Peggy Knobloch
gestern um 00:45Ich denke, Schwarz-Weiß-Denken ist es nicht. Du übersiehst bei Deiner Mutmaßung einen wesentlichen Sachverhalt.traces schrieb:Danke für die Blumen. "Expertise" ist zu viel des Guten. Wir leben in Zeiten, in denen es immer wichtiger wird, skeptisch zu bleiben, wenn uns simple schwarz-weiß-Argumente für komplizierte Sachverhalte angeboten werden. Dass der Spiegel damals schon ganz genau gewusst haben will, was alles "falsch" gelaufen ist im Prozess, hat mich dereinst schon geärgert. Some things'll never change.
Kröber hat die vermeintlich fehlenden Unterlagen erhalten und zwar bei der Wiederaufnahme. Die 180°-Diskrepanz kann man damit nicht begründen.
Trotz der Vorlage der Dokumente hat Kröber im Wiederaufnahmeverfahren nur leicht sein erstes Gutachten abgeändert. Er führte laut Gericht aus:
Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.https://www.kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html
Wie gesagt, die 180°-Diskrepanz kann man daher nicht mehr mit den fehlenden Unterlagen erklären.
Meine Erklärung hatte ich schon mal im folgenden Beitrag geschrieben:
Beitrag von Lento (Seite 4.980)
Wahrscheinlich hat Kröber bei seiner Beurteilung die Rekonstruktion des Weges mit UK nicht berücksichtigt. Ein Mensch mit etwas Erinnerungsvermögen kann sich dann einfach diese Rekonstruktion vorstellen, und dadurch ergibt sich bei Nacherzählungen automatisch ein lückenloser Ablauf über eine länger räumliche und zeitliche Strecke, das ist dann keine besondere Kunst mehr und es gibt keine Möglichkeit mehr, daraus die Glaubwürdigkeit zu ermitteln.
Diese Rekonstruktion erfolgte am Tage des "Geständnisses", das Geständnis selber ist nicht aufgezeichnet worden. das war ein Fehler der Beamten, sie hätten ohne das Nachspielen der Szene UK erstmal genau befragen müssen und sein "Geständnis" ganz genau protokollieren müssen. Das ist nicht erfolgt. Ihnen sind ähnliche Fehler unterlaufen, wie den Ermittlern im Fall Pascal und Rupp.
Letztlich hat Kröber dadurch nur das Gdächtnis von UK beurteilt. Aber auch das ist laut Urteil nicht immer perfekt gewesen.
Ich denke, ein solcher Fehler erklärt die Diskrepanz zwischen dem Kröber-Gutachten der Wiederaufnahme und dem Gutachten der Einstellung des Verfahrens sehr gut.
Oder welche Unterlagen meinst Du, soll der Psychologe zusätzlich genutzt haben, der nach Entdeckung Peggy beauftragt wurde?