Sexualmord an Stephanie D., 1991
07.03.2018 um 10:55@pfiffi
Der Artikel beim MDR gibt da im Detail noch mehr an Infos:
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/pk-zum-mord-an-stephanie-teufelstalbruecke-100.html (Archiv-Version vom 10.03.2018)
"...Der Mann wurde in Weimar geboren und war erst kurz vor der Wende nach Berlin gezogen. Er hat sich bereits in der DDR wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten müssen. Nach Recherchen von MDR THÜRINGEN war Hans-Joachim G. 1987 von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. So soll er in mehreren Fällen Schutzbefohlene missbraucht haben. Die Taten hatten sich im August 1986 abgespielt. Im Mai 1994 missbrauchte er erneut mehrere Kinder in mindestens drei Fällen. Diese Taten spielten sich im Thüringen ab. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll G. dabei auch mindestens zwei Kinder entführt haben. Dafür wurde er 1996 vom Landgericht Gera zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Danach kam er in ein psychatrisches Krankenhaus. Aus diesem soll er 2013 entlassen worden sein..."
H-J.G. wurde also 1996 für Taten aus dem Jahre 1994 für sechseinhalb Jahre erst einmal verurteilt, nachfolgend aber sofort in die Geschlossene überführt, wo er dort bis 2013 einsaß.
Hatte mich zuvor erst mal erschrocken, als ich den Zeitraum von 1996 bis 2013 in einem Stück ermittelt habe, das wären nämlich 17 Jahre und die im normalen Verzug (also nicht nachfolgende Geschlossene) abzusitzen müsstest Du ansonsten schon ein sehr schweres Kapitalverbrechen begangen haben was durchaus auch in Richtung Mord gehen würde.
Jedoch auch "nur" sechseinhalb Jahre für Taten die im Zusammenhang mit Minderjährigen stehen sind auch für sich gesehen bereits eine sehr lange Zeit. H-J.G. muss also so oder so bereits zu dem Zeitpunkt eine ordentliche Gefahr für die Allgemeinheit gewesen sein.
Der Artikel beim MDR gibt da im Detail noch mehr an Infos:
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/pk-zum-mord-an-stephanie-teufelstalbruecke-100.html (Archiv-Version vom 10.03.2018)
"...Der Mann wurde in Weimar geboren und war erst kurz vor der Wende nach Berlin gezogen. Er hat sich bereits in der DDR wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten müssen. Nach Recherchen von MDR THÜRINGEN war Hans-Joachim G. 1987 von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. So soll er in mehreren Fällen Schutzbefohlene missbraucht haben. Die Taten hatten sich im August 1986 abgespielt. Im Mai 1994 missbrauchte er erneut mehrere Kinder in mindestens drei Fällen. Diese Taten spielten sich im Thüringen ab. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll G. dabei auch mindestens zwei Kinder entführt haben. Dafür wurde er 1996 vom Landgericht Gera zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Danach kam er in ein psychatrisches Krankenhaus. Aus diesem soll er 2013 entlassen worden sein..."
H-J.G. wurde also 1996 für Taten aus dem Jahre 1994 für sechseinhalb Jahre erst einmal verurteilt, nachfolgend aber sofort in die Geschlossene überführt, wo er dort bis 2013 einsaß.
Hatte mich zuvor erst mal erschrocken, als ich den Zeitraum von 1996 bis 2013 in einem Stück ermittelt habe, das wären nämlich 17 Jahre und die im normalen Verzug (also nicht nachfolgende Geschlossene) abzusitzen müsstest Du ansonsten schon ein sehr schweres Kapitalverbrechen begangen haben was durchaus auch in Richtung Mord gehen würde.
Jedoch auch "nur" sechseinhalb Jahre für Taten die im Zusammenhang mit Minderjährigen stehen sind auch für sich gesehen bereits eine sehr lange Zeit. H-J.G. muss also so oder so bereits zu dem Zeitpunkt eine ordentliche Gefahr für die Allgemeinheit gewesen sein.