Verschwinden von Bisrat Tewelde H. und ihrem Baby
01.06.2022 um 22:32Schanzer schrieb:@nevereverDie Schweiz ist ein Schengen-Staat.
Meiner Ansicht nach ja, in die Schweiz wird doch nicht mehr kontrolliert.
Schanzer schrieb:@nevereverDie Schweiz ist ein Schengen-Staat.
Meiner Ansicht nach ja, in die Schweiz wird doch nicht mehr kontrolliert.
birotor schrieb:Die Schweiz ist ein Schengen-Staat.Aber selbst dann kann es Kontrollen im Zug geben, schon oft genug erlebt das Polizei durch den Zug läuft und zumindest Stichproben macht.
Edna schrieb:Ich verstehe auch nicht so richtig, warum sie unbedingt Ausweispapiere braucht um unterzutauchenBraucht sie nicht unbedingt.
fischersfritzi schrieb:Die Frage wäre dann, wer hat ihr dabri geholfen bzw hilft ihr bis jetzt.Spätestens seit gefahndet wird nach ihr würde eine Hilfsorganisation doch sicher der Polizei melden, wo sie ist.
fischersfritzi schrieb:Merkwürdig, dass sie ohne Papiere und Handy nach Kassel fährt.Das ist es. Merkwürdig und unwahrscheinlich. Woher weiß man so genau, dass sie von ihrem Ausflug nach Kassel nicht zurückgekehrt ist? Warum sollte sie ihr Handy zu solch einem wichtigen Termin (Probenentnahme für Vaterschaftstest o. ä.) nicht mitnehmen? Mir fallen zahlreiche Gründe ein, warum man das Handy generell mitnehmen wollen würde und ganz speziell auch für solche emotional aufreibende Termine selbstverständlich zur Hand haben will (Ablenkung, Wartezeiten und langweilige Fahrten überbrücken, für Telefonate mit der Familie oder Freunden, nicht zuletzt, um Beistand von ihnen zu erhalten in dieser bedrückenden Situation oder eben für Notfälle).
fischersfritzi schrieb:Möglich, dass sie die Sachen absichtlich zurück liess, um abzutauchen.Ja, z. B. um für ihren Mann, wenn sie untertauchen möchte, unerreichbar zu sein. Um den Verdacht in eine andere Richtung zu lenken. Sich ein Zweithandy anzuschaffen für das Leben nach dem Abtauchen, ist durchaus realistisch. Hier wäre es hilfreich zu wissen, ob die Daten des in der Unterkunft gefundenen Handys ausgewertet wurden. Ich nehme aber an ja… und es wird sich am besagten Tag wohl nicht bewegt haben oder aber die Polizei hält Täterwissen zurück. Z. B., dass sie es sehr wohl dabei hatte und auch in die Unterkunft zurückgekehrt ist. Letzteres kann ich mir aber nicht so recht vorstellen. Wieso sollte die Kripo die Öffentlichkeit derart blenden? In der Kosten-Nutzen-Abwägung sehr fraglich, zumal das Labor oder die Einrichtung ihre Anwesenheit in Kassel dann bestätigen hätte können. Daher würde ich eher vermuten, das Handy bewegte sich an diesem Tag nicht aus der Unterkunft und sie hatte das Handy nicht dabei oder der Begleiter, der ihr in den Zug half, lügt. Wenn sie die geplante Reise letztlich gar nicht angetreten hat und die weiteren Zeugen eine andere Frau mit Kinderwagen gesehen haben, wird es noch komplizierter und spekulativer, sich zu überlegen, was da passiert sein könnte.
Aber klingt mir wenig wahrscheinlich.
fischersfritzi schrieb:eingeschätzt.So sehe ich das auch. Und ich glaube irgendwie, dass die Polizei schon jemanden im Visier hat. Denn es sind ja nicht nur Bewegungsabläufe aus einem Handy verwertbar, sondern auch Kontakte, Kommunikationsstränge und Internetverhalten.
Ich kenne keine 20jährige, die ohne Handy weg geht.
Und sie hatte es wohl sonst auch immer dabei.
Das ist für mich das auffälligste hier.
neverever schrieb:Spätestens seit gefahndet wird nach ihr würde eine Hilfsorganisation doch sicher der Polizei melden, wo sie ist.Ich weiss nicht, was z.B. eine Ärztin tun würde. Die hätte ja erstmal Schweigepflicht. Vielleicht würde man sie ansprechen und wenn sie sagt, sie will nicht gefunden werden....?
SichereBasis schrieb:Warum sollte sie ihr Handy zu solch einem wichtigen Termin (Probenentnahme für Vaterschaftstest o. ä.) nicht mitnehmen?Das war nicht dieser Termin, was sie in Kassel wollte ist nicht bekannt. Der Test wäre erst einen Tag später gewesen.
Bisrat erzählt ihm, dass sie von Wabern mit dem Zug nach Kassel fahren wolle, um dort etwas zu erledigen. Von dem Termin hat sie sonst niemandem etwas erzählt.Quelle: https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/xy579-fall4-mutter-und-kind-verschwinden-spurlos-100.html (Archiv-Version vom 01.06.2022)
fischersfritzi schrieb:Ich weiss nicht, was z.B. eine Ärztin tun würde. Die hätte ja erstmal Schweigepflicht. Vielleicht würde man sie ansprechen und wenn sie sagt, sie will nicht gefunden werden....?Der Polizei gegenüber wären sie durchaus verpflichtet. Frauenhäuser z.B. geben der Polizei sofort Bescheid, dass sie nicht suchen müssen. Die Polizei wird daraufhin keine Öffentlichkeitsfahndung einleiten.
Weiß nicht, zu was Menschen dann verpflichtet sind. Und wie sie sich entscheiden...
osttimor schrieb:selbst wenn man die „wabern-verwechslung“ bejaht, was hat das mit dem fall zu tun?!? die zeugin hat sie angeblich im april 2020 gesehen.Es war im April 2019.
Eine andere Zeugin meldet sich direkt aus der Schweiz. Sie will die beiden mehrmals in einem Supermarkt in Wabern bei Bern gesehen haben, ebenfalls im April 2019.Quelle: https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/xy579-fall4-mutter-und-kind-verschwinden-spurlos-100.html (Archiv-Version vom 01.06.2022)
Julie82 schrieb:Wenn man dann aus seinem Leben aussteigt, hat man ein Recht darauf, dass Angehörige, nicht erfahren, wo man sich aufhält. Selbst wenn man vermisst wird und die Polizei einen dann aufspürt, müssen sie schweigen, wenn der/die Gesuchte es denn so will. Man darf den Angehörigen dann wohl nicht mitteilen, dass der/die Vermisste gefunden wurde.Dass der Vermisste gefunden wurde, das wird den Angehörigen mitgeteilt, allerdings nicht, wo der Vermisste sich aufhält, wenn derjenige das nicht möchte.
Julie82 schrieb:Aber das wird wohl in diesem Fall nicht so sein.Richtig denn hier geht es auch um Kindesentzug dann, und das ist strafbar.
birotor schrieb:Es ist übrigens auch merkwürdig, dass sie sich mit Lucas auf Englisch unterhielt, obwohl sie beide aus Eritrea sind.Man spricht nicht in ganz Eritrea nur eine einheitliche Sprache. So wie z.B. in der Schweiz auch.
Julie82 schrieb:Ich finde, dass in der Darstellung bei Aktenzeichen sehr viele Details nicht erwähnt wurde: die Vaterschaft, die Nationalität des Bekannten, keine Interviews von Familienangehörigen oder des Lebensgefährten etc.xy arbeitet in der Regel mit Schauspielern und selten mit Interviews.
emz schrieb:xy arbeitet in der Regel mit Schauspielern und selten mit Interviews.Na ja, manchmal werden Angehörige ja im Anschluss im Studio noch interviewt, auch mit Übersetzung. Irgendwie war das alles sehr schwammig...