darkstar69 schrieb:Wobei ich nicht weiß, ob die kassenärztliche Vereinigung auch die Unfalldaten hat.
Das ist eben die Frage, ob Patientendaten von der kassenärztlichen Vereinigung verwaltet werden. Meine Antwort lautet nein, obwohl ich nur die Patientensicht und eine gut informierte Laiensicht habe, aber nicht die Sicht aus den Institutionen heraus.
Vorausgesetzt, es gab einen Hundebiss, was ja noch gar nicht feststeht, dann komme ich zu folgenden Überlegungen:
Wenn der Täter dem Durchgangsarzt erzählt, er wurde während seiner Arbeit von einem Hund gebissen, der einfach angelaufen kam, ihn gebissen hat und dann wieder weggelaufen ist und der Hundebesitzer weit und breit nicht zu sehen war, dann wird das einer der Unfallkassen in Niedersachsen gemeldet, falls der Täter dort wohnte so wie Gitta Schnieder. Es kann ja wirklich sein, dass der Täter seine flexible Arbeitszeit genutzt hat, um einen Mord zu begehen. Jedenfalls war er damit in seinem Tun bei seiner eventuellen Partnerin/ seinem eventuellen Partner unsichtbar. Und auch der Arbeitgeber hat, wenn ein Mitarbeiter oft außerhalb einer festen Arbeitsstätte arbeitet, keine Kontrolle über diesen.
Wenn der Täter Angestellter war, dann wurde der Arbeitsunfall über die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gemeldet.
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Die BfA war Träger der Angestelltenrentenversicherung und betreute zuletzt rund 30 Millionen Versicherte. Im Zuge der Organisationsreform der Rentenversicherung wurde die BfA mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger am 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen. Sitz ihrer Hauptverwaltung ist Berlin.
Quelle:
https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge-lexikon/B/bundesversicherungsanstalt-fuer-angestellte-bfaWenn man sich allein vergegenwärtigt, dass es einen Zusammenschluss von der Bfa hin zur Deutschen Rentenversicherung Bund gab, bei dem es immer Reibungsverluste gibt, bekommt man eine Ahnung davon, durch welche Bürokratien sich die Polizei da kämpfen muss. Hinzu kommt: Es gibt 12 unterschiedliche Renten- bzw. Pensionsversicherungen in Deutschland!
Wenn der Täter als Arbeitsloser gemeldet war, dann war er über das Arbeitsamt im Versicherungsschutz. Dann müsste das Arbeitsamt belegen können, dass der Täter wegen eines Hundebisses zwar arbeiten wollte, aber nicht arbeiten konnte, weil er wegen eines Unfalls, eines Hundebisses krank geschrieben war. Das Arbeitsamt ist dann doch praktisch in der Rolle eines Arbeitgebers und bewahrt auch alles auf bis der Täter das Rentenalter erreicht, oder irre ich da? Ob das Arbeitsamt notiert, welcher Art der Unfall war, Haushaltsunfall, Hundebiss, das weiß ich nicht.
Wenn der Täter selbstständig war, kann der Arzt dem Unfallversicherungträger den Unfall bestätigen, falls der Täter zum Beispiel eine Unfallversicherung für Selbstständige hatte.
In jedem der Fälle wird der Arzt sehen, dass es ein Hundebiss, ein Unfall, war und den Hundebiss wahrscheinlich weitermelden wegen Tollwutgefahr. Tollwut ist ja meldepflichtig bzw. anzeigepflichtig. Gerade, wenn der Täter von einem Hund berichtet, der wütend ankam und einfach zubiss, dann wird ein Arzt auf Tollwut schließen. Auch der Verdacht auf Tollwut ist meldepflichtig beim Gesundheitsamt.
Muss Tollwut gemeldet werden?
Ja, in Deutschland besteht für Tollwut eine Meldepflicht. Zu melden sind der Verdacht auf Tollwut, die Erkrankung oder der Tod an Tollwut sowie der Nachweis des Rabiesvirus, sofern sein Vorhandensein auf eine akute Infektion schließen lässt. Die Meldung muss spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis beim Gesundheitsamt vorliegen.
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/tollwut-meldepflicht/@darkstar69 Ich denke, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen - die nach Bundesländern organisiert sind und deshalb eine Kassenärztliche Bundesvereinigug brauchen, die dann mit im Gemeinsamen Bundesausschuss
G-BA sitzt mit drei anderen Organisationen - nicht auf die Verwaltung einzelner Patienten orientiert ist, sondern auf andere Themenfelder, wie Bereitstellung von Formularen für Ärzte, Arztsuche, Finanzen, etc.
Der G-BA wird von vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im deutschen Gesundheitssystem gebildet. Sie werden auch als Trägerorganisationen des G-BA bezeichnet:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Quelle:
https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/mitglieder/Im G-BA wird über die Vergabe von Geldern entschieden und zum Beispiel darüber, wieviele Psychotherapeuten eine Zulassung haben dürfen in Deutschland, siehe dazu unterhaltsam Jan Böhmermann:
Das Problem mit den Therapieplätzen | ZDF Magazin Royale
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Böhmermann nennt den G-BA "Krokettenausschuss". Ich sehe es so, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eher einen Hang nach oben haben, weg vom Patienten und hin zu den Finanzen. Außerdem geht es bei dem Wort "Kassenärzte" ja um Belange der Ärzte und um das Verhältnis Patienten/Arzte im Allgemeinen.