Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")
15.11.2023 um 20:03Allerdings passen die spärlichen Daten zum Lebenslauf, die in dem Hessenschau-Artikel zu finden sind, nicht zu dem Täter aus dem Urteil vom Landgericht Kiel, von dem wie bisher angenommen haben, dass es der Täter ist.
In dem Urteil steht, dass dieser nach dem Hauptschulabschluss als Weißbinder angelernt habe. Im Hessenschauartikel steht, dass der Angeklagte eine Lehre als KFZ-Mechaniker abgeschlossen habe. Zudem sei er
Im Urteil des Landgerichtes Kiel steht dagegen, dass der dort Verurteilte 1983 versuchte sexuelle Nötigung begangen hat, wegen der er am 30. März 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt. Von dieser Strafe habe er etwa 9 Monate verbüßt, dann sei die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Demnach müsste er etwa im Januar 1985 frei gekommen sein. Die Tat an Jutta wurde am 29. Juni 1986 begangen. Mag sein, dass diese Zeitspanne für den Journalisten noch unter "etwa ein Jahr" fällt, aber ich hätte da eher die Formulierung "ca. 1 1/2 Jahre vorher" erwartet.
Sicher ein nach dem Schulabschuss angelernter und heute 61 Jahre alter Weißbinder im Laufe seines Lebens noch eine Lehre als KFZ-Mechaniker abschließen, aber diese Info hätte ich dann eigentlich im Urteil aus Kiel erwartet. Deshalb denke ich nicht, dass es sich um die gleiche Person handelt.
Meist gibt es in so einem Prozess einen extra Termin, in dem die im amtlichen Register eingetragenen Vorstrafen verlesen werden. Am ersten Tag wird meist nur die Anklageschrift verlesen und die Personalien des Angeklagten festgestellt, der Vorstrafen-Termin ist meist der 2. Prozesstag und ein nur kurzer Termin (weil da nichts verhandelt wird), leider geht da deswegen meist keiner von der Presse hin, so dass man dazu meist nichts in der Zeitung erfährt.
Und damit dieser Beitrag nicht gleich wieder gelöscht wird, hier auch noch der Link zum erwähnten Urteil des Landgerichts Kiel:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230050156
In dem Urteil steht, dass dieser nach dem Hauptschulabschluss als Weißbinder angelernt habe. Im Hessenschauartikel steht, dass der Angeklagte eine Lehre als KFZ-Mechaniker abgeschlossen habe. Zudem sei er
"etwa ein Jahr vor dem Mord an Jutta auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine Haftstrafe für ein Sexualverbrechen abgesessen hatte."Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/prozess-um-mord-an-jutta-hoffmann-ein-augenblick-auf-den-ihre-eltern-37-jahre-warten-mussten-v4,prozess-coldcase-ermordung-100.html
Im Urteil des Landgerichtes Kiel steht dagegen, dass der dort Verurteilte 1983 versuchte sexuelle Nötigung begangen hat, wegen der er am 30. März 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt. Von dieser Strafe habe er etwa 9 Monate verbüßt, dann sei die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Demnach müsste er etwa im Januar 1985 frei gekommen sein. Die Tat an Jutta wurde am 29. Juni 1986 begangen. Mag sein, dass diese Zeitspanne für den Journalisten noch unter "etwa ein Jahr" fällt, aber ich hätte da eher die Formulierung "ca. 1 1/2 Jahre vorher" erwartet.
Sicher ein nach dem Schulabschuss angelernter und heute 61 Jahre alter Weißbinder im Laufe seines Lebens noch eine Lehre als KFZ-Mechaniker abschließen, aber diese Info hätte ich dann eigentlich im Urteil aus Kiel erwartet. Deshalb denke ich nicht, dass es sich um die gleiche Person handelt.
Meist gibt es in so einem Prozess einen extra Termin, in dem die im amtlichen Register eingetragenen Vorstrafen verlesen werden. Am ersten Tag wird meist nur die Anklageschrift verlesen und die Personalien des Angeklagten festgestellt, der Vorstrafen-Termin ist meist der 2. Prozesstag und ein nur kurzer Termin (weil da nichts verhandelt wird), leider geht da deswegen meist keiner von der Presse hin, so dass man dazu meist nichts in der Zeitung erfährt.
Und damit dieser Beitrag nicht gleich wieder gelöscht wird, hier auch noch der Link zum erwähnten Urteil des Landgerichts Kiel:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230050156