jaska schrieb:Macht Dich nicht skeptisch, dass das Landgericht Bayreuth (?) die Verwertbarkeit des Geständnisses bestätigt hat?
Verwertbar bedeutet noch lange nicht, dass es der Wahrheit entspricht. Diese Frage hätte auch damals ein anderes Gericht beantworten müssen, wenn es zu einer Verhandlung gekommen wäre.
Nun ist das über Umwege doch dazu gekommen, sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten dürften wahrscheinlich rechtliches Gehör erhalten haben, mit dem nun bekannten Ergebnis.
jaska schrieb:Dieses Geständnis passt einfach selbst mit kleineren inhaltlichen Diskrepanzen (die durch die lange Zeit, die zwischenzeitlich ergangen war oder aber auch mit Taktik leicht zu erklären sind) unglaublich gut in das, was bekannt ist. Der Aufenthalt dieser Protagonisten im Bereich Henri-Marteau-Platz, die frühe Benennung von S. durch K., die Gelegenheit durch den Urlaub an besagten Tag, das Kennen der beiden, Peggy als Gesprächsthema der beiden, die vorgegangenen Übergriffe durch K., die Vorgeschichte der beiden.
Das ist nicht zu erklären mit polizeilichem Druck 2018. für mich ist das ein billiges und verzweifeltes Argument, das in diesem Fall tatsächlich geholfen hat.
Das weiß man nicht. Diese „Details“ wären MS auch ohne eine Täterschaft wahrscheinlich bekannt, wahrscheinlich wusste er – auch bei angenommener Nichtbeteiligung – sicher mehr als wir. Das ist eben das Problem, wenn schon ein Verfahren gelaufen ist. Wissen, was nur der Täter haben kann, gibt es dann eben nur noch sehr wenig. Und in diesem Fall wären es eben NUR die Details am Fundort. Und genau davon hatte ich mir wirklich etwas versprochen. Der Rest seines Geständnisses war aus meiner Sicht für die Katz.
Klar war es interessant, dass ausgerechnet das kurz vor MS Haus das Mädchen das letzte Mal gesehen wurde. Aber da es auf ihrem normalen Nachhauseweg war, ist es natürlich auch kein Wunder.
Ich persönlich hatte mir von dem Verfahren mehr Klarheit versprochen, die Bushaltestellenstory entsprach sicher nicht der Wahrheit. Ich persönlich hatte mir erhofft, dass der Beklagte doch mehr Detailwissen vom Fundort hatte. Von den Ermittlern hatte man dazu so gut wie nichts gehört.
Nur von seinem Bruder wurde gegenteiliges berichtet, dass er in Wirklichkeit nichts wusste, nicht mal den Fundort der Schuhe des Opfers.
Jetzt mit Ende des Verfahrens muss man sich fragen, hatte der Bruder des Beklagten recht? Wenn man das Urteil nun hört, wäre das nicht mehr so ganz abwegig.
Ich persönlich empfand seinen Mittäter- oder auch Einzeltäterschaft vor dem heutigen Tag weitaus wahrscheinlicher. Ab heute überwiegen die Zweifel. Insgesamt sehr unzufridenstellend, aber besser so, als wenn doch ein Unschuldiger verurteilt wird.