Laut dem Artikel vom Hamburger Abendblatt hatte der Verurteilte 2012 bereits 14 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.
Für die versuchte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung wurde er dann noch einmal zu 5 Jahren verurteilt, aber zunächst in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
In dem Artikel heißt es:
Der 51-Jährige hat bereits insgesamt 14 Jahre wegen Vergewaltigungen im Gefängnis gesessen.
Quelle:
https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article111527966/Triebtaeter-setzte-Tabletten-ab-er-muss-in-Psychiatrie.htmlWohlgemerkt geht es hier um die Zeit, die er im Gefängnis gesessen hat, nicht um die Dauer der Haftstrafen, zu denen er insgesamt verurteilt wurde. Hinzurechnen muss man also wohn noch mindestens ein paar Jahre an zur Bewährung ausgesetzter Haft.
Artikel wird seine Bewährungshelferin erwähnt, so dass man davon ausgehen kann, dass er auch zum Zeitpunkt der Tat in Kiel gerade auf Bewährung war. Zudem wird erwähnt, dass es offenbar eine gerichtliche Auflage zur chemischen Kastration gab, auch das wahrscheinlich eine Bedingung für die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung, die auf Antrag des Täters und gegen die Empfehlung eines Sexualmediziners durch einen richterlichem Beschluss aufgehoben wurde.
Man kann sich ausrechnen, mit welcher Frequenz dieser Mann im Laufe seines Lebens Vergewaltigungen begangen hat, wenn man die 14 Jahre, die er in Haft war, und in denen er folglich keine Vergewaltigungen begangen konnte.
14 Jahre Haft plus zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen bedeutet geschätzt mind. 3 bis 5 Vergewaltigungen. Zuzüglich die versuchte Tat in Kiel.
Wohlgemerkt sind das nur die Taten, in denen man ihn als Täter identitfizieren UND die man ihm gerichtsfest beweisen konnte. solange es keine Verurteilung gibt, muss jemand als unschuldig gelten. Ich will dem Mann keine weiteren Taten andichten, aber ich kann mir vorstellen, dass es bei ihm eine nicht unbeträchtliche Dunkelziffer gibt.
Auch von der Tat an Jutta können wir erst seit heute annehmen, dass er sie begangen hat. Und dabei ging es neben der Vergewaltigung um Mord, so dass man von sehr aufwendigen Ermittlungen ausgehen kann. Deutlich mehr Aufwand, als die Polizei für die Ermittlungen nach einer angezeigten Vergewaltigung betreiben würde.
Laut Bürstädter Zeitung beging der Mann "auch nach 1986" Sexualdelikte:
„Der Beschuldigte, der mehrfach, unter anderem auch in den Jahren nach 1986, wegen Sexualdelikten, aber auch wegen anderen Straftaten verurteilt worden ist, befindet sich seit dem Jahr 2012 aufgrund eines Urteils des Landgerichts Kiel im sogenannten Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland”, heißt es im Polizeibericht.
Quelle:
https://www.buerstaedter-zeitung.de/lokales/kreis-bergstrasse/lindenfels-bergstrasse/verdaechtiger-im-cold-case-aus-lindenfels-gefasst-2430835Das bedeutet, dass Jutta nicht sein erstes Opfer war. Es ist nicht klar, ob er für die Taten vor dem Überfall auf Jutta, 1986 bereits verurteilt wurde, oder ob diese zu einem späteren Zeitpunkt aufgeklärt wurden. Auf jeden Fall schließe ich daraus aber, dass er für mind. eine Tat vor der Tat an Jutta rechtskräftig verurteilt worden ist, sonst würden die Ermittler nicht so eine Aussage treffen.