monstra schrieb:Aber es geht um gestern, als das Gericht in die Verteidigung eingegriffen hat.
Ooops, sorry, ich wollte auf dieses Zitat hinaus.
Man kann sehr darüber streiten, inwieweit das Gericht dadurch in „die Verteidigung“ (Verteidigung durch wen übrigens? E. hatte zu dem Zeitpunkt sowohl Hannig wie Kaplan als Verteidiger) „eingegriffen“ (wie konkret?) hat.
Immerhin waren auch der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt, nämlich seit Anfang Januar, längst zwei Geständnisversionrnvon E. bekannt, zusätzlich E.´s Angaben, dass und womit sein Ex-Verteidiget Waldschmidt angeblich das erste Geständnis „hervorerufen“ bzw. „provoziert“ hatte. Es war auch längst das zweite Geständnis bekannt, das gekommen war, nachdem Waldschmidt abgelöst und Hannig ins Spiel gekommen war, parallel aber auch,dass für die Amwesenheit von Markus H. am Tatort bisher keine Indizien gefunden worden waren.
https://www.hessenschau.de/panorama/neues-gestaendnis-von-stephan-ernst-ein-anderer-soll-luebcke-erschossen-haben,ernst-belastet-mittaeter-gestaendnis-100.htmlIn den Akten wird sicher noch viel mehr zu alldem gestanden haben. Dass es also von Anfang des Prozesses an darum gehen würde, was an den Geständnisversionen wahr ist und was nicht (einschließlich der Rolle Waldschmidts), war also ziemlich klar. Dass ein Vorsitzender in so einer Situation an den Angeklagten appelliert, sich (endlich) wahrheitsgemäß zu erklären, muss also nicht überraschen.
Selbstverständlich ist dabei jedem, auch dem Gericht klar, dass der Angeklagte natürlich nicht zu einer Aussage gezwungen werden kann. Andererseits ist das Gericht nicht verpflichtet, derartige Appelle komplett zu unterlassen.