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Peggy Knobloch

98.198 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.06.2024 um 13:04
Frau Knobloch geht in Berufung. Der Fall geht nun ans Oberlandesgericht Bamberg.

gmx online, 26. Juni 2024
https://www.gmx.net/magazine/panorama/schmerzensgeld-klage-abgewiesen-peggys-mutter-legt-berufung-39815470
Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot gefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken kämpft weiter vor Gericht um Schmerzensgeld. Gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Hof hat die Frau Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Hof mitteilte. Damit muss sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit der Klage beschäftigen.


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 18:32
So geht es jetzt weiter…

Mit der Einlegung der Berufung bei dem Oberlandesgericht Bamberg ist das Verfahren jetzt dort in der 2. Instanz anhängig, so das Landgericht Hof in seiner Pressemitteilung. Die Klägerin muss nun innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Urteils die Berufung begründen, so die Information der Justizbehörde. Das Oberlandesgericht kann der Gegenseite anschließend innerhalb einer zu setzenden Frist die Möglichkeit geben, zu der Berufungsbegründung schriftlich zu erwidern. Im weiteren Fortgang entscheidet das Berufungsgericht, ob es einen Termin zur Berufungshauptverhandlung bestimmt oder im Beschlusswege eine Entscheidung trifft.

https://www.tvo.de/kein-geld-nach-schmerzensgeldklage-mutter-von-peggy-legt-berufung-ein-705188/

Na dann, auf eine neue – und absolut unnötige – Runde im Hamsterrad! Bleibt damit auch hier zu hoffen dass die Verantwortlichen in dieser 2. Instanz ebenfalls intelligent genug sind die Wahrheit zu erkennen: Manuel S. und damit auch Ulvi K. sind nach allen rechtstaatlichen Prinzipien, nach allen rechtstaatlichen Reglements vollkommen unschuldig am Verschwinden von Peggy, dem Umständen ihres Todes oder der Verbringung ihres Leichnams! Für etwas Gegenteiliges konnte bis zum heutigen Tag – mehr als 23(!) Jahre später – niemand aber auch gar niemand auch nur den geringsten Beweis erbringen! Wenn dem so wäre müsste man ja irgendetwas gefunden haben – doch dem ist ja nicht so. Insofern ist das hier schlussendlich nur der verzweifelte Versuch einer toten Spur vermeintlich neues Leben einzuhauchen wo einfach keines mehr vorhanden ist!

Ulvi K. wurde in einem rechtsgültigen Wiederaufnahmeverfahren, rechtskräftig, freigesprochen und kann dafür nicht erneut angeklagt werden. Ne bis in idem – Verbot der Doppelbestrafung! Daran wird sich auch nichts ändern wenn man jetzt auf Biegen und Brechen versucht mit Manuel S. einen vermeintlich „Ersatzschuldigen“ dafür in Haftung zu nehmen. Wenn es den Behörden wirklich um die Wahrheit geht der sollten sie andere Spuren verfolgen welche lohnenswerter erscheinen und noch lange nicht ausermittelt sind!


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 18:40
Zitat von MauserMauser schrieb:Ulvi K. wurde in einem rechtsgültigen Wiederaufnahmeverfahren, rechtskräftig, freigesprochen und kann dafür nicht erneut angeklagt werden.
Praktisch ja, theoretisch ist unter den sehr, sehr strengen Voraussetzungen des §362 StPO eine Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten möglich, siehe Wikipedia: Wiederaufnahme des Verfahrens#Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (§ 362 StPO)
Aber ich sehe in dem Fall keinen der 4 im Link aufgeführten Gründe als erfüllt/erfüllbar (falsche Urkunden falsche belastende Aussaagen, Amtspflichtverletzung des Spruchkörpers, glaubhaftes Geständnis).
Zitat von MauserMauser schrieb:Wenn es den Behörden wirklich um die Wahrheit geht der sollten sie andere Spuren verfolgen welche lohnenswerter erscheinen und noch lange nicht ausermittelt sind!
An welche Spuren denkst Du?


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 20:24
@Mauser

Zivilrecht und Strafrecht sind zweierlei Paar Schuhe.
Was haben denn jetzt deine Ausführungen, betreffend das Strafrecht mit dem Urteil wegen Schmerzensgeld der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof zu tun, gegen das die Mutter von Peggy Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt hat?


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 20:24
Zitat von MauserMauser schrieb:Manuel S. und damit auch Ulvi K. sind nach allen rechtstaatlichen Prinzipien, nach allen rechtstaatlichen Reglements vollkommen unschuldig am Verschwinden von Peggy, dem Umständen ihres Todes oder der Verbringung ihres Leichnams! Für
Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.


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Peggy Knobloch

27.06.2024 um 19:35
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.
Vor allem wenn man dabei "vergisst", dass sich Ulvi des schweren Kindesmissbrauchs (Vergewaltigung) von Peggy schuldig gemacht hat und damit nach wie vor als Kinderschänder bezeichnet werden darf, da hört sich das mit der Unschuld schon recht komisch an.


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Peggy Knobloch

gestern um 22:15
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 26.06.2024:Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.
Stimme ich dir zu. Soweit ich richtig informiert bin wurden Ulvi K und vor allem zuletzt Manuel S. freigesprochen bzw. nicht angeklagt weil es nicht genügend Beweise gab, und nicht weil sie offiziell unschuldig sind.

Trotzdem komme ich auch langsam zu dem Punkt wo ich sage Peggys Mama sollte es lassen. Solange Manuel S. nicht den Mund aufmacht und die Wahrheit erzählt wird sie niemals Beweise vorbringen können dass er Peggy wirklich vergraben hat.


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