Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")
13.04.2023 um 21:51Ich habe es schon ein paar Seiten zuvor geschrieben, aber wiederhole es noch mal:
ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Polizei in Deutschland erlaubt ist, einen Patienten in einer psychiatrischen Klinik zu bespitzeln oder bespitzeln zu lassen. Auch wenn er dort im Maßregelvollzug ist, ist er dort immer noch in erster Linie ein Patient, der sich in einer therapeutischen Einrichtung befindet.
Ärzte und Mitarbeiter unterliegen dort der Schweigepflicht, eben weil eine medizinische Behandlung ein sehr privater Bereich ist und weil so dem Patienten ermöglicht werden soll, ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arzt aufzubauen.
Die Schweigepflicht umfasst nicht nur die rein medizinischen Informationen, die ein Arzt z.B. bei Untersuchungen über seinen Patienten erhebt, sondern deckt alle Informationen ab, die der Arzt im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses über seinen Patienten erfährt.
Wenn ich also meinem Hausarzt bei der Konsultation wegen eines Schnupfens erzähle, dass ich gerade Eheprobleme habe, dann unterliegt das selbstverständlich der Schweigepflicht.
Da sich ein Patient in einer psychiatrischen Klinik 24 h pro Tag in medizinisch-psychiatrischer Behandlung befindet, unterliegen selbstverständlich alle dort über ihn gesammelten Informationen der Schweigepflicht. Ein Arzt oder Pfleger könnte also nicht die Polizei anrufen und dort ausplaudern, dass dem Herrn XY beim Schauen der XY-Sendung plötzlich während des ersten Filmfalls so komisch übel geworden ist oder er währenddessen Heulkrämpfe bekommen und immer wieder gerufen hat "Ich war das doch gar nicht!"
Und selbstverständlich darf sie in diesem Vertrauensbereich keine Spitzel einschleusen und schon gar nicht die der eigentlich der Schweigepflicht unterliegenden Ärzte und Mitarbeiter für Beobachtungen und Spitzeleien einsetzen, zumal es ja auch noch um provozierte Situationen ginge ("Komm, wir schauen grad zusammen Fernsehn,willst Du nicht rüberkommen und Dich dazusetzen?!").
Was wäre denn die ärztliche Schweigepflicht wert, wenn die Polizei jederzeit ohne mein Wissen, meinen Arzt drauf ansetzen könnte, mich gezielt zu bestimmten Themen auszuhorchen?
ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Polizei in Deutschland erlaubt ist, einen Patienten in einer psychiatrischen Klinik zu bespitzeln oder bespitzeln zu lassen. Auch wenn er dort im Maßregelvollzug ist, ist er dort immer noch in erster Linie ein Patient, der sich in einer therapeutischen Einrichtung befindet.
Ärzte und Mitarbeiter unterliegen dort der Schweigepflicht, eben weil eine medizinische Behandlung ein sehr privater Bereich ist und weil so dem Patienten ermöglicht werden soll, ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arzt aufzubauen.
Die Schweigepflicht umfasst nicht nur die rein medizinischen Informationen, die ein Arzt z.B. bei Untersuchungen über seinen Patienten erhebt, sondern deckt alle Informationen ab, die der Arzt im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses über seinen Patienten erfährt.
Wenn ich also meinem Hausarzt bei der Konsultation wegen eines Schnupfens erzähle, dass ich gerade Eheprobleme habe, dann unterliegt das selbstverständlich der Schweigepflicht.
Da sich ein Patient in einer psychiatrischen Klinik 24 h pro Tag in medizinisch-psychiatrischer Behandlung befindet, unterliegen selbstverständlich alle dort über ihn gesammelten Informationen der Schweigepflicht. Ein Arzt oder Pfleger könnte also nicht die Polizei anrufen und dort ausplaudern, dass dem Herrn XY beim Schauen der XY-Sendung plötzlich während des ersten Filmfalls so komisch übel geworden ist oder er währenddessen Heulkrämpfe bekommen und immer wieder gerufen hat "Ich war das doch gar nicht!"
Und selbstverständlich darf sie in diesem Vertrauensbereich keine Spitzel einschleusen und schon gar nicht die der eigentlich der Schweigepflicht unterliegenden Ärzte und Mitarbeiter für Beobachtungen und Spitzeleien einsetzen, zumal es ja auch noch um provozierte Situationen ginge ("Komm, wir schauen grad zusammen Fernsehn,willst Du nicht rüberkommen und Dich dazusetzen?!").
Was wäre denn die ärztliche Schweigepflicht wert, wenn die Polizei jederzeit ohne mein Wissen, meinen Arzt drauf ansetzen könnte, mich gezielt zu bestimmten Themen auszuhorchen?