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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

5.118 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Ungeklärt, Hessen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 21:51
Ich habe es schon ein paar Seiten zuvor geschrieben, aber wiederhole es noch mal:

ich kann mir nicht vorstellen, dass es der Polizei in Deutschland erlaubt ist, einen Patienten in einer psychiatrischen Klinik zu bespitzeln oder bespitzeln zu lassen. Auch wenn er dort im Maßregelvollzug ist, ist er dort immer noch in erster Linie ein Patient, der sich in einer therapeutischen Einrichtung befindet.
Ärzte und Mitarbeiter unterliegen dort der Schweigepflicht, eben weil eine medizinische Behandlung ein sehr privater Bereich ist und weil so dem Patienten ermöglicht werden soll, ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arzt aufzubauen.

Die Schweigepflicht umfasst nicht nur die rein medizinischen Informationen, die ein Arzt z.B. bei Untersuchungen über seinen Patienten erhebt, sondern deckt alle Informationen ab, die der Arzt im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses über seinen Patienten erfährt.

Wenn ich also meinem Hausarzt bei der Konsultation wegen eines Schnupfens erzähle, dass ich gerade Eheprobleme habe, dann unterliegt das selbstverständlich der Schweigepflicht.

Da sich ein Patient in einer psychiatrischen Klinik 24 h pro Tag in medizinisch-psychiatrischer Behandlung befindet, unterliegen selbstverständlich alle dort über ihn gesammelten Informationen der Schweigepflicht. Ein Arzt oder Pfleger könnte also nicht die Polizei anrufen und dort ausplaudern, dass dem Herrn XY beim Schauen der XY-Sendung plötzlich während des ersten Filmfalls so komisch übel geworden ist oder er währenddessen Heulkrämpfe bekommen und immer wieder gerufen hat "Ich war das doch gar nicht!"

Und selbstverständlich darf sie in diesem Vertrauensbereich keine Spitzel einschleusen und schon gar nicht die der eigentlich der Schweigepflicht unterliegenden Ärzte und Mitarbeiter für Beobachtungen und Spitzeleien einsetzen, zumal es ja auch noch um provozierte Situationen ginge ("Komm, wir schauen grad zusammen Fernsehn,willst Du nicht rüberkommen und Dich dazusetzen?!").

Was wäre denn die ärztliche Schweigepflicht wert, wenn die Polizei jederzeit ohne mein Wissen, meinen Arzt drauf ansetzen könnte, mich gezielt zu bestimmten Themen auszuhorchen?


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:00
Was mich beschäftigt ist die Frage:

Wenn man einen TV hat, der aufgrund der DNA-Spuren schon als dringend tatverdächtig gelten kann, warum macht man in XY dann so ein großes "Fass" auf, indem man einen neuen Filmfall dreht, der ganz andere Details als ursprünglich erwähnt.

Für einen Indizienprozess müsste es doch reichen, zumal wir sicher nicht alle Spuren kennen.

Ich glaube da steckt mehr dahinter.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:06
Zitat von PhischPhisch schrieb:es sei denn, in der Forensik wird Mittwochs immer gemeinsam XY geschaut.
Das wirds sein. Das ist ein fester Pflichttermin und im Anschluss wird dann in der Gesprächsrunde gefragt, ob einer der Anwesenden vielleicht eines der gezeigten Verbrechen begangen hat.

Im Ernst: Warum keine Vorankündigung erfolgt ist, kann ich mir auch nicht erklären. Mir ist auch immer noch nicht klar, wer mit "Peter" gemeint war.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ärzte und Mitarbeiter unterliegen dort der Schweigepflicht
Man darf aber mit entsprechender richterlicher Anordnung das Telefon des Betreffenden abhören oder ein Gespräch mit seinem Besuch.

Nun waren es ja Zeugenaussagen, die den gewünschten Erfolg brachten, vielleicht hat ja die konkrete Beschreibung des Tatverdächtigen in Verbindung mit der ausgelobten Belohnung in Höhe von 5000 € dazu beigetragen.
Zitat von Pitmaster_CPitmaster_C schrieb:Für einen Indizienprozess müsste es doch reichen, zumal wir sicher nicht alle Spuren kennen.
Ein DNA-Treffer allein reicht nicht, es ist nur ein (allerdings gewichtiges) Indiz, zu dem weitere Indizien hinzukommen müssen:
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-dna-spuren-sind-lediglich-ein-indiz/


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Ein DNA-Treffer allein reicht nicht, es ist nur ein (allerdings gewichtiges) Indiz, zu dem weitere Indizien hinzukommen müssen:
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-dna-spuren-sind-lediglich-ein-indiz/
Das ist schon klar, genau darauf bezog sich ja meine Frage bzw. Feststellung. Daher vermute ich ja, dass es in diesem Fall noch mehr gibt, was sich vermutlich auf andere Fälle bezieht.

Sei es der modus operandi, Ähnlichkeiten zu anderen Opfern, Tatorte, etc.

Noch einmal in der Art die Öffentlichkeit zu suchen, da muss m.E. mehr dahinter stecken als das Verbrechen an Jutta alleine, wenngleich dieses damit zum Glück endlich geklärt ist.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:22
Zitat von PalioPalio schrieb:Im Ernst: Warum keine Vorankündigung erfolgt ist, kann ich mir auch nicht erklären. Mir ist auch immer noch nicht klar, wer mit "Peter" gemeint war.
Ich könnte mir durchaus vorstellen das die Ermittler etwaige Einflussnahme/Absprachen auf und von Zeugen verhindern wollten.

Das Beobachten des TV beim XY gucken in der Forensik kann ich mir auch nicht so recht vorstellen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:38
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:ch könnte mir durchaus vorstellen das die Ermittler etwaige Einflussnahme/Absprachen auf und von Zeugen verhindern wollten.
Sollte so etwas nicht ausgeschlossen sein, wenn der TV im Maßregelvollzug sitzt?

Keine Ahnung ob da Kontakte überwacht werden.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 22:55
Zitat von Pitmaster_CPitmaster_C schrieb:Sollte so etwas nicht ausgeschlossen sein, wenn der TV im Maßregelvollzug sitzt?

Keine Ahnung ob da Kontakte überwacht werden.
Muß ja nicht unbedingt vom TV kommen. Wenn mehrere etwas wussten/einen Verdacht hatten und gemeinsam beschlossen haben zu schweigen, könnte die unvorhergesehene Ausstrahlung des Falles mit zeitgleichen in den Raum werfen von Infos (Peter) schon irgendwo einen Hebel ansetzen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

13.04.2023 um 23:08
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Auch wenn er dort im Maßregelvollzug ist, ist er dort immer noch in erster Linie ein Patient, der sich in einer therapeutischen Einrichtung befindet.
Wenn er sich im Maßregelvollzug befindet, ist er in erster Linie ein Straftäter, der einer gerichtlich verhängten freiheitsentziehenden Maßnahme ausgesetzt wurde und diese auf Grund seines attestierten (gesellschaftlichen) Gefährlichkeitspotenzials zur Sicherung und Besserung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung für Straftäter vollzogen wird.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ärzte und Mitarbeiter unterliegen dort der Schweigepflicht, eben weil eine medizinische Behandlung ein sehr privater Bereich ist und weil so dem Patienten ermöglicht werden soll, ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arzt aufzubauen.
Die Privatsphäre des Insassen ebenso wie die Schweigepflicht der Mitarbeiter endet vor der Befugnis der vollstreckenden Behörde und deren extern Beauftragten. Z.B. Gutachtern. Insassen ist das bekannt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Da sich ein Patient in einer psychiatrischen Klinik 24 h pro Tag in medizinisch-psychiatrischer Behandlung befindet, unterliegen selbstverständlich alle dort über ihn gesammelten Informationen der Schweigepflicht.
Kommt auf die Art der Psychiatrie an und auf die anfragende Institution. Siehe oben.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ein Arzt oder Pfleger könnte also nicht die Polizei anrufen und dort ausplaudern, dass dem Herrn XY beim Schauen der XY-Sendung plötzlich während des ersten Filmfalls so komisch übel geworden ist oder er währenddessen Heulkrämpfe bekommen und immer wieder gerufen hat "Ich war das doch gar nicht!"
Korrekt. Allerdings könnte ein gerichtlich Befugter umgekehrt eine solche Nachfrage stellen und die Mitarbeiter verpflichtet werden, hierzu Auskunft zu erteilen - was diesbezüglich aber keine Dienstbehörde machen wird, es sei denn, sie möchte sich lächerlich machen, wenn sie angesichts bereits vorhandener Sachbeweise solche nicht mal als Indiz zu verwertende Sinnlosinformationen einzuholen versucht.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 00:45
Zitat von tracestraces schrieb:Die Privatsphäre des Insassen ebenso wie die Schweigepflicht der Mitarbeiter endet vor der Befugnis der vollstreckenden Behörde und deren extern Beauftragten. Z.B. Gutachtern. Insassen ist das bekannt.
Gegenüber der vollstreckenden Behörde ja, die ist ja schließlich der "Auftraggeber" der Maßnahme und auch die Instanz, die letztendlich über die Dauer bzw. Fortsetzung oder Beendigung der Unterbringung entscheiden muss und darf.
Der Maßregelvollzug ist die Konsequenz aus einer einem Täter gerichtlich nachgewiesenen Tat.

Aber es besteht da ja noch ein wesentlicher Unterschied zwischen der vollstreckenden Behörde und einer ermittelnden Behörde, die Informationen über jemanden in Erfahrung bringen möchte. Auch ein für eine andere Tat verurteilter Sexualstraftäter gilt für eine weitere Tat zunächst einmal als unschuldig, solange er nicht verurteilt ist.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 09:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Ein DNA-Treffer allein reicht nicht, es ist nur ein (allerdings gewichtiges) Indiz, zu dem weitere Indizien hinzukommen müssen
Das muss ich korrigieren. Tatsächlich wurde vom BGH später (2013) eine Verurteilung als rechtsfehlerfrei bestätigt, die im Wesentlichen nur auf einem in acht Merkmalssystemen übereinstimmenden DNA-Profil basiert:
https://blog.burhoff.de/2013/04/dna-passt-in-acht-system-sack-zu-gemacht/
In der Urteilsbegründung heißt es:
Dem stehen die Urteile des 5. Strafsenats vom 21. August 1990 (5 StR 145/90, BGHSt 37, 157, 159) und 12. August 1992 (5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 322 ff.) nicht entgegen. Zum einen gingen die Entscheidungen insbesondere hinsichtlich der Anzahl der (damals lediglich drei) untersuchten Merkmale und des Stands der Untersuchungsabläufe von anderen Grundlagen aus. Zum anderen ist ihnen kein allgemeiner Rechtssatz zu entnehmen, dass das Ergebnis einer DNA-Analyse niemals allein zur Überzeugungsbildung von der Täterschaft ausreichen könne.
Ein DNA-Treffer reicht also unter Umständen doch. Mittlerweile werden auch 16 Merkmalssysteme untersucht, so dass die Übereinstimmung rein mathematisch eine höhere Aussagekraft hat. Es gilt natürlich weiterhin, dass die DNA-Spur Tatbezug haben muss und dass Problematiken wie Mischspuren, Sekundärspuren, Degenerationen, Laborfehler, Wahrscheinlichkeitseinschränkungen etc. berücksichtigt werden müssen.

Vielleicht hatte man bisher nichts außer dem DNA-Treffer, einem losen Ortsbezug und einem passenden Täterprofil. Je nach Qualität der DNA-Übereinstimmung brauchte man noch ein halbwegs aussagekräftiges Zusatzindiz für eine Anklage.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 09:41
Sah gerade, dass Bensheim auf nahezu halben Weg zwischen Alzey und Lichtenfels liegt. Da nun der Täter ja aus Bensheim kommt und das Kennzeichen des am Friedhof geparkten Ford aus Alzey war, ist es doch wahrscheinlich, dass der Bensheimer vom Alzeyer Kollegen oder Freund mitgenommen wurde. So würde die Ausssge der Friedhofszeugen doch noch Sinn machen. Außerdem war der blonde Darsteller bei XY einer der beiden entgegenkommenden Männer identisch mit dem, der beim familiären Suchen ganz nah an der Fundstelle auch den alten Mann fand, also "Kai"..
Sie müssen die Tat nicht gemeinsam begangen haben, vielleicht war es eine Spontanaktion des blonden Täters, er sagte evtl. ich muss hier noch kurz mit der entgegenkommenden Jutta sprechen oder kurz austreten hinter die Büsche und der andere sollte schon mal vorgehen ins Schwimmbad. Nur eine Mutmaßung meinerseits.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 09:52
Zitat von Pitmaster_CPitmaster_C schrieb:Sollte so etwas nicht ausgeschlossen sein, wenn der TV im Maßregelvollzug sitzt?

Keine Ahnung ob da Kontakte überwacht werden.
Es findet keine generelle Überwachung statt. Persönlichkeitsrechte sind auch im Maßregelvollzug zu wahren, aber natürlich ist ebenso Sorge zu tragen für die allgemeine Sicherheit. Daher werden Teile des Klinikgeländes in Schleswig-Holstein ständig videoüberwacht, allerdings nicht Aufenthalts- Wohn- und Schlafräume. Eine Beobachtung dort darf nur unter bestimmten Voraussetzungen (Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung) erfolgen.
Die Ärztinnen/Ärzte dürfen Beschränkungen der Rechte ihrer Patientinnen/Patienten vornehmen, aber nur, wenn ein entsprechender Grund (Gefährdung der Sicherheit, der Gesundheit, der Behandlung) vorliegt. Wenn ein Besuch überwacht wird, sind die Betroffenen darüber zu unterrichten.
Sollte der mutmaßliche Täter hier also speziell für die Ermittlungen zum Fall Jutta H. überwacht worden sein, ohne dass er einen anderen Grund für eine ständige Überwachung lieferte, hätte das über eine richterliche Anordnung passieren müssen.
Hier die genauen landesrechtlichen Grundlagen:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-MVollzGSH2020pELS


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 11:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Sollte der mutmaßliche Täter hier also speziell für die Ermittlungen zum Fall Jutta H. überwacht worden sein, ohne dass er einen anderen Grund für eine ständige Überwachung lieferte, hätte das über eine richterliche Anordnung passieren müssen.
Im Bezug auf Ermittlungen zu einer zurückliegenden Straftat hat eine Person im Maßregelvollzug die gleichen Rechte wie ein Person, die in Freiheit lebt.

Wichtig ist hier §39 (2) des von @Palio verlinkten Gesetzes:
(2) Die Einrichtung des Maßregelvollzugs darf personenbezogene Daten an Dritte übermitteln, soweit dies erforderlich ist,
[.....]
8. für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, durch welche die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung des Maßregelvollzugs gefährdet werden,
Auch Informationen, die für die Verfolgung von Straftaten wichtig sind, dürfen eben nicht einfach an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden. Das ist sogar nur für aktuelle Straftaten nur eingeschränkt möglich, nämlich wenn durch sie "Sicherheit und Ordnung der Einrichtung des Maßregelvollzugs gefährdet werden".


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 11:45
Meine Theorie wäre: die Tatsache, dass eine DNA-Spur gefunden wurde, ist ja erstmal nur ein Indiz, zudem kann es ja nur sein, dass diese an einem Gegenstand gefunden wurde. Mutmaßlich am Kleid. Wenn sie an der Schulter war, dann ist es weniger verdächtig als in anderen, intimeren Bereichen. Das reicht also maximal für Todschlag. Die Ermittlungsbehörden müssen aber schauen, ob sie Mordmerkmale herleiten können. Das geht vermutlich nur mit Zeugen. Offensichtlich sind sie davon ausgegangen, dass sie Zeugen überrumpeln müssen, da diese bei vorgehender Bekanntgabe vielleicht beeinflusst worden wären (z.B. Freunde & Familie des Tatverdächtigen). Also war der Aufruf quasi: Lieber Zeuge, Ruf jetzt ohne viel Nachdenken spontan an.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 12:30
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Im Bezug auf Ermittlungen zu einer zurückliegenden Straftat hat eine Person im Maßregelvollzug die gleichen Rechte wie ein Person, die in Freiheit lebt.
Damit liegst du wohl richtig. Eine richterliche Anordnung für eine Überwachung mag aber leichter zu bekommen sein bei einem Täter mit DNA-Treffer und einer so gut ins Bild passenden Vorgeschichte.
Zitat von BandiniBandini schrieb:Meine Theorie wäre: die Tatsache, dass eine DNA-Spur gefunden wurde, ist ja erstmal nur ein Indiz, zudem kann es ja nur sein, dass diese an einem Gegenstand gefunden wurde. Mutmaßlich am Kleid. Wenn sie an der Schulter war, dann ist es weniger verdächtig als in anderen, intimeren Bereichen
Sekretspuren wie Sperma oder Blut haben a) eine tatbezogene Aussagekraft und b) halten sie sich u. U. länger, da sie flüssig in das Gewebe eindringen und dort besser haften bleiben als Hautschuppen.

Ich gehe insgesamt eher davon aus, dass man Spuren an der Kleidung (welche ja einige Zeit im Erdreich lag) gefunden hat, die man nicht nur hinsichtlich der DNA typisieren konnte, sondern auch in Bezug auf die Spurenart als tatverdächtig für ein Sexualdelikt identifizieren konnte (sprich als Sperma).
Man ist sich hinsichtlich des Mordmerkmals Verdeckung einer anderen Straftat (hier eine Vergewaltigung) ja bereits vor den Hinweisen durch Zeugen recht sicher gewesen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 12:38
Zitat von BandiniBandini schrieb:Meine Theorie wäre: die Tatsache, dass eine DNA-Spur gefunden wurde, ist ja erstmal nur ein Indiz, zudem kann es ja nur sein, dass diese an einem Gegenstand gefunden wurde. Mutmaßlich am Kleid.
Hier z. B. steht etwas von Fingernägeln und Gegenständen:
37 Jahre ist der Mordfall der damals 15-jährigen Jutta Hoffmann her. Sie war im südhessischen Lindenfels auf dem Weg zum Schwimmbad ermordet worden. Man fand sie tot in einem Waldstück. DNA-Spuren unter ihren Fingernägeln und an Gegenständen führten zu einem mittlerweile 61-jährigen Mann, der bereits mehrere Sexualdelikte verübt hat.
https://m.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-aktenzeichen-xy-elf-minuten-terror-und-der-erschossene-metzger_id_190967891.html


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 13:24
Zitat von soomasooma schrieb:Hier z. B. steht etwas von Fingernägeln und Gegenständen:
Wenn es DNA gibt und der Tatverdächtige bereits seit Jahren einsitzt, wieso wurde der Verdächtige dann nicht bereits vor vielen Jahren "gefunden"?


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 13:42
Zitat von StevieBullittStevieBullitt schrieb:Wenn es DNA gibt und der Tatverdächtige bereits seit Jahren einsitzt, wieso wurde der Verdächtige dann nicht bereits vor vielen Jahren "gefunden"?
Der Fall wurde ja erst in den letzten Jahren neu aufgerollt. Und bei Laboruntersuchungen gehen aktuelle Fälle eben vor. Da müssen sich Altfälle hinten anstellen. Ich gehe also davon aus, dass erst vor kurzem ein DNA-Treffer gefunden wurde.
Zitat von soomasooma schrieb:Hier z. B. steht etwas von Fingernägeln und Gegenständen:
Das würde erklären, wieso man noch Zeugenaussagen braucht. Bei Spermaspuren im Intimbereich kann man sich kaum herausreden. Aber wenn "nur" unter den Fingernägeln DNA gefunden wurde, kann man die definitiv auch anders erklären als mit der Tat. Dort beweist die DNA ja erst einmal nur, dass Jutta mit dem TV in Kontakt war, es vielleicht sogar ein Handgemenge gab. Von einem Sexualdelikt oder gar Mord ist das dann aber doch weit entfernt. Um ihn damit nicht nur in Verbindung zu bringen, sondern zu überführen, braucht es eben noch mehr Beweise.

Ich bezweifle auch, dass sich der XY Beitrag an den TV in der forensischen Psychiatrie gerichtet hat. Es geht wohl eher um Mitwisser oder weitere Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, die sie nach der ersten Ausstrahlung aufgrund des völlig anderen Ansatzes der EB für unwichtig gehalten haben. Es macht schon einen enormen Unterschied, ob die EB nach zwei TV suchen oder ob ein Einzeltäter am Werk war. Wer den TV damals in Tatortnähe gesehen hat, hat ihn vermutlich aufgrund der Kinderwagenzeugin nicht mit der Tat in Verbindung gebracht und ist somit auch nicht zur Polizei gegangen.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 13:53
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Der Fall wurde ja erst in den letzten Jahren neu aufgerollt. Und bei Laboruntersuchungen gehen aktuelle Fälle eben vor. Da müssen sich Altfälle hinten anstellen. Ich gehe also davon aus, dass erst vor kurzem ein DNA-Treffer gefunden wurde.
Wenn das tatsächlich der Wahrheit entspricht, dann halte ich das für einen Skandal!

Es kann ja wohl nicht sein, dass man seit Jahren DNA hat, aber bisher - aus Zeitgründen - nicht dazu kam, mal die Datenbanken nach dieser DNA zu durchsuchen.

Diese Erklärung kann ich nicht glauben. Das einzige was ich akzeptieren würde, wäre wenn man erst in den letzten Jahren technisch in der Lage gewesen wäre diese DNA zu untersuchen (die Untersuchungen werden ja immer bvesser). Aber wieso kann man das dann nicht klar und deutlich kommunizieren?

Also da bin ich mal auf eine offizielle Erklärung gespannt.


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Mordfall Jutta Hoffmann (1986 - "Waldbad Lindenfels")

14.04.2023 um 13:55
Aber warum wurde der Fall dann nicht angekündigt? Damit fallen doch im Zweifel eine Menge Zuschauer raus. Der extrem frühe Hinweis auf Peter, der mit der Sache was zu tun haben könnte, ist ja ein klarer Wink. Aber er würde doch viel mehr Sinn ergeben, wenn die Neuausstrahlung dieses Falles auch angekündigt würde? Ich bekomme es nicht zusammen.


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