@Able_Archer Ich bin einmal im Leben (ich hoffe nie wieder) in eine Notwehrsituation geraten, das ging so
fix war so unvorhersehbar .... jedenfalls kurzes Wortgefecht, Gegnerische Partei (mir Körperlich
weit überlegen) hatte mich am Kragen bekam daraufhin einen kurzen mit Gegenstand auf Arm.
Dem ist nichts passiert vielleicht ein blauer Fleck aber er meinte mich zu kriegen in dem er
mich anzeigte, die Polizei das geht jetzt über den Staatsanwalt weil ich mich eines
Gegenstandes bedient habe (Gefährliche Körperverletzung) selbst wenn sie sich jetzt vertragen
das geht seinen Weg so die Polizei.
Ging es auch zu meinem Gunsten.
Habe mich natürlich bis Post vom Staatsanwalt kam intensiv mit den ganzen Körperverletzungssachen beschäftigt, also aus übler Erfahrung kann ich nur sagen wenn sich
eine Situation ergibt wo man schlagartig reagieren muss .... ja was
:ask: , hinterher man
darf sich erst wehren wenn man keine Fluchtmöglichkeit mehr hat, das wehren darf nicht
mit Mitteln die übertrieben sind u.s.w. durchgeführt werden, da finde ich jede Verhandlung die
stattfindet sehr Theoretisch , wer bedenkt in einer Ausnahmesituation das alles ?
Gut bei dem Fall der hier Diskutiert wird scheint es einen Vorlauf zu geben der (uns) nicht
voll bekannt ist , davon wirds wohl abhängen wie das Urteil ausfällt, noch einmal grob wissen
wir ja was los gewesen ist und ich kann nur sagen ein Toter wegen Lauter Musik
:( :( :( .