Able_Archer schrieb:Weiterhin wurde der Vorgang bereits vom OLG eindeutig untersucht und bewertet. Sonst wäre es nicht zum aktuellen Verfahren gekommen.
Nein, das darf es nicht, weil in dem Vorverfahren es rein im die Frage der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung geht. Eine wirkliche Bewertung kann vom OLG nicht erfolgen, weil es rein nach Aktenlage entscheiden kann und damit vollkommen in einem solchen Verfahren die Unmittelbarkeit fehlt.
Wie wichtig die Unmittelbarkeit ist, zeigt das vorliegende Verfahren. Die Zeugin, welche die Provokation "Komm heraus .." behauptet hat, hat - nach der Presseinformation - die Situation sehr unglaubwürdig geschildert. Das haben die meisten hier erkannt. Wir waren natürlich nicht persönlich vor Gericht anwesend und können nur nach diesen Pressemeldungen das bewerten, aber hier sieht man schon, dass nun das LG auf ganz anderen Grundlagen aufbauen kann als das OLG. Diese in der Presse zu findende "Beschönung"des Verhaltens des Geschädigten durch die Zeugin wird das Gericht in der notwendigen Frage der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin mit einbeziehen.
Weiter wird natürlich das Gericht die übrigen Jungen befragen und hier könnte man vielleicht noch eine Überraschung erleben.
Ob der Vorgang durch Notwehr gedeckt war und dann zu einem Notwehrexzess führte, kann man zwar nicht sicher sagen, aber man kann es aus aktueller Sicht auf jeden Fall nicht ausschließen. Aus meiner Sicht ist es sogar durch die Befragung der Zeugin aus jetziger Sicht der Nachweis, dass es kein schuldfreier Notwehrexzess war, deutlich gesunken. Aber das ist nur meine Sichtweise, welche aus einer evtl. verzerrenden Darstellung der Presse beruht, auch wird es hier auf die Aussagen der übrigen Jungen noch ankommen.