Mir ist noch etwas eingefallen.
Hundebiss: Zugriff auf Patientenakten aus ganz Niedersachsen beantragt
Die Ermittler versuchten im vergangenen Jahr, diese Theorie zu untersuchen: Sie beantragten Zugriff auf Patientendaten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, die im Zusammenhang mit einem Hundebiss aus dem betreffenden Zeitraum stehen könnten. Doch diese Gesundheitsdaten unterliegen strengen Regeln des Datenschutzes.
Quelle:
https://archive.ph/3OdWodarkstar69 schrieb:Wobei ich nicht weiß, ob die kassenärztliche Vereinigung auch die Unfalldaten hat.
Es wird so sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen die
Entscheidung trifft, ob die Polizei auf Patientendaten zugreifen darf. Es geht nur um die Entscheidungsbefugnis und die liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Patientendaten liegen dort verstreut, wie ich es in meiner gestrigen Mail geschrieben habe.
Es wurde im Hamburger Abendblatt vom 10.03.2024 nicht gesagt, wie die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachen entschieden hat. Es wird Druck auf den Täter aufgebaut. Wenn es einen positiven Bescheid der Vereinigung gab, dann fragt sich der Täter, wenn er beim Arzt war, was nun geschehen wird, da man ja seinen Namen kennt.
Kann es sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung Monate benötigt, um zu entscheiden? Die Polizei beantragte im vergangenen Jahr den Zugriff auf die Patientendaten! Oder meinte der Artikelschreiber damit, dass die Ermittler es "versuchten", dass es nur ein Versuch war?
Es bleibt spannend in diesem Fall:
Um kein Täterwissen zu publizieren, könne er aber keine genaueren Angaben dazu machen. Genauso wenig könne er zu weiteren Spuren Stellung nehmen. Nur so viel: “Es konnten bedeutsame forensische Spuren festgestellt werden, die komplexe Ermittlungen nach sich ziehen.” Hilfreich seien dabei vor allem die fortentwickelten Standards moderner Kriminaltechnik, erklärte die Polizei schon vor einem Jahr.
Quelle:
https://archive.ph/3OdWo#selection-3139.0-3143.198