Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
13.09.2020 um 00:43Watt schrieb:Aber wenn ich im Geiste durchspiele Hanning wäre mit seiner Masche durchgekommenMit einer vermutlich illegalen Masche, und da sind dann einem Verteidigerhandeln nun mal zu Recht Grenzen gesetzt, und gut dass ein Gericht darauf reagiert. Da es die Akten kennt, wird es hier bereits aus dem Ermittlungsverfahren die Angaben des Verteidigers Pfläging kennen, und es spricht mE nichts dagegen, dass der Vorsitzende dem Angeklagten bei der zweiten Geständnisversion ins Gewissen geredet hat.
Aber ich betone noch mal, dass dieser Fall aus dem Rahmen fällt, dass die meisten Verteidiger gute Arbeit machen (Richter und Staatsanwälte übrigens genau so oder genau so nicht, je nach ideologischem Unter- oder Überbau des Betrachters) und dass er nicht dafür taugt, an ihm die Probleme der Pflichtverteidigung und des Einflusses der Gerichte darauf im allgemeinen zu diskutieren. Wer das möchte, findet hier vielleicht einige Anregungen, wobei es da um Fälle geht, wo der Beschuldigte/Angrklagte nicht vorher selber den Wunsch nach einem bestimmten Verteiger geäußert hat (was E. grmacht hat, wie auch immer er an Hannig gekommen ist):
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafverteidiger-gericht-entscheidet-ueber-abberufung-pflichtverteidiger-jennifer-w-beate-zschaepe/
https://www.lto.de/recht/leserbriefe/k/leserbriefe-lto-lieblings-pflichtverteidiger-verurteilte-rechtsreferendare-legal-tech/2/
https://www.lto.de/recht/juristen/b/notwendige-pflichtverteidiger-strafprozess-referentenentwurf/
Wobei die Idee des Herrn Prof. Dr. Römermann (erster Link), dass andere Gerichte, am besten Verwaltungsgerichte, über die Bestellung und die Aufhebung der Bestellung von Pflichtverteidigern in Strafsachen entscheiden sollen, ziemlich praxisfern ist. Solche Entscheidungen verlangen Schnelligkeit, aber wie soll bitteschön ein mit der Sache bisher nicht befasstes Gericht, gar eines aus einer ganz anderen Gerichtsbarkeit, sich in umfangreichen Strafsachen mit zig Aktenbänden fixest einarbeiten, um entscheiden zu können, ob und warum in dieser Sache dieser und jener Verteidiger zu bestellen ist oder auch nicht? Oder gar dessen Vergütung festlegen?