@Hawkster So hatte der Angeklagte es jedenfalls dargestellt.
Sprich das spätere Opfer war eigentlich gewarnt.
Was hätte der Angeklagte dann tuen sollen? Das später Opfer soll erneut mit dem Gürtel ausgeholt haben.
Weglaufen wird nicht verlangt.
Er darf sich wehren und darf das mildeste Mittel verwenden, das geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Einen erneuten Schlag vom späteren Opfer hätte er nicht in Kauf nehmen müssen.
Also war wäre hier das mildeste Mittel gewesen, was SICHER und ENDGÜLTIG den Angriff abgewehrt hätte?
Er hätte beispielsweise versuchen können, mit aller Wucht den Arm zu treffen, mit dem der Gürtel geschwungen wurde, aber wäre das sicher und engültig?
Alles extrem schwierige Fragen, gut das man kein Richter ist. Je mehr ich mir die Situation selber vorstelle, bezweifele ich mittlerweile, dass es überhaupt ein Notwehrexzess war, das hatte ich bisher angenommen.