Peggy Knobloch
30.04.2024 um 21:36Das hast du hier aber anders geschrieben:
Cathryn schrieb:Angenommen Susanne K. gewinnt die Klage bzgl. Schmerzensgeld. Das bedeutet dann ja, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen ist, dass M.S. für die Verbringung der Leiche verantwortlich war. Was bedeutet, dass sein Geständnis als glaubwürdig angesehen wird.
Wird dann wieder Anklage gegen ihn erhoben?
Cathryn schrieb:Ich dachte eher, dass vielleicht mit der Schmerzensgeldklage erreicht werden soll, dass M.S. vielleicht doch noch jemanden nennt oder belastet, der tatsächlich an der Tat beteiligt war und bisher gedeckt wurde. EUR 75.000 ist vielleicht ein bisschen zu teuer, um einen Freund oder Bekannten weiterhin zu decken.Das wäre im Prinzip möglich, allerdings glaube ich nicht daran. Sobald er anfängt, Namen zu nennen, wird klar, dass er selbst dabei war. Und das streitet er ja bis heute ab. Das Geständnis war ja auch nur "ausgedacht".