Zitat von MauserMauser schrieb:Um die Unschuld von Manuel S. zu untermauern bedarf es solch schlecht gestalteter und teils mit verschwörungstheoretischen Ansätzen durchsetzten Artikel eindeutig nicht! Die ist allein schon durch die mangelnde Beweislage der Ermittlungen, die Unglaubwürdigkeit des gemachten Geständnisses sowie des Urteils der 1. Instanz am LG Hof ersichtlich. Bleibt nur zu hoffen dass auch die 2. Instanz am OLG im Bamberg die Einschätzung der Vorinstanz teilt und die Berufung abweist und dann ist hoffentlich endlich Ruhe im Karton! Weil es bringt absolut nichts einen Unschuldigen zu verfolgen!
Manuel hat die Verbringung und die Ablage der toten Peggy im Wald gestanden. Darüber gibt es eine Videoaufzeichnung. Er hat die Hinzuziehung eines Anwalts bei der Vernehmung ausdrücklich abgelehnt. Dieses Geständnis hat er zwar später widerrufen, dennoch ist es gerichtsverwertbar.

Die "Schuld", um die es in diesem Zivilprozess geht, ergibt sich daraus, dass Manuel all die Jahre wusste, wo Peggy zu finden war, das aber nicht verraten hat. Mit dieser Unsicherheit, ob Peggy vielleicht doch lebt, wurde der Mutter noch zusätziches Leid zugefügt, dass er ganz einfach hätte vermeiden können. Denn die Verbringung in den Wald war nicht strafbar.

Es geht nicht um die Tötung, die man Manuel vorwirft, wir sind hier in einem Zivilprozess.