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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.09.2021 um 09:34
Der nächste von euch, der H.E. oder J.B. thematisiert, kann sich auf eine lange Auszeit gefasst machen, den ihr wisst alle, dass diese Personen nicht mehr Teil der Ermittlungen sind und deshalb nicht verdächtigt werden dürfen.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 12:40
Wo waren wir noch stehen geblieben ?
Ach ja bei der Löschung der Domain Ulvi-kulac.de .....

Unter welchen Namen war die registriert ich nehme doch an Gudrun Rödel ?
Was wäre der Fall wenn Gudrun Rödel als gesetzliche Betreuerinnen von Ulvi verabschiedet würde ? Hätte das unter Umständen Einfluss auf ihre Rechte an dieser Domain haben können ?

Ist nur mal ein Versuch einer zusätzlichen Erklärung neben der Vermarktung ihres paste&copy Buches .


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 14:09
@AVIOLI

nun ja.. - NOCH wird sie in den wenigen Berichten, die noch erscheinen, als Betreuerin genannt..

es muss ja auch nicht über alles irgendwo in irgendwelchen Medien berichtet werden.. die Hasslocher Naturfreunde waren nicht gerade erfreut über die Veranstaltung, die in deren Räumlichkeiten mit der guten Gudrun Rödel stattfinden sollte.. - da schwebte wohl ein Räumungsbefehl über der Lesung..

tja und dann wurde die ihr wohlgesinnte Chefredakteurin Karin Hurrle am Mittwoch den 08.09.2021 morgens um 5:30 Uhr von 6 Polizisten verhaftet.. in Lichtenberg hatte der Bürgermeister auch schon gemutmaßt dass die Veranstaltung bei Bier und Bratwurst unter keinem Stern stattfindet.. mindestens ein Angereister soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden - so konnte man lesen..

mal sehen wer jetzt noch berichtet wenn Gudrun Rödel auf Deutschland-Tour falsche Tatsachen zum Kinder-Vergewaltiger Ulvi K. versucht zu verbreiten..


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 16:25
@AVIOLI

Die Bürgerinitiative "Gerechtigkeit für Ulvi" war seinerzeit von Gudrun Rödel gegründet worden. Da würde es durchaus naheliegen, dass die Domain auch unter ihrem Namen angemeldet war, und nun hat sie die Domain wieder abgemeldet.

Die Bürgerinitiative ist eine Sache, die Betreuung aber eine ganz andere, die bedingen sich nicht.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 18:45
@emz

Die Domain wurde aber nach Ulvis Namen benannt und eben nicht mit dem der Bürgerinitiative oder Gudrun Rödels eigenen Namen.Solange sie die Betreuung hat und diese nicht gefährdet ist wäre das unproblematisch aber wenn sich das ändern würde gehe ich davon aus das für diese Domain von einer neuen Betreuung ohnehin ganz schnell Löschung beantragt werden würde.


https://www.basicthinking.de/blog/2016/09/16/domain-namen-recht/
Wer einen fremden Namen registriert, begeht Rechtsverletzung.......



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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 19:16
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Wer einen fremden Namen registriert, begeht Rechtsverletzung.......
ich hatte jedenfalls vor langer Zeit bei der Denic eine Abfrage gemacht - Inhaberin war Gudrun Rödel..


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 19:26
Ich sehe das Problem nicht. Wozu eine Domain löschen, in der nix drinsteht?
Sollte die Rödel nicht mehr als Betreuerin tätig sein, wird man sehen, was sich UK vorstellt, was seine neue Betreuerin für ihn bezüglich dieser Domain tun soll. Aber über diese ungelegten Eier müssen wir heute eigentlich noch nicht gackern.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 20:44
Zitat von emzemz schrieb:Ich sehe das Problem nicht. Wozu eine Domain löschen, in der nix drinsteht?
Auch wenn man eine Domain nicht nutzt, kostet sie meist Geld. Nicht sehr viel (providerabhängig), aber da Beträge häufig jährlich anfallen, wird man sich in solchen Fällen schon überlegen, ob man den Vertrag nicht kündigt. Wenn man den ganzen Internet-Bereitstellung einschl. der Domain in einem Paket gekauft hat, dann macht es sogar noch mehr Siinn, dass ganze Paket zu kündigen.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 20:47
@Lento
@emz
Das mit der Domain ist doch in erster Linie deshalb auffällig, weil die Internetseite gerade dann vom Netz genommen wurde, als Frau Rödel ihr Buch veröffentlichte. Da will man ja Geld verdienen und eine Plattform, die so viele Jahre eingeführt war mit entsprechender Verbreitung... das ist ja geradezu füreinander gemacht. Diese Werbefläche wegzunehmen ist unklug. So schlecht die Seite auch war.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 20:58
Zitat von LentoLento schrieb:Auch wenn man eine Domain nicht nutzt, kostet sie meist Geld. Nicht sehr viel (providerabhängig), aber da Beträge häufig jährlich anfallen, wird man sich in solchen Fällen schon überlegen, ob man den Vertrag nicht kündigt.
Da die Domain auf Frau Rödel lautet, hat sie etwaige Kosten zu tragen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese Werbefläche wegzunehmen ist unklug. So schlecht die Seite auch war.
Ob sie hofft, dann werden mehr Leute ihr Buch kaufen, wenn ihre Worte nicht mehr im Netz nachzulesen sind?


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 20:59
@jaska
Ich kenne diese Seite nicht, aber ich habe hier gelesen, dass sie schon lange nicht mehr gepflegt wurde. Wenn dem so ist, entsprach sie überhaupt der DSGVO? Ich musste eine von mir betreute Vereinsseite jedenfalls anpassen, das war so 2017. Wenn es keinen mehr gibt, der einen Internetauftritt pflegt, dann sollte man die besser löschen.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 21:15
Zitat von emzemz schrieb:Ob sie hofft, dann werden mehr Leute ihr Buch kaufen, wenn ihre Worte nicht mehr im Netz nachzulesen sind?
Möglich. Weitere Möglichkeit: Einen ungepflegter Internet-Auftrit ist nicht unbedingt eine gute Reklame. Sollten viele Links o.ä. keine Funktion mehr gehabt haben, so ist das wenig verkaufsfördernd, man ägert sich doch nur.


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Peggy Knobloch

12.09.2021 um 21:38
@Lento
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn dem so ist, entsprach sie überhaupt der DSGVO?
In welcher Hinsicht konkret meinst Du das?
Wenn auf dieser Webpage über Personen mitcderen Daten zu ihrem Nachteil geschrieben wurde, dürfte ein derartiger Verstoß wohl zutreffend sein? Man denke da mal an die Verunglimpfungen der Mutter des Opfers, stets mit dem Ziel zum Vorteil ihres Betreuten zu handeln.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich musste eine von mir betreute Vereinsseite jedenfalls anpassen, das war so 2017.
Warum musstest du das? Da hatte sich dann vermutlich jemand über etwas beschwert oder?
Im Fall der UK Webpage/ Domain blieb das so ja jahrelang stehen. Ich hatte bislang immer den Eindruck , dass bisher niemand rechtliche Schritte eingeleitet hatte, um das zu unterlassen.

Möglicherweise hat sich hier mittlerweile diesbzgl doch noch etwas getan?


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 00:05
@Blaubeeren
Es geht da um recht sinnfreie Bestimmungen. Nicht um Dinge, welche den Inhalt der Seiten bestimmt, sondern beispielsweise eine Erklärung, was und wie lange etwas (z.B. IP-Adressen) auf dem Server gespeichert wird. Falls man z.B. eine Kommentarfunktion hat, bei der man persönliche Daten hinterlegen muss (z.B. die EMail-Adresse), muss dort stehen, an wen man sich wenden muss, wenn man die Daten entfernt haben will.

Wenn man das nicht oder unzureichend macht, drohen Abmahnungen von Anwälten. Glücklichwerweise gab es damals dann rasch Vorlagen, an die man sich halten konnte und die dann entsprechend anpassen konnte. Man nmusste glücklicherweise das nicht erst von einem Anwalt absegnen lassen.

Ich habe das gleich kurz bevor das Gesetz kam angepasst. Das war damals ein großes Thema, manch einer hatte sicherheitshalber seinen Internetauftritt ganz deaktiviert um auf Nummer sicher zu gehen. Aber es war wieder mal eine Sache, die kaum ein Mehr für den Nutzer bringt, vielmehr wurde eine neue Geldquelle für abmahnende Anwälte geschaffen.

Ich hatte die Seite von einem anderen Mitglied damals übernommen und sie dann halbwegs auf Vordermann gebracht und pflege sie immer noch.


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 16:55
Zitat von jaskajaska schrieb:Das mit der Domain ist doch in erster Linie deshalb auffällig, weil die Internetseite gerade dann vom Netz genommen wurde, als Frau Rödel ihr Buch veröffentlichte.
Mindestens 3 Monate liegen zwischen Veröffentlichung des Buches und der folgenden Schließung der Domain.

Beitrag vom 9.2.21
Beitrag von jaska (Seite 4.858)

Beitrag vom 31.5.21
Beitrag von jaska (Seite 4.907)

Die Domäne noch als Vorlage zum copy paste für das Buch mit anschließender Kündigung der Domäne.
Kommen da noch Kündigungsfristen bzgl des Domain-Exits dazu, könnte das in Etwa im Ablauf so denkbar sein.
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn es keinen mehr gibt, der einen Internetauftritt pflegt, dann sollte man die besser löschen.
Wahrscheinlich ist es so gewesen. Die Pflege einer Domäne liest sich deinen Beiträgen zufolge jedenfalls als sensibles und zeitintensives Thema.
Dass man da auch noch jemanden findet, der Zeit und Muße hat, sich nach ihrer Betreuerschaft noch um die Seite in ihrem Sinne zu kümmern ist doch fraglich.

Ein Buch hingegen lässt sich veröffentlichen und dann bleibt es statisch so, ohne dass man ständig anpassen müsste.

Eine komplette Schließung ergibt aus ihrer Situation schon Sinn, auch wenn die Werbefläche verschwindet und womöglich hatte man auch tatsächlich keine andere Wahl.


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 19:02
@Blaubeeren

mir will das alles insgesamt überhaupt nicht in den Kopf..

Gudrun Rödel als gerichtlich bestellte Betreuerin schreibt quasi ein Buch über ihren Betreuten - hat sie sich selbst die Rechte dafür vergeben?

Und dann veröffentlicht man doch so ein Buch mit dem Ziel Gewinne daraus zu erwirtschaften - was in diesem Fall gründlich daneben gegangen sein sollte..

Außerdem verbreitet sie auch noch Unwahrheiten, geht wieder Peggys Mutter massiv an.. schreibt und amüsiert sich über die Verfolgung von dem Richter und und und - sorry, aber das ist doch völlig durchgeknallt ..


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 21:37
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:als gerichtlich bestellte Betreuerin schreibt quasi ein Buch über ihren Betreuten - hat sie sich selbst die Rechte dafür vergeben?
Ein Betreuer darf Briefe oder E-Mails nur dann öffnen und lesen, wenn das Gericht es erlaubt hat. (Paragraf 1896, Absatz 4, Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Betreuer soll dafür sorgen, dass das Vermögen und Einkommen des Betreuten nicht verloren geht.
Rechtliche Betreuer übernehmen Aufgaben, die die zu betreuende Person selbst nicht mehr erledigen kann. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1901. Welche Aufgaben das genau sind, sagt das Gesetz nicht.
Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/aufgaben-betreuung.php

Welche Aufgaben, ist ja bei jedem Betreuten unterschiedlich. Hier eben u.a. "Geld zu verwalten" - dass UK lt eigener Aussage gar nicht hat!
Und wenn Ulvi eben nicht selbst eine Domain einrichten kann... Es wird vllt auch nicht jeder Schritt unter "Betreuung" abgehandelt! Vermutlich hat UK ein ganzes Vorsorgepaket erhalten - und GR noch ne ganze Menge unterzeichneter Spezialvollmachten. Sie musste nur den "guten Zweck" klarmachen ;-) Wo kein Kläger, da kein Richter! Ehe das Betreuungsgericht darüber entscheidet, ob zB die Bekanntmachung einer Verlobung oder der Rechenschwäche in Ulvis Sinne sei, bräuchte es doch wieder ein Gutachten... Wenn UK, vertreten durch die Bevollmächtigte, sein Privatleben schon in die Welt hinausfluenzt hat, wird er wohl auch berechtigt haben, selbiges in Buchform zu bringen. Er ist nicht mehr der Dorftrottel, sondern Superstar vor zahlenden Fans.

Der eine Richter wird schon von ganz anderen Klienten "verfolgt" worden sein, als dass ihn eine Erwähnung in Unruhe versetzt in einem Heftlein von vllt 100 verkauften Exemplaren.


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 23:34
Was diese Verlobung anbelangt, die scheint längst wieder gelöst und zwar seit dem Zeitpunkt, als in dem Prozess wegen der Einbrüche die Freundschaft zu dem Mitangeklagten zur Sprache kam.

Da gab es doch die Abhöraktion in der Einrichtung, in der UK untergebracht ist und in deren Zusammenhang sein Handy kassiert worden war. Möglicherweise war es damals angebracht, sich vorsorglich zu verloben.


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Peggy Knobloch

13.09.2021 um 23:48
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:ob zB die Bekanntmachung einer Verlobung oder der Rechenschwäche in Ulvis Sinne se
Die Verlobung wurde von Ulvi persönlich in der Lemmer Doku - und ja die war auf Sat.1 :D - verkündet. Er habe eine Verlobte, "noch nicht lange, aber ich bin verlobt", so seine Worte.


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Peggy Knobloch

17.09.2021 um 14:20
Neue Beweise, neuer Prozess..
der Bundesrat hat das Gesetz zur Wiederaufnahme nach einem Freispruch verabschiedet..

https://www.bayern.de/neue-beweise-neuer-prozess-bundesrat-gibt-gruenes-licht-fuer-die-wiederaufnahme-von-verfahren-wegen-mordes-bayerns-justizminister-eisenreich-moerder-die-davongekommen-sind-sollen-sich-nicht-s/?seite=2453


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