Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")
19.07.2023 um 13:18In dem Urteil wird die Tat gegen die Studentin, die er vorgeblich als Babysitterin engagieren wollte und deshalb in ihrer Wohnung aufgesucht hatte, beschrieben.
Bei der Tat fiel der Täter die Frau, die auf einem Stuhl saß, von hinten an, hielt ihr Mund und Nase zu und sprühte ihr mit der anderen Hand Tierabwehrspray ins Gesicht.
Die Studentin hat sich daraufhin heftig gewehrt, indem sie sich auf den Boden warf und u.a. den Täter in den Ringfinger biss, außerdem hat sie laut um Hilfe gerufen und sich bis zur Wohnungstür vorgekämpft, die sie aufreißen konnte und dann im Flur um Hilfe gerufen.
Dazu schreibt das Gericht im Urteil:
Diese Aussage beruht auf einem psychologisch-psychiatrischen Gutachten, dass im Rahmen des Prozesses über den Täter erstellt wurde. Der Sachverständige geht von einer "stabilen sexuellen Deviation" aus, woraus sich ein hohes Rückfallrisiko ableitet.
Für mich ist das die interessanteste Passage aus dem Urteil (neben den Infos zum Lebenslauf des Verurteilten), denn das ist für mich ein Ansatz, wie man sich erklären kann, dass niemand etwas von der Tat gegen Jutta mitbekommen hat, obwohl sie so nah neben dem Weg, mitten am Tag und mit zahlreichen Menschen in Hörweite (Ortsbereich Lindenfels, Schwimmbad und Friedhof) stattfand.
Wenn diese Fantasie, also die Idee von einem erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einem wehrlosen Opfer, schon damals so bestanden hat, dann kann man davon ausgehen, dass er Jutta damals sehr schnell bewusstlos gemacht hat, z.B. durch Schläge oder Würgen, oder sie so eingeschüchtert hat, dass sie sich wehrlos ergeben hat, ohne Fluchtversuche zu wagen oder um Hilfe zu rufen.
Wie gesagt ist das alles vorbehaltlich, dass es sich bei dem Täter im Fall Jutta Hoffmann tatsächlich um den Täter aus diesem Urteil handelt. Für mich spricht aber einiges dafür, so dass ich es annehme.
Bei der Tat fiel der Täter die Frau, die auf einem Stuhl saß, von hinten an, hielt ihr Mund und Nase zu und sprühte ihr mit der anderen Hand Tierabwehrspray ins Gesicht.
Die Studentin hat sich daraufhin heftig gewehrt, indem sie sich auf den Boden warf und u.a. den Täter in den Ringfinger biss, außerdem hat sie laut um Hilfe gerufen und sich bis zur Wohnungstür vorgekämpft, die sie aufreißen konnte und dann im Flur um Hilfe gerufen.
Dazu schreibt das Gericht im Urteil:
Als der Angeklagte, dessen sexuelle Fantasie als Anreiz die Wehrlosigkeit seines Opfers voraussetzte, daraufhin kurz innehielt, schaffte sie es trotz ihrer erheblichen Sichtbeeinträchtigung, bis zur Wohnungstür zu flüchten.Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230050156
Diese Aussage beruht auf einem psychologisch-psychiatrischen Gutachten, dass im Rahmen des Prozesses über den Täter erstellt wurde. Der Sachverständige geht von einer "stabilen sexuellen Deviation" aus, woraus sich ein hohes Rückfallrisiko ableitet.
Für mich ist das die interessanteste Passage aus dem Urteil (neben den Infos zum Lebenslauf des Verurteilten), denn das ist für mich ein Ansatz, wie man sich erklären kann, dass niemand etwas von der Tat gegen Jutta mitbekommen hat, obwohl sie so nah neben dem Weg, mitten am Tag und mit zahlreichen Menschen in Hörweite (Ortsbereich Lindenfels, Schwimmbad und Friedhof) stattfand.
Wenn diese Fantasie, also die Idee von einem erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einem wehrlosen Opfer, schon damals so bestanden hat, dann kann man davon ausgehen, dass er Jutta damals sehr schnell bewusstlos gemacht hat, z.B. durch Schläge oder Würgen, oder sie so eingeschüchtert hat, dass sie sich wehrlos ergeben hat, ohne Fluchtversuche zu wagen oder um Hilfe zu rufen.
Wie gesagt ist das alles vorbehaltlich, dass es sich bei dem Täter im Fall Jutta Hoffmann tatsächlich um den Täter aus diesem Urteil handelt. Für mich spricht aber einiges dafür, so dass ich es annehme.