richtig....aber: Voraussetzung für den Nachweis aller möglicher subjektiven Tatbestandsmerkmale ist nun einmal, dass im ersten Schritt der Nachweis einer zumindest bedingt vorsätzlichen Tötungshandlung gelingt. Und hier müssen wir eben eines berücksichtigen: Normalerweise wird das kein Problem sein, wenn man mit dem Stand heute eine Leiche innerhalb weniger Tage findet.

Aber wir reden von einer Tat, die
(a) mutmaßlich im Juni 1986 begangen worden ist;
(b) wo die Leiche erst Anfang 1988 gefunden worden ist;
(c) die Experten bis heute wohl noch nicht einmal zweifelsfrei ermitteln konnten, ob die Leiche am Fundort seit Tatbegehung lag; und
(d) und für deren genauen Tathergang es außer dem Täter keine Zeugen gibt, die noch leben (gilt für Jutta und eventuell den alten Mann)

Es ist schon meines Erachtens eine kleine Sensation, wenn man die Vergewaltigung als solche heute nach Jahrzehnten anhand von DNA-Spuren nachweisen wird können. Ob das in gleicher Weise für den Nachweis eines Tötungsvorsatz gilt, daran habe ich eben meine Zweifel. Die logisch nachvollziehbare Erklärung, dass es so gewesen sein kann, dürfte eben allein leider nicht für den Nachweis eines zumindest bedingten Vorsatz ausreichen. Wie Jutta genau gestorben ist, scheint sich eben nicht mehr ermitteln zu lassen. Und wenn der Angeklagte eine Geschichte auftischen wird, die nicht zweifelsfrei widerlegt werden kann, auch wenn sich wenig glaubwürdig ist, dürfte trotzdem im "Zweifel für den Angeklagten" greifen...

aber Hoffnung gibt es trotzdem noch, wenn ich mir den Fall Trixi aus Frankfurt ansehe:

https://www.stern.de/panorama/verbrechen/urteil-nach-25-jahren--ich-habe-keinen-hochgekriegt--3270646.html

Hier war allerdings von Anfang an klar, dass ein Messer im Spiel war, was den Nachweis eines Tötungsvorsatzes sicher erleichtert haben wird...die Leiche wurde eben auch schneller gefunden.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

20.06.2023 um 13:47
Was mich bei diesem Fall gerade beschäftigt ist die Ähnlichkeit des Modus Operandi zu jenem im Fall Anja Aichele.

- es werden jeweils Sexualmorde vermutet
- der Täter greift eine Fußgängerin an (nicht klassischerweise eine Anhalterin) und
- vergräbt sie in Tatortnähe

Meiner Kenntnis nach gibt es nur sehr wenige weitere Fälle, die ein derartiges Täterverhalten aufweisen.
Ich lass mich aber gern belehren. Wem ist ähnliches bekannt??

Es ist nicht so, dass dieser Sachverhalt nun den ermittelten Täter im Fall Jutta zu meinem Spitzenkandidaten im Fall Anja A. macht.
Aber ich bin eigentlich sicher, dass VICLAS
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/OperativeFallanalyse/ViCLAS/viclas_node.html
hier einen Treffer anzeigt und die Stuttgarter Ermittler sich den Herrn aus Bensheim genau ansehen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

22.06.2023 um 12:09
Zitat von GonzoXGonzoX schrieb:Was mich bei diesem Fall gerade beschäftigt ist die Ähnlichkeit des Modus Operandi zu jenem im Fall Anja Aichele.

- es werden jeweils Sexualmorde vermutet
- der Täter greift eine Fußgängerin an (nicht klassischerweise eine Anhalterin) und
- vergräbt sie in Tatortnähe

Woher kommt denn bitte die Info, dass Sexualstraftäter "klassischerweise eine Anhalterin" angreifen?

Das was Du hier als Parallelen aufführst, sind doch eher Banalitäten. Ein Sexualmord ist eben ein Sexualmord, dieses Merkmal trifft eben dann auf alle Sexualmorde zu.

Der Angriff auf eine Fußgängerin ist wohl eher der Gelegenheit geschuldet, also der Begegnung an einem Ort, an dem gerade keine Zeugen waren. Allein in der Geschichte von XY gibt es zahlreiche Fällen, in denen Frauen nachts auf dem Nachhauseweg angegriffen wurden. Das kommt leider nicht so selten vor.

Und dass die Leiche in unmittelbarer Tatortnähe verscharrt wurde, ist eben genauso der Situation geschuldet. Man will die Leiche verstecken, hat aber keine Gelegenheit, sie ungesehen weiter weg zu transportieren, weil man z.B. kein Auto zur Verfügung hat oder eine Abtransport zu auffällig wäre.

Bei der operativen Fallanalyse geht es ja gerade nicht darum, solche sehr groben Details abzugleichen. Man will vielmehr auseinanderdividieren, welche Merkmale dar Tat durch die allgemeine Situation zu Stande gekommen sind und welche individuell für den Täter sind, also nicht unbedingt logische oder notwendige Schritte bei der Tat waren. Und nur diese Schritte haben dann eine Aussagekraft über den Täter.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

22.06.2023 um 13:42
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Der Angriff auf eine Fußgängerin ist wohl eher der Gelegenheit geschuldet, also der Begegnung an einem Ort, an dem gerade keine Zeugen waren. Allein in der Geschichte von XY gibt es zahlreiche Fällen, in denen Frauen nachts auf dem Nachhauseweg angegriffen wurden. Das kommt leider nicht so selten vor.
Es kommt eben auf die Kombination an: Angriff auf Fußgängerin + Vergraben der Leiche in der Nähe.
Wenn Du mir auch nur noch einen einzigen dieser "zahlreichen XY-Fälle" benennen könntest bei dem es so war, wäre ich Dir dankbar.

Ein Fußgänger als Täter hat eben in der Regel keinen Spaten dabei.
Und wenn er noch mal zurück an den Tatort eilen müsste, setzte er sich einem unnötig großen Entdeckungsrisiko aus.
Auch musste er in der Vor-DNA-Zeit nicht befürchten derartige Spuren hinterlassen zu haben. Das vollkommene Beseitigen der Leiche machte also damals in den 80ern noch weit weniger Sinn.


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22.06.2023 um 13:53
Naja, ganz in den Wind werfen würde ich das mit dem modus operandi eben nicht...
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Woher kommt denn bitte die Info, dass Sexualstraftäter "klassischerweise eine Anhalterin" angreifen?
Ich denke, gerade im Disco-Fieber der 70'er und 80'er Jahre gab es eben viele sexuell motivierte Kapitaldelikte, bei denen die Opfer "trampten". Das Trampen war sozusagen die Gemeinsamkeit dieser Fälle. Es gab natürlich noch viele sexuell motivierte Kapitaldelikte, bei denen das Trampen gar keine Rolle spielte.

Aber bei den meisten Kapitaldelikten, auch bei vielen sexuell motivierten, gibt es am Ende doch eine wenn auch flüchtige vorherige Täter-Opfer-Beziehung (nur beim Trampen waren die Täter sicher in der Mehrzahl Fremde, aber nicht nur). Im Fall Anja Aichele gehen die Ermittler ziemlich sicher davon aus, dass Anja ihre Mörder kannte, im Fall Jutta Hoffmann wird das vielleicht auch einmal geklärt werden. In beiden Fällen waren die Opfer auf dem Heimweg von Örtlichkeiten, die sie an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Zeiten besucht haben. Zufällig führten die Wege durch bewaldetes Gebiet. Es gibt aber genauso Fälle, bei denen das Opfer von einer Bushaltestelle nach Hause ging und kurz vor dem Haus Opfer wurde.


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18.07.2023 um 19:45
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 30.03.2023:Ich vermute, es handelt sich um dieses Urteil des Landgerichts Kiel:

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article111527966/Triebtaeter-setzte-Tabletten-ab-er-muss-in-Psychiatrie.html
Und hier ist das gesamte Urteil. Es sind auch alle Vorstrafen des TV aufgelistet, die er vor 2012 begangen hat.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230050156


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

18.07.2023 um 23:34
Zitat von Dracena24Dracena24 schrieb:Und hier ist das gesamte Urteil. Es sind auch alle Vorstrafen des TV aufgelistet, die er vor 2012 begangen hat.
Super, vielen Dank! Das Urteil ist wirklich sehr aufschlussreich!

Es war ja zunächst nur eine Vermutung, dass es sich bei der im Fall Jutta Hoffmann festgenommenen TV um den Täter aus diesem Urteil handelt. Das basierte v.a. auf der Aussage der Staatsanwaltschaft, dass der TV im Jahr 2012 vom Landgericht Kiel wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde und sich seit dem im Maßregelvollzug befindet.

Das Urteil hier ist zwar anonymisiert, d.h. Namen von Personen und Orten sind unkenntlich gemacht.

Allerdings steht gleich an Anfang:

"Der Angeklagte wurde ... in ... an der ... als viertes von insgesamt sechs Kindern geboren. "

Das "an der" bezieht sich wahrscheinlich dann auf "an der Bergstrasse". Vom Tatverdächtigen im Mordfall Jutta Hoffmann hieß es, er stamme aus Bensheim, das würde dann passen.

Für mich ist das ein deutlicher Hinweis, dass es sich also ziemlich sicher um den Täter aus diesem Urteil handeln dürfte.


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