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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.06.2024 um 13:04
Frau Knobloch geht in Berufung. Der Fall geht nun ans Oberlandesgericht Bamberg.

gmx online, 26. Juni 2024
https://www.gmx.net/magazine/panorama/schmerzensgeld-klage-abgewiesen-peggys-mutter-legt-berufung-39815470
Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot gefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken kämpft weiter vor Gericht um Schmerzensgeld. Gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Hof hat die Frau Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Hof mitteilte. Damit muss sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit der Klage beschäftigen.



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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 18:32
So geht es jetzt weiter…

Mit der Einlegung der Berufung bei dem Oberlandesgericht Bamberg ist das Verfahren jetzt dort in der 2. Instanz anhängig, so das Landgericht Hof in seiner Pressemitteilung. Die Klägerin muss nun innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Urteils die Berufung begründen, so die Information der Justizbehörde. Das Oberlandesgericht kann der Gegenseite anschließend innerhalb einer zu setzenden Frist die Möglichkeit geben, zu der Berufungsbegründung schriftlich zu erwidern. Im weiteren Fortgang entscheidet das Berufungsgericht, ob es einen Termin zur Berufungshauptverhandlung bestimmt oder im Beschlusswege eine Entscheidung trifft.

https://www.tvo.de/kein-geld-nach-schmerzensgeldklage-mutter-von-peggy-legt-berufung-ein-705188/

Na dann, auf eine neue – und absolut unnötige – Runde im Hamsterrad! Bleibt damit auch hier zu hoffen dass die Verantwortlichen in dieser 2. Instanz ebenfalls intelligent genug sind die Wahrheit zu erkennen: Manuel S. und damit auch Ulvi K. sind nach allen rechtstaatlichen Prinzipien, nach allen rechtstaatlichen Reglements vollkommen unschuldig am Verschwinden von Peggy, dem Umständen ihres Todes oder der Verbringung ihres Leichnams! Für etwas Gegenteiliges konnte bis zum heutigen Tag – mehr als 23(!) Jahre später – niemand aber auch gar niemand auch nur den geringsten Beweis erbringen! Wenn dem so wäre müsste man ja irgendetwas gefunden haben – doch dem ist ja nicht so. Insofern ist das hier schlussendlich nur der verzweifelte Versuch einer toten Spur vermeintlich neues Leben einzuhauchen wo einfach keines mehr vorhanden ist!

Ulvi K. wurde in einem rechtsgültigen Wiederaufnahmeverfahren, rechtskräftig, freigesprochen und kann dafür nicht erneut angeklagt werden. Ne bis in idem – Verbot der Doppelbestrafung! Daran wird sich auch nichts ändern wenn man jetzt auf Biegen und Brechen versucht mit Manuel S. einen vermeintlich „Ersatzschuldigen“ dafür in Haftung zu nehmen. Wenn es den Behörden wirklich um die Wahrheit geht der sollten sie andere Spuren verfolgen welche lohnenswerter erscheinen und noch lange nicht ausermittelt sind!


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 18:40
Zitat von MauserMauser schrieb:Ulvi K. wurde in einem rechtsgültigen Wiederaufnahmeverfahren, rechtskräftig, freigesprochen und kann dafür nicht erneut angeklagt werden.
Praktisch ja, theoretisch ist unter den sehr, sehr strengen Voraussetzungen des §362 StPO eine Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten möglich, siehe Wikipedia: Wiederaufnahme des Verfahrens#Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (§ 362 StPO)
Aber ich sehe in dem Fall keinen der 4 im Link aufgeführten Gründe als erfüllt/erfüllbar (falsche Urkunden falsche belastende Aussaagen, Amtspflichtverletzung des Spruchkörpers, glaubhaftes Geständnis).
Zitat von MauserMauser schrieb:Wenn es den Behörden wirklich um die Wahrheit geht der sollten sie andere Spuren verfolgen welche lohnenswerter erscheinen und noch lange nicht ausermittelt sind!
An welche Spuren denkst Du?


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 20:24
@Mauser

Zivilrecht und Strafrecht sind zweierlei Paar Schuhe.
Was haben denn jetzt deine Ausführungen, betreffend das Strafrecht mit dem Urteil wegen Schmerzensgeld der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof zu tun, gegen das die Mutter von Peggy Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt hat?


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Peggy Knobloch

26.06.2024 um 20:24
Zitat von MauserMauser schrieb:Manuel S. und damit auch Ulvi K. sind nach allen rechtstaatlichen Prinzipien, nach allen rechtstaatlichen Reglements vollkommen unschuldig am Verschwinden von Peggy, dem Umständen ihres Todes oder der Verbringung ihres Leichnams! Für
Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.


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Peggy Knobloch

27.06.2024 um 19:35
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.
Vor allem wenn man dabei "vergisst", dass sich Ulvi des schweren Kindesmissbrauchs (Vergewaltigung) von Peggy schuldig gemacht hat und damit nach wie vor als Kinderschänder bezeichnet werden darf, da hört sich das mit der Unschuld schon recht komisch an.


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Peggy Knobloch

29.06.2024 um 22:15
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 26.06.2024:Steile These. Nur weil bis heute nichts bewiesen werden konnte, kann man nicht automatisch von Unschuld reden.
Stimme ich dir zu. Soweit ich richtig informiert bin wurden Ulvi K und vor allem zuletzt Manuel S. freigesprochen bzw. nicht angeklagt weil es nicht genügend Beweise gab, und nicht weil sie offiziell unschuldig sind.

Trotzdem komme ich auch langsam zu dem Punkt wo ich sage Peggys Mama sollte es lassen. Solange Manuel S. nicht den Mund aufmacht und die Wahrheit erzählt wird sie niemals Beweise vorbringen können dass er Peggy wirklich vergraben hat.


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Peggy Knobloch

30.06.2024 um 11:08
@Laufa25
Klar kann man das sagen, sie sollte es lassen, aber sie kann es wohl nicht. Und das kann ich verstehen. Sie hat keinen Abschluss, weiß das der oder die Mörder/Totschläger noch auf freien Fuss sind, ihr Leben leben und ihr Kind tot ist und keiner dafür büsst. Ich glaube das ihr am meisten zuschaffen macht das sie nicht weiß, was passiert ist. Und ich denke sie gibt sich die Mitschuld, an dieser Sache. Das sie nicht anders reagiert hat zb oder besser aufgepasst hat oder oder....
Und vielleicht spielt auch eine Rolle dabei, wie sich die Dorfbewohner damals , wie heute, benehmen und die Täter schützen, weil sie nichts sagen, denn es wird Leute geben die wissen was passiert ist. Wir können uns garnicht in sie hinein versetzen. Ich möchte nicht ihr Leben leben mi dieser Geschichte ein Kind verloren zuhaben. Deshalb sollte sie wenn sie das möchte , alles tun dürfen, was ihr hilft , einen für sie annehmbaren Abschluss zu bekommen.
Tun doch verurteilte Mörder uch immer wieder Wiederaufnahmeverfahren stellen und die Medien informieren etc, wie Todt, Weimar und Schemmer. Und sie und ihrer Familie sind die Opfer und Peggy war ein unschuldiges Kind. Ist meine Meinung dazu.


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Peggy Knobloch

30.06.2024 um 11:32
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Soweit ich richtig informiert bin wurden Ulvi K und vor allem zuletzt Manuel S. freigesprochen bzw. nicht angeklagt weil es nicht genügend Beweise gab, und nicht weil sie offiziell unschuldig sind.

Trotzdem komme ich auch langsam zu dem Punkt wo ich sage Peggys Mama sollte es lassen. Solange Manuel S. nicht den Mund aufmacht und die Wahrheit erzählt wird sie niemals Beweise vorbringen können dass er Peggy wirklich vergraben hat.
Der Manuel S. hat gestanden, dass er Peggy im Wald vergraben hat und dieses Geständnis ist gerichtlich verwertbar, auch wenn er dieses Geständnis später widerrufen hat, denn es kam eben nicht unter Druck zustande, wie eine Video-Aufzeichnung der Vernehmung beweist. Da kann der Meringer erzählen, was er lustig ist, das stimmt halt nicht.

Nicht angeklagt wurde der Manuel S. wegen dieser Verbringung in den Wald, weil die zu dem Zeitpunkt längst verjährt war.

Verklagt hat ihn Peggys Mutter aber auf Schmerzensgeld.


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Peggy Knobloch

30.06.2024 um 13:12
Zitat von emzemz schrieb:Der Manuel S. hat gestanden, dass er Peggy im Wald vergraben hat und dieses Geständnis ist gerichtlich verwertbar, auch wenn er dieses Geständnis später widerrufen hat, denn es kam eben nicht unter Druck zustande, wie eine Video-Aufzeichnung der Vernehmung beweist. Da kann der Meringer erzählen, was er lustig ist, das stimmt halt nicht.
Man sollte hier immer dabei darauf hinweisen, dass ein gerichtlich verwertbares Geständnis nicht unbedingt glaubhaft sein muss. Es sagt nur aus, dass die Ermittler keinen - aus Sicht des LG - Druck über das zulässige hinaus ausgeführt hat und anderen Regeln der StPO eingehalten haben (§ 136a StPO), mehr nicht. Sicher wird schon Druck ausgeübt worden sein, aber eben nicht über das zulässige Maß hinaus. Das Amtsgericht hatte vorher eine andere Sichtweise. Nun haben wir einen 3. Sichtweise, dass das Geständnis zusammen mit den weiteren bekannten Fakten nicht ausreichend sicher sein soll, um der Klage zu entsprechen. Sprich das Gericht sieht es nicht als ausreichend erwiesen an, dass MS das Opfer verbracht hat, was die Voraussetzung für die Stattgabe gewesen wäre.

Warum der Nachweis nicht geglückt ist wissen wir nicht. Vielleicht hat das Gericht zu hohe Anforderung an die Beweispflicht der Klagepartei. Eigentlich gibt es ja auch die abgestufte Beweis- und Darlegungslast, wo sich auch MS erklären muss. Und ein gerichtlich verwertbares Geständnis ist erstmal einen gute Grundlage. Und wenn er ein falsches abgelegt hat, müsste er das näher begründen. Ich hatte auch gedacht, dass er da Täterwissen bzgl. der Verbringung preisgegeben hat. Aber vielleicht war das alles viel zu unklar beschrieben.

Ich kann aber durchaus verstehen, dass Frau Knobloch es nun beim OLG versucht, schließlich gabe es schon bzgl. der Verwertbarkeit des Geständnisses unterschiedliche Rechtsansichten.


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Peggy Knobloch

08.07.2024 um 22:06
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb am 29.06.2024:Trotzdem komme ich auch langsam zu dem Punkt wo ich sage Peggys Mama sollte es lassen. Solange Manuel S. nicht den Mund aufmacht und die Wahrheit erzählt wird sie niemals Beweise vorbringen können dass er Peggy wirklich vergraben hat.
Gerade bei Frau K. könnte ich verstehen, wenn sie sich durch alle Instanzen klagt. Mal abgesehen von dem Schmerz durch den Verlust ihres Kindes, den man kaum ermessen kann, musste sie über viele Jahre allerlei demütigendes Gerede über sich anhören lassen. Auch von so manchem Fürsprecher des Ulvi K., der durch das Geständnis von Manuel S. schwer belastet wird. Auch wenn sie am Ende mit ihrem Anspruch scheitern würde, könnte es ihr vllt. etwas Genugtuung verschaffen, dass in der Öffentlichkeit nicht länger irgendwelche Räuberpistolen über ihre Familie herumgeistern, sondern die unrühmliche Rolle swa Manuel S. im Mittelpunkt steht.


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Peggy Knobloch

03.08.2024 um 08:28
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb am 30.06.2024:Klar kann man das sagen, sie sollte es lassen, aber sie kann es wohl nicht. Und das kann ich verstehen. Sie hat keinen Abschluss, weiß das der oder die Mörder/Totschläger noch auf freien Fuss sind, ihr Leben leben und ihr Kind tot ist und keiner dafür büsst. Ich glaube das ihr am meisten zuschaffen macht das sie nicht weiß, was passiert ist. Und ich denke sie gibt sich die Mitschuld, an dieser Sache. Das sie nicht anders reagiert hat zb oder besser aufgepasst hat oder oder....
Und vielleicht spielt auch eine Rolle dabei, wie sich die Dorfbewohner damals , wie heute, benehmen und die Täter schützen, weil sie nichts sagen, denn es wird Leute geben die wissen was passiert ist. Wir können uns garnicht in sie hinein versetzen. Ich möchte nicht ihr Leben leben mi dieser Geschichte ein Kind verloren zuhaben. Deshalb sollte sie wenn sie das möchte , alles tun dürfen, was ihr hilft , einen für sie annehmbaren Abschluss zu bekommen.
Tun doch verurteilte Mörder uch immer wieder Wiederaufnahmeverfahren stellen und die Medien informieren etc, wie Todt, Weimar und Schemmer. Und sie und ihrer Familie sind die Opfer und Peggy war ein unschuldiges Kind. Ist meine Meinung dazu.
Dem stimme ich voll zu. Sie kämpft weiter für ihr Kind. Das ist mehr als verständlich und abschließen kann man nur, wenn man weiß, was passiert ist und jemand dafür zur Rechenschaft gezogen wird.Das ist man seinem Kind schuldig.Wenn man ein Kind verliert, generell und erst Recht auf diese grausame Weise ist nichts mehr wie zuvor und wird es auch nie mehr sein.Ich möchte niemals in so eine Situation geraten und habe Respekt vor ihren Mut!


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Peggy Knobloch

03.08.2024 um 12:25
https://www.zeit.de/news/2024-06/26/schmerzensgeld-abgewiesen-peggys-mutter-legt-berufung-ein

Wie in der dpa-Mitteilung nachzulesen ist, geht es um eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld. Susanne Knobloch ist in Berufung gegangen.


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Peggy Knobloch

16.08.2024 um 22:09
Ich habe mal eine Frage: Und zwar heißt es ja in der Abschlusserklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth dass es mehrere Indizien gibt die belegen, dass Manuel S. die Leiche von Peggy im Wald verscharrt hat. Weiß man denn ob Susanne Knobloch Zugriff auf diese Ermittlungsdaten hat? Denn das könnte sie doch vor Gericht verwenden, denn schließlich ist Manuel S. hinsichtlich der Verbringung der Leiche "dringend tatverdächtig" (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php (Archiv-Version vom 09.02.2023)).
Das Gericht hat ja die Klage abgewiesen weil man sich alleine auf das "Geständnis" von Manuel S. nicht verlassen kann. Daher denke ich mir Susanne K. kann doch die ermittelnden Indizien gegen Manuel S. verwenden. Auch heißt es ja von der SoKo Peggy, dass sie überzeugt sind dass Manuel S. der Verbringer der Leiche ist (Youtube: FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
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) ab Minute 8:34. Dazu müssen sie ja Gründe haben.


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Peggy Knobloch

17.08.2024 um 06:31
Was fehlt jetzt den Ermittlern? Warum darf der jetzt wieder nach Hause?der war dann damals 18 Jahre alt ?


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Peggy Knobloch

17.08.2024 um 21:03
@Laufa25
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Weiß man denn ob Susanne Knobloch Zugriff auf diese Ermittlungsdaten hat? Denn das könnte sie doch vor Gericht verwenden, denn schließlich ist Manuel S. hinsichtlich der Verbringung der Leiche "dringend tatverdächtig"
Das ist nicht so einfach. Die Indizien wurden ja weitgehend bekannt:

- vermutliche Ortskenntnisse des Verbringers
- fehlendes Alibi
- falsche Angaben über den Verlauf des Tattages
- Renovierungsmüll am Fundort - Renovierungstätigkeiten des Manuel S.
- Torfreste am Tatort - Umpflanzaktionen am Tattag
- Geständnis (mittlerweile widerrufen)
- Aussagen Ulvi K.
- Tonbandmitschnitt Ulvi K./Erdal K.

Nun könnte man dank des Geständnisses und des Restes maximal die Verbringung der Leiche gerichtlich aufarbeiten und eventuell nachweisen. Durch die mittlerweile eingetretene Verjährung dieser Straftat wurde der Haftbefehl aufgehoben und es wird hier zu keiner Verhandlung kommen.
Insofern wird dieser ganze Komplex ohne Neues nie bewertet werden. Es gibt also für Frau Knobloch nur diese Hinweise, keine Beweise. Auch hier müssten erst mal Überprüfungen stattfinden und Gutachten erstellt werden und die Erfolgsaussichten, mehr herauszufinden als die Ermittler, die ja wirklich irre viel gemacht haben, sind sehr gering.
Die aktuell noch offene zivilprozessliche Auseinandersetzung geht ohnehin selbst bei bewiesener Verbringung der Leiche durch Manuel S. um etwas Anderes: war der so lange vertuschte Todesfall ursächlich für körperliche und seelische Beschwerden der Frau Knobloch? Das wurde in der ersten Entscheidung verneint, jetzt in der Berufung muss Frau Knobloch zu dieser Frage einen kausalen Zusammenhang nachweisen. Erst dann gäbe es eine theoretische Chance, sich auch im Gericht um die Verbringungsfrage nochmal zu kümmern.


@ItalianJob
Zitat von ItalianJobItalianJob schrieb:Was fehlt jetzt den Ermittlern? Warum darf der jetzt wieder nach Hause?der war dann damals 18 Jahre alt ?
Ich weiß nicht, worauf Du Dich überhaupt beziehst. Die Ermittlungen sind seit 2021 eingestellt, es gibt keinen Tatverdächtigen, Keiner ist in Haft und Keiner wurde kürzlich entlassen. Keiner der Tatverdächtigen war damals 18 Jahre alt.


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Peggy Knobloch

18.08.2024 um 17:14
@jaska
oh ich glaube du hast dich vertan Ulvi war schon 18 und der Typ der die Leiche verbracht hat(Manuel?) auch , denn er ist ja schon Auto gefahren


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Peggy Knobloch

18.08.2024 um 18:06
@quaerere1
Es ging nicht darum, ob derjenige bereits erwachsen war. Beide waren 24 Jahre alt. Der User sprach davon, dass jemand 18 Jahre alt gewesen war.


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Peggy Knobloch

19.08.2024 um 09:44
Zitat von jaskajaska schrieb:Die aktuell noch offene zivilprozessliche Auseinandersetzung geht ohnehin selbst bei bewiesener Verbringung der Leiche durch Manuel S. um etwas Anderes: war der so lange vertuschte Todesfall ursächlich für körperliche und seelische Beschwerden der Frau Knobloch? Das wurde in der ersten Entscheidung verneint, jetzt in der Berufung muss Frau Knobloch zu dieser Frage einen kausalen Zusammenhang nachweisen. Erst dann gäbe es eine theoretische Chance, sich auch im Gericht um die Verbringungsfrage nochmal zu kümmern.
Jein, wenn man sich die Pressemittelung des Gerichts ansieht, war in dem Verfahren schon mehr erfolgt. Laut Pressemittelung wird die Frage der Kausalität gar nicht angesprochen.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/presse/2024/6.php


Weiter unten in der Presseerklärung wurde gesagt, dass schon die Klage aus rein rechtlichen Gründen abzuweisen sei. Rein rechtliche Gründe wären z.B. die zivilrechtliche Verjährung, die in diesem Thread auch schon umfangreich diskutiert wurde und hier laut Ansicht einiger Teilnehmern die Abweisung der Klage allein durchaus begründen könnte.

Rein ntheoretisch hätte das LG schon aus diesem Grund sich mit den weiteren Anträgen und Beweismitteln der Klägerin nicht mehr auseinandersetzen müssen.


Aber es hat schon mehr getan, wie tief sich das Gericht in den Fall eingearbeitet hatte, kann man der relativ knappen Presseerklärung nicht entnehmen, aber es hat sich offenbar mit dem zurückgezogenen Geständnis des Angeklagten auseinandergesetzt. Es ist dann zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mehr feststellbar wäre, ob das Geständnis nicht doch nur auf den (rechtmäßigen) Druck durch die Ermittler bei der Befragung entstanden wäre oder ein wahrer Hintergrund dahinterstecken würde. Es erwähnte Widersprüche zu bekannten Fakten. Alles leider recht oberflächlich, ich denke in der schriftlichen Urteilsbegründung wird mehr stehen.

Ich persönlich hatte das so nicht erwartet, ich hatte vermutet, dass der Beklagte mehr Details bzgl. der Verbringung genannt hatte, und die mit den bekannten Fakten in Einklang standen. Denn der Fundort allein liefert schon relativ viele. Wenn der Beklagte halbwegs den Ablageort hätte beschreiben können, die Lage zum Baum etc. dann hätte man durchaus von Täterwissen bzgl. der Verbringung sprechen können. Was man schon vorher wusste, dass der Beklagte laut dessen Bruder den Ermittlern nicht sagen konnte, wo er die Schuhe versteckt hatte. Ich hatte damals angenommen, dass er das übrige wahrscheinlich doch beschreiben konnte. Aber die Pressemitteilung sagt mir, dass ich da in die Aussage des Bruders offenbar zu viel hineininterpretiert hatte (wie z.B. beredtes Schweigen).

Was hier noch mittels weiterer Gutachten etc. noch mehr geklärt werden soll, erkenne ich nicht. Auf die Gutachten des Strafverfahrens wird sicher schon verwiesen worden sein. Die obigen von Dir aufgeführten Indizien dürften zu unspezifisch und auch teilweise nicht verwertbar sein (UKs Aussagen und Gespräche), um den Nachweis der Verbringung zu liefern. Das jedenfalls scheint die Ansicht des LG in der Zivilsache zu sein. Wie es da OLG sehen wird, wissen wir nicht, aber es könnte passieren, dass es sogar noch weniger untersucht als das LG, wenn die Kausalität nicht nachweisbar ist oder möglicherweise die Klage verjährt ist.


Ich hätte für Frau Knobloch gewünscht, dass über diesen Weg noch mehr Licht ins Dunkel gebracht wird, aber das Gegenteil ist bisher eher der Fall, nun ist selbst die Frage der Verbringung aus meiner Sicht unklarer als zuvor.


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Peggy Knobloch

23.08.2024 um 22:42
Zitat von LentoLento schrieb am 19.08.2024:Was hier noch mittels weiterer Gutachten etc. noch mehr geklärt werden soll, erkenne ich nicht. Auf die Gutachten des Strafverfahrens wird sicher schon verwiesen worden sein.
Ich vermag es nicht zuzuordnen.
Von welchem Strafverfahren und welchen Gutachten sprichst du hier?


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